Aus zwei wird eins

Aus zwei wird eins

Die Sparkasse Hannover und die Stadtsparkasse Burgdorf haben zum 1. Januar 2026 rechtlich fusioniert.

Unsere Kundinnen und Kunden bleiben im Mittelpunkt

Seit dem 1. Januar bilden die Sparkasse Hannover und die Stadtsparkasse Burgdorf rechtlich eine Einheit. Zwei starke Sparkassen bündeln damit ihre Kräfte und schlagen gemeinsam einen neuen Weg ein.

Ausfall Fusionswochenende

Bitte beachten Sie: Einschränkungen vom 15. bis 17. Mai

Am Wochenende vom 15. bis 17. Mai kommt es für Sie leider aufgrund einer Datenübertragung vorübergehend zu Einschränkungen – etwa beim Online-Banking, bei Zahlungen mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) und beim Geldabheben. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig mit Bargeld zu versorgen.

Fragen und Antworten rund um unsere Fusion  

Vom 15. bis 17. Mai 2026 findet die technische Fusion statt. Dabei wird es einzelne Anpassungen geben. Die wichtigsten Informationen hierzu sind unten für Sie gesammelt.

Auch darüber hinaus gibt es sicher einige Fragen. Hier finden Sie eine Themenübersicht zu den verschiedensten Fragen & Antworten.

 

Ansprechpersonen & Zuständigkeiten

Standorte in und um Burgdorf

Konten und Konditionen

Sparkassen-Card (Debitkarte)

Neue Karte / Neue Kontonummer

Online-Banking und Apps

Elektronischer Zahlungsverkehr

Allgemeine Fragen
 

Ansprechpersonen und Zuständigkeiten

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in finanziellen Angelegenheiten erfordert Kontinuität. Unsere Beratenden betreuen ihre bestehenden Kundinnen und Kunden auch nach der Fusion weiter. Nach der technischen Zusammenführung der Institute am 15. und 17. Mai 2026 wird darüber hinaus eine größere Flexibilität hinzukommen.

Bekomme ich neue Ansprechpartner?

Nein, für Sie ändert sich erst einmal nichts. Alle Kolleginnen und Kollegen, die in Burgdorf für Sie da sind, bleiben vor Ort in Burgdorf und behalten ihren Arbeitsplatz.  

Bleiben Sie als Mitarbeiter hier?

Alle Kolleginnen und Kollegen, die in Burgdorf für Sie da sind, bleiben vor Ort in Burgdorf und behalten hier ihren Arbeitsplatz.

Können mir als Kunde bzw. Kundin der Stadtsparkasse Burgdorf die Beraterinnen und Berater an den Standorten der Sparkasse Hannover bereits jetzt bei meinen Finanzanliegen weiterhelfen?

Nein, hier müssen Sie sich bitte noch etwas gedulden. Zwar haben die beiden Sparkassen rechtlich zum 1. Januar 2026 fusioniert, jedoch bilden die beiden Institute erst ab 18. Mai 2026 auch technisch eine Einheit. So lange haben nur die Kolleginnen und Kollegen Ihrer Stadtsparkasse Zugriff auf Ihre Daten. Ab dem 18. Mai 2026 können Sie sich auch an die Standorte der Sparkasse Hannover wenden.

Was gilt für beleghafte Überweisungen, Barabhebungen und Einzahlungen?

Wie bisher auch, können Sie selbstverständlich im Online-Banking sowie an den SB-Terminals Überweisungen erfassen. Beleghafte Überweisungen geben Sie bitte weiterhin in den Filialen Ihrer bisherigen Sparkasse ab, bis die beiden Sparkassen ab 18. Mai 2026 auch technisch eine Einheit bilden.

Natürlich können Sie auch weiterhin an allen Geldautomaten der Sparkassen-Organisation deutschlandweit Geld abheben. Sollten Sie Geld an einer Kasse abheben wollen, nutzen Sie bis zur technischen Zusammenführung bitte weiterhin eine Filiale Ihrer bisherigen Sparkasse.

Auch eine Bareinzahlung auf eigene Konten ist bis dahin nur in den Filialen Ihrer bisherigen Sparkasse möglich. Gleiches gilt auch für alle dafür vorgesehenen Einzahlungsautomaten.

Wann kann ich als Kunde der Sparkasse Hannover meine Überweisungen auch im BeratungsCenter der bisherigen Stadtsparkasse Burgdorf abgeben?

Als Kunde der Sparkasse Hannover nutzen Sie bitte bis auf Weiteres die gleichen BeratungsCenter und Kommunikationswege, die Sie auch bisher genutzt haben.

Ab 18. Mai 2026 stehen Ihnen dann auch die BeratungsCenter der bisherigen Stadtsparkasse Burgdorf zur Verfügung.

Ich habe Konten bei der Stadtsparkasse Burgdorf und der Sparkasse Hannover. Muss ich etwas tun?

Nein. Wenn die beiden Sparkassen vom 15. bis 17. Mai 2026 auch technisch eine Einheit bilden, werden Ihre Daten zusammengeführt. Alle Konten bleiben bestehen. Es kann zu wenigen Ausnahmefällen kommen, die hiervon betroffenen Kundinnen und Kunden informieren wir rechtzeitig direkt.

Kann ich seit 1. Januar 2026 als Kunde der Sparkasse Hannover die Kasse der Stadtsparkasse Burgdorf nutzen? Oder andersherum als Kunde der Stadtsparkasse Burgdorf die Kasse der Sparkasse Hannover?

Das ist in beiden Fällen vorerst nicht möglich, denn die beiden Sparkassen werden erst vom 15. bis 17. Mai 2026 technisch eine Einheit bilden.

Was kann ich im Vorfeld tun, damit ich mein Konto wie gewohnt nutzen kann?

Sie brauchen nichts zu unternehmen. Bis die die beiden Sparkassen vom 15. bis 17. Mai 2026 auch technisch eine Einheit bilden und Ihre Daten zusammengeführt werden, ändert sich nichts für Sie.

Werden die Konten der Stadtsparkasse Burgdorf geschlossen bzw. bekommen alle Kunden der Stadtsparkasse eine neue Kontonummer?

Wenn die beiden Sparkassen vom 15. bis 17. Mai 2026 technisch eine Einheit bilden, werden die Daten zusammengeführt. Alle Konten und Kontonummern bleiben bestehen. Es kann zu wenigen Ausnahmefällen kommen, die hiervon betroffenen Kundinnen und Kunden informieren wir rechtzeitig direkt.

Standorte in Burgdorf und Umgebung

Mit dem Zusammenschluss unserer beiden Sparkassen bleiben wir dauerhaft präsent für Sie in Burgdorf und Umgebung. Die Sparkasse Hannover investiert nach der Fusion gezielt in den Standort.

Kann ich mich noch an meine Filiale in Burgdorf wenden?

Ja, das können Sie. Für Sie ändert sich erst einmal nichts. Sobald die beiden Institute ab 18. Mai 2026 auch technisch eine Einheit bilden, können Sie auch die Angebote an den weiteren Standorten der Sparkasse Hannover nutzen.

Müssen wir als Burgdorfer fürchten, dass wir unter Umständen bald gar keine Sparkassen-Präsenz mehr haben, weil sich die Sparkasse Hannover aus unserer Stadt womöglich zurückzieht?

Als Sparkasse Hannover sind wir für alle Menschen und Unternehmen in der Region da. Deshalb waren wir bislang in Burgdorf vertreten und werden hier auch weiterhin bleiben.

Die Burgdorferinnen und Burgdorfer können sich auf das umfassende Leistungsspektrum verlassen, das wir an unseren Kernstandorten bieten. Auch die Mitarbeitenden der Stadtsparkasse können auf uns vertrauen: Ihre Arbeitsplätze bleiben erhalten. Vereine und Initiativen können außerdem darauf zählen, dass ihre Projekte bei uns Unterstützung finden.

Für unsere Stadtsparkasse waren wir als Burgdorfer in der Hauptrolle. Werden wir jetzt für die Sparkasse Hannover zur Nebenrolle?

Bei uns spielen alle Kundinnen und Kunden die Hauptrolle – das gilt auch für die Burgdorferinnen und Burgdorfer.

Deshalb garantieren wir auch in der Fusionsvereinbarung, dass wir den Hauptsitz der bisherigen Stadtsparkasse modernisieren und zu einem Ort der Begegnung machen werden. Zugesagt ist auch, dass wir eine Stiftung gründen werden, die unter anderem soziale und kulturelle Projekte in Burgdorf fördern wird.

Werden jetzt Filialen in Burgdorf – also entweder der Stadtsparkasse Burgdorf oder der Sparkasse Hannover – geschlossen?

Aufgrund der räumlichen Nähe wird das BeratungsCenter Burgdorf der Sparkasse Hannover perspektivisch mit der Hauptstelle der Stadtsparkasse Burgdorf zusammengelegt. Die künftige Hauptstelle der fusionierten Sparkasse in Burgdorf wird dann das Gebäude in der Marktstraße 59 sein.

Was geschieht mit den SB-Standorten der Stadtsparkasse Burgdorf?

Diese Standorte stehen den Kundinnen und Kunden wie gewohnt zur Verfügung.

Konten und Konditionen

Im Rahmen der Fusion gelten die bestehenden Vereinbarungen mit unseren Kundinnen und Kunden. Sollten Anpassungen erforderlich sein, kommen wir aktiv auf Sie zu und bitten um Ihre Zustimmung.

Was kann ich im Vorfeld tun, damit ich mein Konto wie gewohnt nutzen kann?

Sie brauchen nichts zu unternehmen. Bis die die beiden Sparkassen ab 18. Mai 2026 auch technisch eine Einheit bilden und ihre Daten zusammengeführt werden, ändert sich nichts für Sie. Über konkrete Anpassungen informieren wir Sie direkt.

Werden die Konten der Stadtsparkasse Burgdorf geschlossen bzw. bekommen alle Kunden der Stadtsparkasse eine neue Kontonummer?

Wenn die beiden Sparkassen ab 18. Mai 2026 technisch eine Einheit bilden, werden die Daten zusammengeführt. Alle Konten und Kontonummern bleiben bestehen. Es kann zu wenigen Ausnahmefällen kommen, die hiervon betroffenen Kundinnen und Kunden informieren wir rechtzeitig direkt.

Bekomme ich eine neue Kontonummer/IBAN?

Ab Montag, den 18. Mai 2026, gilt für die gesamte Sparkasse Hannover die einheitliche Bankleitzahl 250 501 80. Alle Konten und Depots der bisherigen Stadtsparkasse Burgdorf erhalten daher eine neue IBAN (Internationale Kontonummer), da diese aus Ländercode, zweistelliger Prüfziffer, Bankleitzahl und Kontonummer aufgebaut ist. Ebenfalls gilt für die Konten und Depots der bisherigen Stadtsparkasse Burgdorf die neue BIC (Internationale Bankleitzahl) SPKHDE2HXXX.

IBAN und BIC finden Sie ab dem 18. Mai auf jedem Kontoauszug Ihres Girokontos, in Ihrem Online-Banking und in Ihrer App Sparkasse. Bitte informieren Sie ab diesem Stichtag auch alle Verfügungsberechtigten.

In wenigen Einzelfällen kann es sein, dass sich zudem Kontonummern als Bestandteil Ihrer IBAN ändern. Wenn Ihr Girokonto davon betroffen ist, haben wir Sie im April per Brief informiert. Sie erhalten in diesen Fällen automatisch und kostenlos eine neue Sparkassen-Card und eine neue PIN von uns.

Wenn sich Ihre Kontonummer nicht ändert, können Sie Ihre bisherige Sparkassen-Card weiternutzen.

Wie lautet die neue Bankleitzahl/BIC?

Ab Montag, den 18. Mai 2026, gilt für die gesamte Sparkasse Hannover die einheitliche Bankleitzahl 250 501 80 und die BIC (Internationale Bankleitzahl) SPKHDE2HXXX. Wenn Sie Kundin bzw. Kunde der bisherigen Stadtsparkasse Burgdorf sind, ändert sich daher zu diesem Stichtag Ihre IBAN (Internationale Kontonummer), da diese aus Ländercode, zweistelliger Prüfziffer, Bankleitzahl und Kontonummer aufgebaut ist. IBAN und BIC finden Sie ab 18. Mai auf jedem Kontoauszug Ihres Girokontos, in Ihrem Online-Banking und in Ihrer App Sparkasse.

Werden Zahlungen nach der technischen Zusammenführung an meine alte IBAN weitergeleitet?

Alle Gut- und Lastschriften, die noch mit der alten IBAN der bisherigen Stadtsparkasse Burgdorf eingehen, werden bis auf Weiteres automatisch weitergeleitet. Handlungsbedarf besteht durch die mehrjährige Weiterleitung der Gutschriften und Lastschriften daher nicht.

Bitte denken Sie dennoch daran, Ihre neuen Kontodaten ab dem 18. Mai 2026 an Zahlungspartner weiterzugeben. Bei vielen Zahlungsverkehrspartnern können Sie Ihre geänderte IBAN selbstständig im jeweiligen Online-Portal hinterlegen.

Sollte das nicht möglich sein, können Sie Ihre Zahlungsverkehrspartner schriftlich mit diesem Musterschreiben über die Änderung Ihrer IBAN informieren.

 

Was passiert mit Daueraufträgen?

Für Sie besteht kein Handlungsbedarf. Bestehende Daueraufträge der bisherigen Stadtsparkasse Burgdorf stellen wir automatisch für Sie um.

Wie lautet die neue Bankleitzahl/BIC?

Ab Montag, den 18. Mai 2026, gilt für die gesamte Sparkasse Hannover die einheitliche Bankleitzahl 250 501 80 und die BIC (Internationale Bankleitzahl) SPKHDE2HXXX. Wenn Sie Kundin bzw. Kunde der bisherigen Stadtsparkasse Burgdorf sind, ändert sich daher zu diesem Stichtag Ihre IBAN (Internationale Kontonummer), da diese aus Ländercode, zweistelliger Prüfziffer, Bankleitzahl und Kontonummer aufgebaut ist. IBAN und BIC finden Sie ab 18. Mai auf jedem Kontoauszug Ihres Girokontos, in Ihrem Online-Banking und in Ihrer App Sparkasse.

Welche Konditionen gelten seit 1. Januar 2026 für mein Girokonto bei der Stadtsparkasse Burgdorf?

Alle Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit, alle Konten werden wie bisher weitergeführt und auch der Zugang zum Online-Banking und über die App Sparkasse bleibt zunächst noch wie gewohnt bestehen. Für Sie ändert sich erst einmal nichts.  

Welche Konditionen gelten seit 1. Januar 2026 für meine Anlagen?

Alle bisherigen Konditionsvereinbarungen gelten weiterhin.

Gibt es eine Höchstgrenze, bis zu der Kundeneinlagen durch die Einlagensicherung abgesichert sind?

Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt. Durch den gesetzlichen Anspruch sind Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Person abgesichert. Dieser gesetzliche Entschädigungsanspruch ist jedoch eine reine Rückfalllösung: Im Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe stehen die deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen mit ihrer wirtschaftlichen Substanz gegenseitig für ihren Fortbestand ein. Dadurch soll der Entschädigungsfall für Einleger vermieden werden.

Ändert sich durch die Fusion etwas an meinem Freistellungsauftrag?

Nein. Ihre Freistellungsaufträge werden automatisch übertragen.  

