Du bist in der Ausbildung und verdienst dein erstes Gehalt? Wusstest du, dass es möglich ist, mit vermögenswirksamen Leistungen sowohl von deinem Arbeitgeber als auch dem Staat Geld geschenkt zu bekommen? Ja, du hast richtig gelesen! Du kannst schon während der Ausbildung vorsorgen und Kapital aufbauen – oft sogar ohne dein eigenes Geld zur Seite zulegen. Wie, erfährst du bei uns!
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige Leistungen deines Arbeitgebers. Sie können bis zu 40 Euro im Monat betragen. Gedacht ist dies für deinen Vermögensaufbau – also für die Altersvorsorge oder deinen Wunsch von Eigentum. Du bekommst das Geld nicht monatlich ausgezahlt, es wird für dich direkt in eine gesetzliche Sparanlage angelegt. Nach ungefähr sieben Jahren kannst du dir das Geld auszahlen lassen und natürlich so auch für andere Zwecke nutzen. Dafür kannst du zwischen zwei Anlageformen wählen:
Ob und wie du schon in der Ausbildung am besten von vermögenswirksamen Leistungen (VL) profitierst, findest du überraschend easy heraus. Du brauchst nur 3 Schritte, um mit dem VL-Sparen zu beginnen:
Während der Ausbildung vermögenswirksame Leistungen zu beziehen, lohnt sich besonders. Verdienst du weniger, etwa weil du Azubi bist, hast du Anspruch auf zusätzliche Leistungen vom Staat: die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Die Arbeitnehmersparzulage kann für verschiedene VL-Sparziele genutzt werden, während die Wohnungsbauprämie ausschließlich für das VL-Sparen in Wohneigentum gedacht ist. Regulär fördert dich der Staat nur mit einer der beiden Leistungen. Es gibt jedoch Wege, beide zu erhalten. Wir erklären dir, wie du das Maximum herausholst!
Die Arbeitnehmersparzulage ist wie eine Belohnung vom Staat dafür, dass du sparst. Sie ist eine Alleskönnerin, denn du bekommst sie sowohl für das VL-Fondssparen als auch für deinen Bausparvertrag. Je mehr vermögenswirksame Leistungen du sparst, desto mehr Geld gibt dir der Staat dazu. Die Höhe des Zuschusses hängt auch davon ab, welche der beiden VL-Anlageformen du gewählt hast. Vermögenswirksame Leistungen unterliegen, wie du jetzt weißt, einer 7-jährigen Sperrfrist – doch in dieser Zeit kann sich ganz schön was ansammeln. Also lass uns in Zahlen sprechen:
VL-Fondsparen: 20 % Boni vom Staat
Du wirst vom Staat für das VL-Sparen zusätzlich mit 20 % auf die jährlichen Einzahlungen, bis maximal 80 Euro, Arbeitnehmersparzulage pro Jahr belohnt. Nach 3 bis 4 Ausbildungsjahren sind das bis zu 320 Euro, die du geschenkt bekommst. Bleibt dein Gehalt nach der Ausbildung unter 40.000 Euro brutto jährlich, kannst du nach sechs Jahren Ansparphase und einem Jahr Ruhephase sogar mit insgesamt 480 Euro Förderung rechnen.
Bausparen: 9 % Boni vom Staat + 10 % von uns
Beim Bausparen kannst du 9 % Förderung auf die Höchstgrenze von 470 Euro VL-Einzahlung pro Jahr bekommen. Wenn du zum Beispiel 40 Euro im Monat als VL erhältst, sind das 480 Euro im Jahr. Dafür gibt es dann 43 Euro extra vom Staat (9 % von 470 Euro) – nach 3 bis 4 Ausbildungsjahren sind das 172 Euro. Auch hier gilt: Bleibt dein zu versteuerndes Einkommen nach deiner Ausbildung unter 40.000 Euro brutto pro Jahr, erhältst du die volle Förderung auch für die weiteren 3 Jahre. So kommst du auf insgesamt 301 Euro staatliche Förderung. Und wir gönnen auch: Mit unserem Traumstart Young Tarif für junge Kunden unter 25 Jahre gibt es von uns noch mal bis zu 10 % auf deine Einzahlung on top!
Ab dem 16. Lebensjahr fördert der Staat deinen Wunsch nach Eigenheim mit dieser staatlichen Prämie fürs Bausparen. Die Prämie beträgt in der Regel 10 % deiner Bausparvertragsleistung, allerdings gibt es jährliche Höchstgrenzen von 700 Euro. Es gibt also maximal 70 Euro pro Jahr geschenkt. Wenn du bereits die Arbeitgebersparzulage erhältst, kannst du die Wohnungsbauprämie nicht zusätzlich bekommen. Zahlst du selbst bis zu 700 Euro jährlich auf deinen Bausparvertrag ein, profitierst du auch von der Wohungsbauprämie.
Übrigens: Wenn du den Bausparvertrag vor deinem 25. Geburtstag abschließt, kannst du die Wohnungsbauprämie frei verwenden. Danach erhältst du die Förderung nur in Zusammenhang mit Bau, Kauf und Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum. Es ist also vor allem für junge Menschen und Azubis richtig vorteilhaft, sich jetzt schon zu informieren.
Zahlt dir dein Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen, kannst du dies selbst übernehmen. Hierbei lohnt sich trotzdem das Gespräch mit deinem Arbeitgeber. Dieser wandelt dann einen kleinen Teil deiner Ausbildungsvergütung (Nettogehalt) um und überweist den Betrag in die VL-Anlageform deiner Wahl. Schön ist, dass man auch für selbst gezahlte Beiträge die staatliche Förderung wie die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie erhält.
Hier steht der Vermögensaufbau im Vordergrund. Oft hilft der Arbeitgeber durch die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen und unter bestimmten Konditionen auch der Staat kräftig mit. Wir zeigen dir, wie das funktioniert!
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