Finanzieren
Sie möchten eine Immobilie in Hannover oder der Region kaufen oder neu bauen oder ein Baugrundstück erwerben? Ihre bestehende Baufinanzierung läuft aus und Sie benötigen eine Anschlussfinanzierung?
Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich auf einen kompetenten Partner verlassen. Sie erhalten eine qualifizierte Baufinanzierungsberatung durch unsere Experten . Unsere Immobilienexperten und Finanzierungsspezialisten freuen sich auf Ihren Besuch.
Immobilienfinanzierung ist mehr als Zins und Tilgung
Der Wert einer individuellen Beratung zeigt sich meist erst in der Zukunft. Oft ändern sich die Lebensumstände und Flexibilität ist gefordert. Unsere Immobilienfinanzierung berücksichtigt Ihre Lebensplanung und Ihre jeweilige Situation von Beginn an.
Die neue Immobilienwelt der Sparkasse ist das praktische Portal, das Sie sicher ins eigene Zuhause bringt. Mit vielen Funktionen von der Suche bis zum Einzug.
Kaufen und Bauen
Ein Haus auf dem Land oder eine Eigentumswohnung in der Stadt: Ganz gleich, wie Ihr Traum vom Eigenheim aussieht – Ihre Sparkasse unterstützt Sie gerne bei der Suche. Profitieren Sie von der Expertise des Marktführers bei der Vermittlung und Finanzierung von Immobilien. So finden Sie, was zu Ihnen passt und wohnen schnell mietfrei in den eigenen vier Wänden.
Tipps zur Immobilienwahl
Bevor Sie mit der Suche beginnen: Verschaffen Sie sich einen finanziellen Überblick und legen Sie Umfeld und Größe Ihrer Immobilie fest.
Zuhause ist einfach, ...
... wenn Sie aus mehr als 30.000 qualitätsgesicherten Immobilien online auswählen können. Entdecken Sie exklusive Angebote, die für mindestens sieben Tage ausschließlich im Sparkassen-Immobilienportal inseriert sind.
Hausbau und Immobilienkauf
Auf dem Weg vom Immobilientraum zur Traumimmobilie: Welche konkreten Schritte liegen vor Ihnen? Wir begleiten Sie und zeigen Ihnen, was bei Hausbau und Immobilienkauf auf Sie zukommt.
Energetische Gebäudemodernisierung
Ein Beratungsangebot für Kunden der Sparkasse Hannover: Wir zeigen, im Rahmen unserer Kooperation mit der Klimaschutzagentur (KSA), Kompetenz zu nachhaltigen Themen in der Kundenberatung!
SCHUFA-BonitätsCheck
Mit dem SCHUFA-BonitätsCheck weisen Sie Ihre Zahlungsfähigkeit gegenüber Dritten schnell und sicher nach. Die Auskunft kann nach erfolgreicher Identifizierung heruntergeladen werden – auch von unterwegs.
Verkaufen
Vertrauen Sie auf die jahrelange Erfahrung und das Know-how Ihrer Sparkasse im Makler-Geschäft – gemeinsam finden Sie schnell den richtigen Käufer für Ihre Immobilie. Denn die Sparkasse ist einer der größten Immobilien-Makler der Region Hannover.
Kompletter Makler-Service
Unsere Makler stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie haben sich auf die jeweilige Region spezialisiert. So profitieren Sie von besten Expertisen und dem jahrelangem Markt Know-How.
Gerne nehmen wir Ihr Gesuch entgegen und senden Ihnen passende, aktuelle Immobilienangebote.
Zur Registrierung Ihrer Immobiliensuche über das Formular benötigen wir außer den Pflichtfeldern zwingend folgende Angaben:
Bitte haben Sie Verständnis, dass nur mit vollständig ausgefüllten Angaben ein Gesuch angelegt werden kann.
Dieser ist für 9 Monate gültig, sofern wir keine andere Information von Ihnen erhalten.
Dies ist ein Service der LBS Immobilien GmbH NordWest und der Sparkasse Hannover.
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Neben dem klassischen Kauf sind auch Versteigerungen eine schöne Möglichkeit, die Wunschimmobilie zu finden – und das häufig zu günstigen Preisen. Einige Unterschiede gibt es allerdings. Gewinnen Sie hier einen ersten Einblick in das Thema.
Das Gericht bestimmt den Termin und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger, in der örtlichen Tagespresse und an der Gerichtstafel beim Amtsgericht. Einige Amtsgerichte veröffentlichen ihre Termine auch im Internet. Die Versteigerung ist öffentlich.
Im ersten Termin darf der Rechtspfleger den Zuschlag nicht erteilen, wenn das Meistgebot 5/10 des Verkehrswertes nicht erreicht (sogenannte 5/10-Grenze). Liegt das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes, kann der Gläubiger den Antrag auf Zuschlagsversagung stellen (sogenannte 7/10-Grenze). Die Grenzen gelten auch im zweiten Termin, wenn im ersten Termin kein Gebot abgegeben wurde.
Es empfiehlt sich, vor oder im Termin mit dem Gläubiger zu sprechen, um dessen Preisvorstellung zu erfahren. Auch bei einem Gebot über 7/10 des Verkehrswertes kann der Gläubiger den Zuschlag durch Einstellung des Verfahrens verhindern.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Bewertung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften zu erzielen ist. Eine genaue Definition ergibt sich aus § 194 BauGB.
Das Gericht beauftragt einen öffentlich bestellten Gutachter, der nach einem Ortstermin ein Verkehrswertgutachten erstellt. Möglich ist auch die Beauftragung eines Gutachterausschusses. Das Gerichtsgutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes eingesehen werden. Dem Gläubiger liegt ebenfalls eine Abschrift vor.
Gebote werden im Versteigerungstermin mündlich abgegeben. Bieten kann jeder Interessent, der sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen und die notwendige Sicherheitsleistung im Termin erbringen kann.
Die Sicherheitsleistung beträgt in der Regel zehn Prozent des gerichtlich festgesetzten Verkehrswertes. Sie muss sofort gegenüber dem Amtsgericht geleistet werden. Ansonsten wird das Gebot zurückgewiesen.
Die Bietsicherheit kann auf verschiedene Arten erbracht werden: zum Beispiel durch vorherige Überweisung an die Gerichtskasse oder die unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes.
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