Ihre Vorteile im Überblick
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen der Sparkasse Hannover
Details
Bis zu 175 Euro Grundzulage bekommen Sie jährlich. Mit Kindern lohnt sich Riester-Sparen noch einmal mehr: Für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren sind, gibt es bis zu 185 Euro, für jüngere Kinder bis zu 300 Euro zusätzlich. Und auch, wer schon früh startet, wird belohnt: Riester-Sparer unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen
Bonus von 200 Euro.
Voraussetzung für die volle Riester-Zulage ist, dass Sie mindestens 4 Prozent Ihres Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen.
Bei der Steuererklärung können Sie Ihre jährlichen Sparbeiträge plus Zulagen (maximal 2.100 Euro) als Sonderausgaben angeben und so Steuern sparen. Zwar zahlen Sie später im Ruhestand Steuern auf Ihre Riester-Rente – dann aber in der Regel mit einem günstigeren Steuersatz.
Riester-Produkte
LBS Wohn-Riester
Sie möchten eine Immobilie als Altersvorsorge? Der Staat unterstützt Sie bei der Eigenheimfinanzierung: Profitieren Sie mit LBS-Bausparen und Wohn-Riester.
Fragen und Antworten
Um die volle Zulage zu erlangen, müssen Sie pro Jahr 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens (abzüglich der zu erwartenden Zulagen) in Ihren Riester-Vertrag einzahlen.
Die Zulagen werden mit Ihrer jährlichen Eigenleistung verrechnet und dann Ihrem Riester-Vertrag direkt gutgeschrieben.
Sie brauchen die Zulagen nur einmal beantragen. Mit dem Antrag auf Dauerzulage werden die Zulagen für Sie automatisch Jahr für Jahr beantragt. Den Antrag füllt Ihr Berater gern mit Ihnen aus. Falls Sie Kinder haben, bringen Sie bitte die Kindergeldnummern mit. Lediglich bei Änderungen (zum Beispiel Gehaltserhöhung, Familienstand, Kinder) ist eine erneute Meldung erforderlich - informieren Sie in diesen Fällen bitte einfach Ihren Berater.
Unabhängig vom Einkommen können die Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Im Jahr sind bis zu 2.100 Euro Einzahlung möglich, die Sie als Steuervorteil ausnutzen können.
Bereits ab dem 62. Geburtstag und spätestens mit dem Beginn der gesetzlichen Altersrente können Sie zu jedem Monatsersten die lebenslange Rentenzahlung beginnen lassen.
Tod vor Rentenbeginn:
Hier erfolgt die Zahlung des vorhandenen Kapitals abzüglich staatlicher Förderung an einen Begünstigten. Der Abzug kann vermieden werden, wenn gebildetes Kapital auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen wird.
Tod nach Rentenbeginn innerhalb der Garantiezeit:
Die Rente wird bis zum Ende der Garantiezeit an einen Begünstigten gezahlt. Wahlweise kann auch der Restbetrag im Ganzen ausgezahlt werden. Die staatliche Förderung ist anteilig zurückzuzahlen - dies kann ebenfalls vermieden werden, wenn das gebildete Kapital auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen wird.
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