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Geräteerkennung

Bequem und sicher anmelden

Geräteerkennung

Bequem und sicher anmelden

Sie benötigen für die Anmeldung zum Online-Banking in der Internet-Filiale eine Freigabe: per pushTAN oder chipTAN. Sie können häufig genutzte Geräte als bekannt speichern.

Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • Ihre Online-Banking-Zugangs­daten sind der Schlüssel zu Ihrem Online-Banking. Sollten Ihre Zugangs­daten in die falschen Hände geraten sein, können diese nicht mehr so einfach für die Anmeldung im Online-Banking verwendet werden.
  • Die von Ihnen häufig genutzten Geräte können Sie mit Bestätigung durch eine Freigabe als bekannt speichern und diese dann auch ohne Freigabe bei künftigen Anmeldungen nutzen.
So geht's

So geht's

Bei der Anmeldung zum Online-Banking haben Sie die Wahl, ob Sie ein genutztes Gerät speichern möchten.

Sie melden sich von einem unbekannten Gerät an?

  • Dann müssen Sie zusätzlich zur Eingabe von Anmeldenamen und Online-Banking-PIN immer eine Freigabe der push- bzw. chipTAN vornehmen. Dies macht das Online-Banking für Sie noch sicherer.

Sie melden sich mit einem vorab gespeicherten Gerät an?

  • Dies wird erkannt und Sie können sich weiterhin bequem mit Anmelde­namen und Online-Banking-PIN anmelden.

Geräteerkennung

Sie entscheiden zukünftig bei der Anmeldung, ob Sie das genutzte Gerät speichern und sich an diesem in Zukunft ohne die zusätzliche Freigabe anmelden wollen.

Nach Klick auf [Weiter] prüft die Anwendung, ob das Gerät bereits bekannt ist und gespeichert wurde. In diesem Szenario ist das Gerät noch nicht hinterlegt. Die Maske zur Eingabe der Online-Banking-PIN wird angezeigt. Hinzu kommt ein Schalter (sogenannter Toggle-Switch) über den Sie das erkannte Gerät speichern können.

Künftig erkennen Sie bei der Anmeldung auch, dass Sie auf einem wiedererkannten, gespeicherten Gerät aktiv sind.

Wichtige Voraussetzung: Einsatz von Cookies

Für eine erfolgreiche Wieder­erkennung hinterlegter Geräte ist das Setzen eines Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Daher ist es erforderlich, dass Sie Cookies im Browser zulassen. Auch nach Löschen der Cookies oder Nutzung eines anderen Browsers kann das Gerät nicht wieder­erkannt werden. In diesem Fall ist bei Anmeldung eine erneute Freigabe erforderlich.

Bei Aufruf der Internet-Filiale wird das technisch notwendige Cookie "DeviceID" gesetzt. Das Cookie enthält eine zufällig generierte Zahl (UUID - Universally Unique Identifier), die damit im Browser des Kunden als Cookie-Merkmal abgelegt wird.

Da es sich um eine sicherheitsrelevante, technische Information ähnlich einer Sitzungs-ID handelt, fällt das Cookie in die Kategorie der „notwendigen Cookies“, die keine explizite Zustimmung erfordern.

In den Datenschutzhinweisen sind in Kapitel III.2 Verwendung von Cookies - Cookie, Klassifizierung und Speicherdauer aufgeführt.

FAQ

FAQ

Was genau ist die Geräteerkennung?

Bereits bei der Anmeldung merkt sich Ihr Online-Banking, mit welchem Gerät oder Browser Sie sich angemeldet haben. Dabei kann es sich um Ihren PC, Notebook, Ihr Tablet oder Smartphone handeln.

Bei jeder weiteren nachfolgenden Anmeldung im Online-Banking wird automatisch geprüft, ob es sich um ein bereits bekanntes Gerät oder Browser handelt.

Wofür brauche ich die Geräteerkennung?

Um die Sicherheit im Online-Banking zu erhöhen sind künftig immer zwei Sicherheitsmerkmale verpflichtend. So wie man bei der Überweisung schon heute eine TAN bzw. eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt hat, sind ab sofort auch für die Anmeldung zwei Sicherheitsmerkmale erforderlich. 

Diese sogenannte Zwei-Faktor-Anmeldung ist deutlich sicherer und ist inzwischen der zeitgemäße Standard für eine sichere Anmeldung.

Um den Anmeldeprozess bequem und einfach zu halten haben wir die Geräteerkennung entwickelt. Allein auf als vertrauenswürdig gespeicherten Geräten ist eine einfache Anmeldung mit nur einem Sicherheitsfaktor (PIN) - wie bisher - weiterhin möglich.

Muss ich die Geräteerkennung nutzen?

Nein, die Geräteerkennung ist nicht verpflichtend, wird aber von uns empfohlen.