Sparkassen-Card (Debitkarte)

Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) der Sparkasse Hannover oder der bisherigen Stadtsparkasse Burgdorf behält auch nach der Fusion ihre Gültigkeit.

In wenigen Ausnahmefällen kommt es dazu, dass Sie eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte) benötigen. In diesen Fällen setzen wir uns persönlich mit Ihnen in Verbindung. Sie müssen selber nicht tätig werden.

Funktioniert meine Sparkassen-Card (Debitkarte) weiterhin?

Ja. Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) ist auch nach dem 1. Januar weiterhin voll einsatzfähig, auch wenn noch der Name Ihrer ehemaligen Sparkasse darauf abgedruckt ist.

Bekomme ich eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte) mit dem Aufdruck „Sparkasse Hannover“?

Nein. Die bisherigen Sparkassen-Card (Debitkarte) behalten bis zum aufgedruckenten Ablaufdatum ihre Gültigkeit und werden auch nach der Fusion funktionieren.

Neue Kontonummer, neue Karte

Einige wenige Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Burgdorf erhalten eine neue Kontonummer und eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte). Wenn Sie zu diesem kleinen Kundenkreis gehören, informieren wir Sie darüber direkt.

Antworten zu möglichen Detailfragen finden Sie hier.

Warum habe ich eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte) mit einer neuen Kontonummer zugeschickt bekommen?

Sie gehören zu einer kleinen Zahl von Kundinnen und Kunden der bisherigen Stadtsparkasse Burgdorf, die eine neue Kontonummer erhalten.

Ich habe eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte) zugeschickt bekommen. Ab wann kann ich diese nutzen?

Ihre neue Sparkassen-Card und Ihr neues Konto sind für Sie ab dem 18. Mai 2026 nutzbar. Ihre bisherige Sparkassen-Card (Debitkarte) und Ihr bisheriges Konto ab diesem Stichtag deaktiviert.

Ich habe eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte) mit einer neuen Kontonummer erhalten. Bekomme ich dafür auch eine neue Geheimnummer (PIN)?

Ja, Anfang Mai 2026 erhalten Sie mit einem separaten Brief die dazugehörige neue Geheimzahl, also eine neue PIN. Sie können die PIN Ihrer neuen Karte dann gern ab dem 18. Mai 2026 in Ihre
Wunsch-PIN ändern.

Ich bin im Mai im Urlaub/längere Zeit abwesend und kann meine neue Geheimzahl (PIN) nicht rechtzeitig in Empfang nehmen. Was nun?

Bitte sprechen Sie rechtzeitig Ihren Berater oder Ihre Beraterin an.

Ich habe eine Sparkassen-Card (Debitkarte) mit einer neuen Kontonummer erhalten. Was passiert jetzt mit meinen aktuellen Lastschriften, Daueraufträgen und Gutschriften?

Aktuelle Lastschriften, Daueraufträge und Gutschriften laufen weiter, Sie müssen diesbezüglich nicht aktiv werden.

Ich habe eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte) zugeschickt bekommen. Kann ich diese wie die alte Karte mit meinem vorhandenen chipTAN-Generator nutzen?

Dies hängt von Ihrem Gerätemodell ab. Bitte prüfen Sie, ob Ihr chipTAN-Generator bereits eine QR-Funktion hat

Was passiert mit meiner alten Karte der Stadtsparkasse Burgdorf?

Wenn Sie zu den Kundinnen und Kunden gehören, die eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte) erhalten, ist Ihre alte Karte ab dem 18. Mai 2026 ungültig. Bitte vernichten Sie die alte Karte dann.

Warum kann ich meine neue Karte erst nach der technischen Fusion benutzen?

Ihr neues Girokonto wird im Zuge der technischen Fusion (15. bis 17. Mai 2026) von der ehemaligen Stadtsparkasse Burgdorf mit der Sparkasse Hannover aktiviert. Deshalb können Sie Ihr neues Konto und die dazugehörige neue Karte erst ab dem 18. Mai 2026 nutzen.

Ich habe eine Kreditkarte, die mit meinem bisherigen Konto verknüpft ist. Wird diese Kreditkarte jetzt auch ungültig?

Sie können Ihre Kreditkarte zunächst auch noch nach dem 18. Mai 2026 weiter nutzen. Als Kunde bzw. Kundin der ehemaligen Stadtsparkasse Burgdorf erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Kreditkarte von uns – dazu melden wir uns dann separat bei Ihnen.

Online-Banking und Apps

Nach der rechtlichen Fusion zum 1. Januar 2026 laufen die digitalen Services wie gewohnt. Änderungen wird es erst mit der technischen Fusion der Institute geben, die für 15. und 17. Mai 2026 geplant ist.

Wir informieren Sie rechtzeitig über notwendige Schritte. Bis dahin müssen Sie nicht tätig werden.

Ich nutze das Online-Banking bzw. Online-Banking Business. Was muss ich beachten?

Das Online-Banking, Online-Banking Business inklusive der Sparkassen-Apps sowie auch Banking-Fremdsoftware (FinTS) steht Online-Nutzenden beider Sparkassen von Freitag, 15. Mai 2026, 20:15 Uhr, bis Sonntag, 17. Mai 2026, nicht zur Verfügung.

