Banken und Sparkassen müssen sich über die wirtschaftliche Situation ihrer Kreditnehmer informiert halten (§ 18 KWG). Für die Bonitätsprüfung müssen Jahresabschlüsse erfasst und analysiert werden. Hierfür steht nun ein neues Verfahren zur Verfügung: der Digitale Finanzbericht. Dieser ermöglicht die vereinfachte, zeitgemäße digitale Einreichung von Abschlüssen nach einheitlichem Datenübertragungsstandard.
Ihr nächster Schritt
Wenn auch Sie den Digitalen Finanzbericht nutzen möchten, kontaktieren Sie uns gern.
Sie können auch hier die Teilnahmevereinbarung herunterladen und an Ihren Berater senden.
Der Ablauf zum Digitalen Finanzbericht ist einfach, sicher und transparent. So lassen Sie Ihren Jahresabschluss digital erstellen: