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Nachfolgeplanung optimieren

Rechtzeitig, verantwortlich, nachhaltig

Nachfolgeplanung optimieren

Rechtzeitig, verantwortlich, nachhaltig

Interview mit Ulrich Gehrke von Gehrke econ

Text: Claudia Schuh ; Bilder: Gehrke econ, DSV

Wer sein Lebenswerk nachhaltig sichern und das Schicksal seiner Mitarbeiter nicht dem Zufall überlassen will, der ist mit einer vorweggenommenen Erbfolgeplanung gut beraten. Ulrich Gehrke hat sich auf dieses Thema spezialisiert und berichtet aus der Praxis.

Herr Gehrke, wie bringen Sie Ihre Mandantschaft eigentlich dazu, sich mit dem unangenehmen Thema "Erben/Vererben/Unternehmens­nachfolge" auseinanderzusetzen?

Wenn ich ehrlich bin: mit Penetranz! Kein Mensch beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Ende, geschweige denn mit Koma und Handlungs­unfähigkeit. Als steuerlicher Berater muss ich oft über Jahre das Thema immer wieder auf den Tisch legen. Manchmal hilft mir dann, so makaber es klingt, ein Krankheits- oder Todesfall im engeren Umfeld der Mandantschaft. Der rüttelt die Leute auf und macht deutlich, welch fatale Konsequenzen es haben kann, wenn man nicht vorsorgt.

Aber ganz unabhängig von den Horrorszenarien, die mit streitenden Erbengemeinschaften, fehlenden Generalvollmachten oder existenzgefährdenden Erbschaftsteuern einhergehen: Für jemanden, der ein Leben lang sein ganzes Herzblut in seine Firma investiert hat, ist doch auch eine Übergabe mit warmer Hand viel schöner als eine mit kalter Hand. Sie gibt einem die Möglichkeit, beispielsweise über einen Beirat das Unternehmen noch beratend zu begleiten. Dabei kann man trotzdem auf Reisen, auf dem Golfplatz oder beim Wandern die Früchte der eigenen Arbeit genießen.

Übrigens zeigt die Erfahrung: Wenn man erst mal den inneren Schweinehund überwunden hat, über die stigmatisierten Themen zu sprechen, ist man danach sehr erleichtert und fühlt sich viel besser!

Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Aspekte für Unternehmer, die ihre Nachfolge verantwortungsvoll planen möchten?

Wichtig ist bei der Nachfolgeplanung vor allem, dass unternehmerische und private Entscheidungen zusammen passen. Dazu sollte man am besten alle Betroffenen an einen Tisch holen. Ich halte nichts von Testamenten, die sich für die Hinterbliebenen als Wundertüte entpuppen. Oder anders gesagt: Aus meiner Sicht ist es ein Teil der unternehmerischen Verantwortung, rechtzeitig und mit allen Beteiligten über die Nachfolge zu sprechen.

"Rechtzeitig" ist übrigens im Sinne des Erbrechts auch unter finanziellen Gesichtspunkten relevant. Denn im Sinne einer vorweggenommenen Erbschaft darf ja jedes Elternteil einmal alle zehn Jahre immerhin an jedes Kind 400.000 Euro und an jeden Enkel 200.000 Euro erbschaftsteuerfrei verschenken. Das sind allein bei drei Kindern in zwanzig Jahren mehr als 7 Millionen Euro. Demgegenüber ist die Hälfte des Vermögens schnell weg, wenn ein Unternehmer in wilder Ehe lebt und seine Kinder oder den Lebenspartner unbedingt erst nach seinem Tod bedenken möchte. Denn der nicht verheiratete Partner ist erbrechtlich ein Fremder und genießt nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Und die Erbschaftsteuer beträgt mindestens 30 Prozent, bei sehr hohen Summen sogar 50 Prozent.

Natürlich gibt es im Erbrecht auch die sogenannte "Verschonung" von Produktivvermögen. Dabei erhalten Unternehmen einen "Erbschaftsteuer-Rabatt", wenn sie z.B. die Lohnsummen erhalten: Für 100 Prozent Rabatt muss die Lohnsumme über sieben Jahre gehalten - oder gesteigert - werden. Für einen 85-prozentigen Rabatt muss über fünf Jahre die Lohnsumme zu 80 Prozent erhalten werden. Die Finanzämter kontrollieren das jedes Jahr. Das klingt aber einfacher, als es ist: Wenn Sie beispielsweise die Putzkolonne outsourcen, könnte der Rabatt verloren gehen. Außerdem gibt es komplexe Auflagen, was aus Sicht des Finanzamtes überhaupt zu begünstigendes Produktivvermögen darstellt.

Und was noch wichtiger ist: Es muss für so eine Verschonung einen Nachfolger in der Unternehmensführung geben, der in der Lage ist, das Unternehmen, seine Kunden und seine Mitarbeiter zu erhalten. Auch deshalb empfehlen wir, sehr frühzeitig mit der Nachfolgeplanung zu beginnen. Denn manchmal braucht es mehr als einen Anlauf, um einen geeigneten Nachfolger zu finden. Und die Enttäuschung ist auf beiden Seiten groß, wenn der Senior Dankbarkeit erwartet, der Junior als Vertreter der Generation Y aber ganz andere Werte vertritt. Eine Erkenntnis der rechtzeitigen Überlegungen kann auch sein, dass es für das Unternehmen keinen Nachfolger in der Familie gibt und ein geregelter Verkauf das Beste für das Lebenswerk des Unternehmers ist.