Ab Montag, 18. Mai 2026, können Sie das Online-Banking wie gewohnt über die Adresse www.sparkasse-hannover.de nutzen.

Falls Sie die Internetseite bzw. den Online-Banking-Login der ehemaligen Stadtsparkasse Burgdorf als Favorit/Lesezeichen in Ihrem Browser gespeichert haben, ändern Sie bitte den Link auf die neue Adresse www.sparkasse-hannover.de ab.

Vertragsdaten unserer Verbundpartner (LBS, Wertpapierbestände) stehen in der App ab Montag, 18. Mai 2026, im Laufe des Tages wieder zur Verfügung.

Bekomme ich eine neue Kontonummer/IBAN?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für die gesamte Sparkasse Hannover die einheitliche Bankleitzahl 250 501 80 und BIC SPKHDE2H. Alle Konten der Stadtsparkasse Burgdorf erhalten daher mit technischer Fusion eine neue IBAN (Internationale Kontonummer). Diese finden Sie ab 18. Mai 2026 auf jedem Kontoauszug Ihres Girokontos, in Ihrem Online-Banking, Online-Banking Business und in Ihrer Sparkassen-App. Bitte informieren Sie auch alle Verfügungsberechtigten.

In Einzelfällen kann es sein, dass sich zudem Kontonummern als Bestandteil Ihrer IBAN ändern. Wenn Ihr Girokonto davon betroffen ist, haben wir Sie bereits per Brief informiert. Sie erhalten in diesem Fall automatisch und kostenlos eine neue Sparkassen-Card und eine neue PIN von uns.

Wenn sich Ihre Kontonummer nicht ändert, können Sie Ihre bisherige Sparkassen-Card weiternutzen.

Gibt es Einschränkungen bei meinem Finanzplaner im Online-Banking?

Nach der technischen Zusammenführung am 18. Mai 2026 stehen für Online-Banking-Nutzende beider Sparkassen erst etwa nach einer Woche folgende Funktionen wieder zur Verfügung:

  • Umsatzkategorisierung
  • Verschlagwortung von Umsätzen
  • Finanzauswertung
  • Kontostandsprognose
  • Budgetierung und Budget-Benachrichtigungen
Gibt es Einschränkungen bei der Online-Überweisung?

Sie können wie bisher einfach online überweisen.

Bitte beachten Sie, dass die Empfänger-Suche im Empfängerfeld der Überweisung in der Woche nach der technischen Fusion ab dem 18. Mai 2026 für Kundinnen und Kunden beider Sparkassen nicht zur Verfügung steht.

Was muss ich in der App Sparkasse und App Sparkasse Business beachten?

Beim ersten Starten der App Sparkasse und der App Sparkasse Business ab dem 18. Mai 2026 hilft Ihnen ein Fusionsassistent bei der Umstellung Ihrer Konten. Sollte der Assistent nicht starten, aktualisieren Sie bitte die App Sparkasse bzw. App Sparkasse Business im Google Play Store bzw. im Apple App Store und starten Sie
Ihr Smartphone gegebenenfalls neu.

Wichtig: Halten Sie bitte Ihren Anmeldenamen und Ihre Online-Banking-PIN bereit. Sollten Sie Ihre Anmeldedaten nicht mehr kennen, erstellen Sie sich bitte neue Zugangsdaten.

Eine Anleitung zum Fusionsassistenten finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Die in Ihrer App gespeicherten historischen Umsätze können technisch bedingt nicht mehr zum Abruf angeboten werden. Das gilt auch für die hinterlegten Daten wie Fotos, Kategorien etc.

Was muss ich in der App S-Invest tun?

Die Daten in Ihrer bestehenden App S-Invest können aus technischen Gründen nicht übertragen werden. Bitte löschen Sie die App S-Invest und richten diese ab dem 18. Mai 2026 für die Online-Verwaltung Ihrer Depots neu ein. Halten Sie bitte Ihren Anmeldenamen und Ihre Online-Banking-PIN bereit. Sollten Sie Ihre Anmeldedaten nicht mehr kennen, erstellen Sie sich bitte neue Zugangsdaten.

Den Link zum Download der App und eine Kurzanleitung zur Einrichtung erhalten Sie hier.

Ich kann die App Sparkasse / Sparkasse Business nicht mehr öffnen, da ich mein App-Passwort vergessen habe. Was nun?

Wenn Sie Ihr App-Passwort vergessen haben, nutzen Sie bitte unseren Online-Service „App-Passwort vergessen“ direkt auf der Startseite der App Sparkasse bzw. App Sparkasse Business.

Bitte beachten Sie: Die in Ihrer App gespeicherten historischen Umsätze können technisch bedingt nicht mehr zum Abruf angeboten werden. Das gilt auch für die hinterlegten Daten wie Fotos, Kategorien etc.

Wenn Sie Ihre Online-Banking-PIN vergessen haben, können Sie diese auf unserer Internetseite über den Punkt Zugangsdaten vergessen zurücksetzen.

Ich kann die App S-pushTAN nicht mehr öffnen, da ich mein App-Passwort vergessen habe. Was nun?

Wenn Sie Ihr App-Passwort vergessen haben, nutzen Sie bitte unseren Online-Service „App-Passwort vergessen“ direkt auf der Startseite der pushTAN-App. 

