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Verdienstausfall-Zusatzversicherung

Einkommenslücke schließen

Geldscheine stecken in einem Vorhängeschloss
Überblick

Keine finanziellen Sorgen im Krankheitsfall

Wenn Sie länger krank sind, erhalten Sie nur noch Krankengeld. Und das ist niedriger als Ihr Nettoeinkommen.

Ihre Vorteile:

  • Individuelles Tagegeld
  • Ab dem 43. Krankheitstag wird ausgezahlt
  • Leistung solange Sie arbeitsunfähig sind

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

App "VGH Gesundheit"

Rechnungen jetzt auch per App einreichen. Ganz einfach und bequem von zu Hause oder unterwegs, mit dem Smartphone oder Tablet.

Konditionen

Konditionen der VGH Verdienstausfall-Zusatzversicherung

Die Verdienstausfall-Zusatzversicherung können Sie abschließen, wenn Sie Arbeitnehmer mit sechswöchiger Lohnfortzahlung (regelmäßiges Einkommen) und Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sind.

 

Die VGH Verdienstausfall-Zusatzversicherung bekommen Sie beispielsweise für monatlich 7,35 Euro*.

 

* Der angezeigt Preis wurde auf Grundlage verschiedener Annahmen berechnet. Stand: 10/2019

Details

Details

Weniger Einkommen

Wer länger als sechs Wochen krank ist, erhält bis zu 25 % weniger Gehalt. Sorgen Sie dagegen vor.

Leistungen

Egal ob Unfall oder Krankheit - die finanzielle Sorge wird Ihnen abgenommen.

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Gibt es eine zeitliche Begrenzung der Zahlung aus der Verdienstausfall-Zusatzversicherung?

Egal ob Sie 8 Wochen oder 8 Monate krank sind - die Verdienstausfall-Versicherung zahlt Ihnen das vereinbarte Tagegeld, bis Sie wieder gesund sind.

Habe ich als Selbständiger auch Anspruch auf Krankengeld?

Selbständige haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie den allgemeinen Beitragssatz zahlen oder gegen Mehrbeitrag einen Wahltarif der Kasse nutzen. Auch hier sollte ein ergänzendes Krankentagegeld vereinbart werden. Für Selbständige sind auch kürzere Karenzzeiten als 6 Wochen möglich.

Wann endet der Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld?

Der Anspruch auf das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung endet, wenn Sie wegen derselben Krankheit länger als 78 Wochen (inkl. Lohnfortzahlung) innerhalb von drei Jahren arbeitsunfähig sind. Für den Fall der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit bieten wir Ihnen weitere Absicherungsmöglichkeiten an.  

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