Wann ist der beste Zeitpunkt, um mit der Nachfolgeplanung zu beginnen? Was bedeutet also "sehr frühzeitig"?

Allgemeingültige Antworten werden Sie dazu nicht bekommen. Aber eins steht fest: Auch wenn Sie sich noch lange nicht zur Ruhe setzen wollen – für die Planung ist es nie zu früh. Das umfasst neben den familien- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten auch Ihren persönlichen Notfallkoffer. Denn der schlimmste Fall ist in aller Regel nicht der Tod, sondern die Handlungsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall, im Extremfall Koma. Wenn dann niemand mit einer Generalvollmacht ausgestattet ist, dann hilft auch das schönste Testament nicht, denn das greift ja erst im Todesfall.

Und es ist doch auch nur fair, die eigenen Erben frühzeitig zu informieren, womit sie zu rechnen haben. Das beeinflusst zum einen ja deren Lebensplanung. Und für die Elterngeneration ist es erfahrungsgemäß auch ein gutes Gefühl, wenn sie mit den Kindern darüber gesprochen und ihre Entscheidungen erklärt haben. So vermeiden sie im besten Fall Streitereien unter den Erben.

A propos Streitereien: Ich empfehle meiner Mandantschaft immer, Erbengemeinschaften nach Möglichkeit zu vermeiden. Lieber einem Erben eine Immobilie, dem zweiten das Wertpapierdepot und dem Dritten das Unternehmen vermachen – so bleiben alle handlungsfähig und blockieren sich nicht gegenseitig durch Interessenkonflikte.

Welche Dienstleistungen bieten Sie in diesem Zusammenhang an?

Eine multidisziplinäre Steuer-, Rechts- und Wirtschaftsberatung für kleine und mittelständische Unternehmen ist die Kernkompetenz der Gehrke econ-Gruppe. Wir bieten Unternehmern im Rahmen der Nachfolgeplanung zuallererst eine Proberechnung an. Sie beinhaltet zum einen eine Einschätzung des Unternehmenswerts, zum anderen eine Berechnung, wie das Finanzamt den Wert im Rahmen der Erbschaftsteuer festlegen würde. Die vom Gesetz vorgeschriebene Unternehmensbewertung kommt nämlich leider in 90 Prozent der Fälle zu unrealistischen, deutlich überhöhten Ergebnissen, da sie auf Zahlen aus der Vergangenheit basiert. Nehmen Sie als Beispiel etwa einen Hersteller von Dieselmotoren. Da erklärt sich von selbst, dass der Unternehmenswert derzeit nur mit Zahlen aus den letzten drei Jahren nicht realistisch abgeleitet werden kann. Das interessiert die Finanzbehörden aber nicht, deshalb müssen weitsichtige Unternehmer das berücksichtigen.

Unsere zertifizierten Nachfolgeplaner erstellen außerdem gemeinsam mit den Mandanten einen Vermögensstatus. Häufig zeigt sich nämlich, dass Menschen keinen richtigen Überblick über ihr Privatvermögen haben, auch wenn in der Firma alles paletti ist. Der Wert privater Immobilien oder liebevoll gepflegter Oldtimer wird ebenso falsch eingeschätzt wie der des ererbten Goldschmucks. Und die wenigsten Leute wissen, was ihr Ferienhaus in Spanien eigentlich wert ist!

All das stellen wir also zunächst mal zusammen und entscheiden dann gemeinsam mit der Mandantschaft über die nächsten Schritte. Dazu gehören auch solche Aspekte wie die Berücksichtigung der europäischen Erbrechtsvorschriften, eine Aufstellung aller Versicherungen und eine Liste aller Konten und Geldanlagen. Die ist für die Hinterbliebenen wichtig, verschafft einem selbst aber auch Klarheit. Last, but not least umfasst unser multidisziplinärer Ansatz auch eine Beratung hinsichtlich der Zuordnung der einzelnen Vermögensgegenstände zu dem passenden Erben. Denn was nützt dem Künstler, der in Wien oder in Santiago lebt, ein Unternehmen in der Region Hannover? Das hinterlässt man doch besser der betriebswirtschaftlich interessierten Tochter und bedenkt den Sohn mit einem gut verwalteten Immobilienportfolio!

Lieber Herr Gehrke, wir bedanken uns herzlich für das interessante Gespräch!

Ulrich Gehrke ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und seit 1991 in der Sozietät Gehrke und Partner tätig, die einst sein Vater gründete. Erfolgreiche Nachfolge kennt er also auch aus eigener Erfahrung. Seit 1992 ist er Partner; 2010 hat er mit der econ Unternehmensgruppe fusioniert. Seitdem firmiert das Unternehmen als Gehrke econ, Steuerberater – Wirtschaftsprüfer – Rechtsanwälte - Unternehmensberater und ist in der Region Hannover das größte mittelständische Beratungsunternehmen.

Bei Ulrich Gehrke geht die Multidisziplinarität über das Berufliche hinaus: Er ist nämlich außerdem auch ehrenamtlicher Konzertveranstalter, erfolgreicher Netzwerker, weltreisender Backpacker und engagierter Familienmensch. Sicher nicht die schlechteste Basis für eine weitsichtige Beratung!

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