Wenn Sie einen neuen Registrierungsbrief oder Registrierung-SMS benötigen, können Sie diese auf unserer Internetseite über den Punkt Zugangsdaten vergessen anfordern.

Benötige ich neue Zugangsdaten zum Online-Banking / Online-Banking Business?

Sie können sich wie gewohnt mit Ihrem bekannten Anmeldenamen sowie Ihrer Online-Banking-PIN einloggen. Wenn Sie das chipTAN-Verfahren nutzen, verwenden Sie dafür bitte ab dem 18. Mai 2026 Ihre aktuelle Sparkassen-Card.

In Einzelfällen kann es nach der technischen Fusion zu Dopplungen beim Anmeldenamen kommen. In diesen Fällen haben wir Sie bereits im Vorfeld postalisch über das weitere Vorgehen informiert.

Ich habe den gleichen Anmeldenamen für das Online-Banking / Online-Banking Business in der Stadtsparkasse Burgdorf und Sparkasse Hannover. Was muss ich beachten?

Der von Ihnen genutzte Anmeldename im Online-Banking der Stadtsparkasse Burgdorf kann seit dem 19. März 2026 nicht weiterverwendet werden. Ihr Anmeldename wurde von uns geändert und um ein "#" oder "+"-Zeichen ergänzt. Bitte verwenden Sie Ihren neuen
Anmeldenamen.

Damit Sie weiterhin reibungslos das Online-Banking nutzen können, erfolgte diese Änderung vor der technischen Zusammenführung. Sie haben ein Schreiben von uns erhalten, wenn Ihr Anmeldename durch uns geändert wurde. Wichtig: Bitte verändern Sie Ihren neuen Anmeldenamen bei Bedarf erst ab 18. Mai 2026!

Warum muss ich die Geräteerkennung neu aktivieren?

Ab dem 18. Mai 2026 erreichen Sie die Sparkasse Hannover unter der einheitlichen Internetadresse www.sparkasse-hannover.de. Die Geräteerkennung, die Sie unter der bisherigen Adresse www.stadtsparkasse-burgdorf.de aktiviert hatten, kann aus Sicherheitsgründen nicht auf die neue Adresse übernommen werden.

Aktivieren Sie einfach während der Anmeldung unterhalb des Online-Banking-PIN-Feldes die Funktion der Geräteerkennung, um Ihren Browser beziehungsweise Ihr verwendetes Gerät auch für die neue Seite als vertrauenswürdig zu speichern.

Was geschieht mit meinen Vorlagen und terminierten Überweisungen?

Vorlagen, die Sie im Online-Banking der ehemaligen Stadtsparkasse Burgdorf angelegt haben, wurden in das Online-Banking der Sparkasse Hannover übertragen.

Terminierte Überweisungen, die Sie vor der Fusion im Online-Banking der ehemaligen Stadtsparkasse Burgdorf erfasst haben, werden selbstverständlich auch dann korrekt ausgeführt, wenn das Ausführungsdatum nach der technischen Zusammenführung liegt.

Funktionieren meine Kontowecker weiterhin?

Kontowecker, die per E-Mail oder SMS versendet werden, funktionieren weiterhin und werden übertragen.

Wurden Sie bisher per Push-Nachricht über Ihre App Sparkasse benachrichtigt, ist es erforderlich, dass Sie Ihre
Push-Benachrichtigung über die App Sparkasse ab dem 18. Mai 2026 neu hinterlegen. Richten Sie einfach für Ihre gestellten Kontowecker Ihre Benachrichtigungsadresse neu ein.  Zum Kontowecker

Keine Push-Adresse zu finden? Dann einmalig in der App Sparkasse unter Profil – Kontowecker – und rechts oben auf „Registrieren“ klicken und aktuelle Push-Adresse erzeugen.

Ich nutze Online-Banking-Software für den Zahlungsverkehr. Was muss ich beachten?

Wenn Sie die Online-Banking-Software StarMoney nutzen, unterstützt Sie ab dem 18. Mai 2026 ein Einrichtungsassistent zur Neueinrichtung Ihrer Konten mit der neuen Bankleitzahl der Sparkasse Hannover. Weitere Hilfestellungen finden Sie hier.

Sollten Sie externe PC-Programme für Ihren Zahlungsverkehr einsetzen, müssen Sie Ihre Auftraggeberdaten (Bankleitzahl und ggf. Kontonummer) darin anpassen. Die Bankleitzahl der Sparkasse Hannover lautet: 250 501 80, die BIC ist SPKHDE2H.

Die FinTS-Kommunikations-Adresse der Sparkasse Burgdorf ist bisher banking-ni2.s-fints-pt-ni.de/fints30.
Ab dem 18. Mai 2026 ist die FinTS-Kommunikations-Adresse der Sparkasse Hannover gültig. Sie lautet:
„banking-ni4.s-fints-pt-ni.de/fints30“.

Ich bin Zahlungsempfänger / Einreicher einer Lastschrift. Was ist zu beachten?

Es besteht kein Handlungsbedarf, sowohl die Mandate für SEPA-Firmenlastschriften als auch SEPA-Basislastschriften behalten ihre Gültigkeit. Bei neuen Lastschriftmandaten geben Sie bitte ab der technischen Zusammenführung Ihre neue Bankverbindung an.