Wenn Sie auf die Geräteerkennung verzichten, werden bei jeder Anmeldung zwei Sicherheitsmerkmale abgefragt. Jede Anmeldung erfordert dann die Eingabe von PIN und  Freigabe über die pushTAN-App bzw. eine TAN über chipTAN.

Warum wird mein Gerät nicht wiedererkannt, obwohl ich es bereits gespeichert habe?

Wahrscheinlich ist im Browser die Verwendung von Cookies deaktiviert. Nach Aktivierung sollte das Problem behoben sein. Manche Browser sind so eingestellt, dass sie beim Beenden automatisch alle Cookies löschen.

Manchmal übernimmt diese Aufgabe auch eine Anti-Viren-Software oder ein Browser-Plugin, dass sie eventuell verwenden. Stellen Sie bitte sicher, dass die Cookies im Online-Banking verwendet werden können.

In welchen Fällen ist eine TAN-Eingabe beziehungsweise Freigabe erforderlich?

In folgenden Fällen kann es passieren, dass bei der Anmeldung in Ihr Online-Banking zusätzlich eine TAN bzw. eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt wird:

  • Die gesetzlich verpflichtende "regelmäßige Bestätigung des Online-Zugangs" im Rahmen der EU-Zahlungsdiensterichtlinie(PSD2) bleibt hiervon unberührt. In diesem Fall wird auch zukünftig nach Ablauf eines gewissen Zeitraums , die erneute Eingabe einer TAN bzw. eine Freigabe über die S-pushTAN-App erforderlich.
  • Sie verwenden ein neues, bisher unbekanntes Gerät (z.B. neues Notebook, Tablet oder Smartphone) oder einen neuen Browser.
  • Sie haben in Ihrem Browser eingestellt, dass nach jedem Schließen alle Cookies gelöscht werden.
  • Sie nutzen einen privaten Surfmodus in Ihrem Browser.
  • Sie nutzen weitere Software, Firewalls oder Browser-Plug-Ins, welche bestimmte Funktionen im Browser blockieren.
  • Bei manchen Virenscannern (z.B. Kaspersky) müssen ggf. entsprechende Ausnahmen angelegt werden.
  • Es wird immer eine TAN bzw. Freigabe in der pushTAN-App erforderlich, neben Anmeldenamen und PIN, sofern die Geräteerkennung nicht genutzt wird.
Wie viele Geräte kann ich speichern?

Aktuell gibt es keine Begrenzung der Speicherung von Geräten.

Funktioniert die Geräteerkennung z.B. auch in Englisch?

Es wird gerade daran gearbeitet, die Geräteerkennung auch in englischer Sprache zur Verfügung zu stellen.

Wo kann ich meine gespeicherte Geräte verwalten?

Unter "Einstellungen" - "Sicherheit & TAN-Verfahren" -  "Sicherheit - Online-Banking" kann die "Geräte­verwaltung" aufgerufen werden. Hier können Sie Ihre gespeicherten Geräte eingesehen, umbenennen und bei Bedarf löschen. Auch die Löschung aller Geräte ist dort mit dem Knopf "Alle Geräte löschen" möglich.

Gibt es die Geräteerkennung auch in der App "Sparkasse" bzw. "Sparkasse Business"?

Die Geräteerkennung wird in die App "Sparkasse" bzw. "Sparkasse" voraussichtlich bis Ende 2023 integriert.

Sind die zusätzlich erforderlichen TANs bzw. Freigaben in der S-pushTAN-App kostenpflichtig?

Für Sie fallen hier keine weiteren Kosten an.

Ich habe bisher einen Passwort-Manager verwendet und habe damit jetzt Probleme.

Dadurch, dass die Anmeldung zum Online-Banking nach Einführung der Geräteerkennung auf zwei Bildschirmseiten verteilt ist, kann es unter Umständen zu Problemen mit Passwort­managern kommen.

Das gleiche gilt für die Passwort­speichermöglichkeit in gängigen Browsern. Im Regelfall funktionieren diese Passwortmanager wieder, wenn Sie die Anmeldedaten noch einmal neu eingeben.

Wichtig: Wenn Sie Ihre Anmelde­daten nicht mehr kennen sollten, beantragen Sie diese nicht direkt neu. Die Anmeldedaten sind weiterhin im Passwort-Manager bzw. im Browser gespeichert. In gängigen Browsern erreichen Sie die Passwort­funktion in den Einstellungen.

Bitte beachten Sie, dass die ungesicherte Speicherung des Online-Banking-Passworts gegen die in den Kundenbedingungen vereinbarten Sorgfalts­pflichten verstößt. Achten Sie daher darauf, dass der Zugang zu den gespeicherten Anmelde­daten mit einem (Master-)Passwort gesichert ist.

Sicher im Netz unterwegs

Schützen Sie Ihre Konten und Depots vor unberechtigten Zugriffen. Verfolgen Sie die aktuellen Sicherheits­warnungen Ihrer Sparkasse und beachten Sie ein paar einfache Regeln zur sicheren Nutzung des Internets.

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