Ich habe einem Drittdienst die Berechtigung erteilt, auf persönliche Kontoinformationen von mir zuzugreifen. Was muss ich beachten?

Die bestehenden Berechtigungen können leider nicht übertragen werden. Bitte erteilen Sie bei Bedarf Ihrem Drittdienst eine neue Berechtigung.

Was ist mit den Dokumenten und Freischaltungen in meinem Elektronischen Postfach bzw. Elektronischem Postfach meiner Firma?

Grundsätzlich besteht für Sie kein Handlungsbedarf. Ihre Freischaltungen und Ihre Dokumente werden vollständig übertragen. Haben Sie eine Kontoverbindung inklusive Online-Freischaltung in beiden Sparkassen, werden wir Sie gesondert auf mögliche Auswirkungen auf Ihr Elektronisches Postfach ansprechen.

Ich reiche Zahlungen per DTA-Upload, Sammelüberweisung und/oder Sammellastschriften terminiert ein. Was muss ich beachten?

Terminierte Zahlungsaufträge mit der alten Auftraggeberbankverbindung der Stadtsparkasse Burgdorf können leider nicht zur technischen Fusion übertragen und verarbeitet werden. Daher ist eine Neueinreichung ab dem 18. Mai 2026 erforderlich. Bitte übertragen Sie über das Online-Banking bzw. Online-Banking Business ab der technischen Fusion nur noch Zahlungsverkehrsdateien (Lastschriften, Überweisungen) an uns, die Ihre neue Auftraggeberbankverbindung beinhalten. 

Ich nutze bereits das Online-Banking in der Stadtsparkasse Burgdorf und parallel in der Sparkasse Hannover und rufe online Informationen zu meinen Bausparverträgen ab. Ist mit Einschränkungen zu rechnen?

In diesem Fall beachten Sie bitte, dass seit März 2026 der Abruf der Bausparverträge über den Zugang der Stadtsparkasse Burgdorf nicht mehr möglich ist. Ab dem 18. Mai 2026 können Sie Ihre Bausparverträge über beide Online-Zugänge wieder aufrufen.

Ich nutze bereits das Online-Banking in der Stadtsparkasse Burgdorf und parallel in der Sparkasse Hannover und rufe über den Zugang der Sparkasse Hannover per Multibanking auch meine Konten bei der Stadtsparkasse Burgdorf ab. Was ist zu beachten?

Aus technischen Gründen können Ihre Konten bei der Stadtsparkasse Burgdorf ab 18. Mai 2026 nicht mehr über den Zugang der Sparkasse Hannover abgerufen werden.

Bitte nutzen Sie für Ihre Online-Kontoverwaltung zunächst Ihre beiden Online-Zugänge.

Wir werden Sie persönlich ansprechen, sobald wir Ihre Konten wieder vollständig über einen Online-Banking-Zugang bereitstellen können.

Ich habe Probleme mit dem Online-Banking bzw. Online-Banking Business. Wer hilft mir weiter?

Bei Fragen zum Online-Banking können Sie sich per Kontaktformular oder telefonisch unter 0511 3000-2288 an uns wenden (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr).

Bei Fragen zum Online-Banking Business wenden Sie sich telefonisch unter 0511 3000-2525 an uns oder an Ihren Berater.

Elektronischer Zahlungsverkehr

Auch nach der technischen Zusammenführung unserer Institute stehen Ihnen unsere Services zum
elektronischen Zahlungsverkehr zur Verfügung. Bitte achten Sie mit uns darauf, die notwendigen Daten auf den aktuellen Stand zu bringen.

Was ist zu beachten, wenn ich für meinen elektronischen Zahlungsverkehr eine Banking-Software nutze?

Bei Nutzung einer Banking-Software sind einige manuelle Anpassungen an Daten mit Bezug zur ehemaligen Stadtsparkasse Burgdorf (BLZ: 251 513 71) erforderlich. Bevor Sie nach der technischen Fusion Zahlungsverkehr, also ab 18. Mai 2026, durchführen können, müssen Sie insbesondere die in der Software hinterlegten Auftraggeberbankverbindungen ändern.

Beachten Sie dabei bitte, dass nicht nur die Bankleitzahl der ehemaligen Stadtsparkasse Burgdorf (alt: 251 513 71) in die Bankleitzahl der Sparkasse Hannover (neu: 250 501 80) zu ändern ist. Ändern Sie unbedingt die gesamte IBAN (inkl. Prüfziffer und ggf. geänderter Kontonummer).

Sind Anpassungen in der von mir genutzten Banking-Software SFirm erforderlich?

Nutzen Sie S-Firm, werden Sie ab 18. Mai 2026 direkt in der Software durch einen Fusions-Assistenten bei den erforderlichen Umstellungen unterstützt. Dazu zählt insbesondere die Aktualisierung der Auftraggeber- und Empfängerbankverbindungen.

Wenn Sie einen EBICS-Zugang in S-Firm hinterlegt haben, begleitet der Fusions-Assistent Sie zudem beim letztmaligen Abruf von Protokollen und Kontoinformationen sowie bei der Umstellung der Bankparameter.

Einen Leitfaden zum Fusions-Assistenten finden Sie hier.

Ich reiche meine Zahlungen über das Electronic-Banking-Verfahren EBICS ein. Was muss ich bei der Einreichung von EBICS-Zahlungen zur Fusion beachten?

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer des EBICS-Verfahrens müssen nach der technischen Zusammenführung unserer Institute am 18. Mai 2026 die EBICS-Parameter anpassen.

Alle Informationen hierzu schicken wir diesen Kundinnen und Kunden vorab postalisch zu.

Kann ich nach der Fusion mit meinen bisherigen EBICS-Parametern weiterarbeiten?

Als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer des EBICS-Verfahrens erhalten Sie Ende April EBICS-Parameter der Sparkasse Hannover zur Nutzung ab 18. Mai 2026.

Daneben erhalten Sie per Anschreiben alle wichtigen Informationen und Schritte zur Umstellung Ihres
EBICS-Zugangs.

Mein Steuerberater ruft elektronische Kontoinformationen zu meinem Geschäftsgirokonto über ein Servicerechenzentrum (SRZ, z. B. DATEV) ab und/oder liefert (Lohn-) Zahlungen über ein Service-Rechenzentrum bei der Sparkasse auf. Kann das SRZ-Verfahren weiterhin genutzt werden?

Ihre bestehende Vereinbarung zum Abruf von Kontoinformationen und/oder zur Durchführung von Zahlungsverkehr durch Ihren Steuerberater bleibt grundsätzlich bestehen. Ihre geänderte IBAN muss im System des Service-Rechenzentrums hinterlegt werden, damit eine nahtlose Weiterverarbeitung gewährleistet wird. Teilen Sie diese Ihrem Steuerberater zeitnah mit.  

Ich nutze ein Kartenbezahlterminal. Was gibt es hier zu beachten?

Bitte teilen Sie Ihrem Terminalanbieter bzw. Netzbetreiber zeitnah mit, dass zur Verrechnung von Kartengutschriften künftig Ihre neue IBAN zu verwenden ist.

Haben Sie Ihr Kartenterminal über die Stadtsparkasse Burgdorf beim S-Händlerservice bezogen, kümmern wir uns für Sie um die fristgerechte Änderung der IBAN.

Allgemeine Fragen rund um die Fusion

Der Zusammenschluss unserer Sparkassen ist das Ergebnis intensiver Diskussionen, Analysen und Planung der beteiligten Institute und ihrer Trägerinnen. Hier erfahren Sie mehr über die Hintergründe.

Was sind die Gründe für die Fusionsentscheidung?

Der Mangel an Fachkräften trifft kleine Finanzinstitute besonders. Sie haben es zunehmend schwerer, die passenden Experten für sich zu gewinnen. Dies betrifft insbesondere Spezialgebiete, die aufsichtsrechtlich besonders relevant sind. Davon war auch die Stadtsparkasse Burgdorf betroffen. Diese Situation wird sich in den kommenden Jahren durch die demografiebedingten Personallücken sowie die permanent zunehmenden regulatorischen Anforderungen weiter zuspitzen. Durch die Fusion kann für Kundinnen und Kunden sowie für Mitarbeitende in Burgdorf ein attraktives Angebot gestaltet werden. 

Wie wird die Sparkasse künftig heißen?

Das fusionierte Institut wird „Sparkasse Hannover“ heißen, Trägerin ist die Region Hannover.  

Wo wird die Sparkasse Ihren Hauptsitz haben?

Der Hauptsitz der fusionierten Sparkassen befindet sich am Raschplatz 4 in Hannover.  

Wie setzt sich die Leitung der Sparkasse zusammen?

Der Vorstand der Sparkasse Hannover bleibt in seiner jetzigen Zusammensetzung bestehen. Vorstandsvorsitzender ist Volker Alt, Marina Barth seine Stellvertreterin und verantwortlich für das Firmenkundengeschäft, Markus Lehnemann verantwortet das Privatkundengeschäft und Kerstin Berghoff-Ising steuert unter anderem die Bereiche Organisation, IT und Personal.

Wann hat die Fusion stattgefunden?

Die Stadtsparkasse Burgdorf und die Sparkasse Hannover haben rechtlich zum 1. Januar 2026 fusioniert. Die technische Fusion ist für 16. und 17. Mai 2026 geplant. Im Anschluss bilden die Institute auch technisch eine Einheit. Damit werden alle notwendigen Voraussetzungen für die gemeinsame Kontoführung und Beratung geschaffen.

Werden im Zuge der Fusion Filialen geschlossen und Mitarbeitende entlassen?

Das Team der ehemaligen Stadtsparkasse Burgdorf bleibt bestehen. Alle Kolleginnen und Kollegen behalten ihren Arbeitsplatz. Weitere Veränderungen sind nicht geplant.

Welche Mehrwerte bringt die Fusion?

Der Zusammenschluss wird den Sparkassen-Standort Burgdorf langfristig im Sinne der Kundinnen und Kunden sichern. Auch die Stadt Burgdorf wird von einer erfolgreichen Sparkassen-Entwicklung profitieren.  

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Die Fusion der beiden Sparkassen ist ein komplexes Vorhaben. Wir können daher vermutlich nicht alle Fragen gleich auf Anhieb beantworten. Daher ergänzen wir diese Liste an Fragen und Antworten kontinuierlich.

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