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Riester-Rente

Riestern lohnt sich

Überblick

Ihre Vorteile im Überblick

  • Hohe staatliche Förderung
  • Lebenslange Zusatzrente
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Hartz IV-sicher
Details

Details

Bis zu 175 Euro Grund­zulage bekommen Sie jährlich. Mit Kindern lohnt sich Riester-Sparen noch einmal mehr: Für Kinder, die bis einschließ­lich 2007 geboren sind, gibt es bis zu 185 Euro, für jüngere Kinder bis zu 300 Euro zusätzlich. Und auch, wer schon früh startet, wird belohnt: Riester-Sparer unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen
Bonus von 200 Euro.

Voraussetzung für die volle Riester-Zulage ist, dass Sie mindestens 4 Prozent Ihres Vorjahres­ein­kommens in den Riester-Vertrag einzahlen.

Bei der Steuer­erklärung können Sie Ihre jährlichen Spar­beiträge plus Zulagen (maximal 2.100 Euro) als Sonder­ausgaben angeben und so Steuern sparen. Zwar zahlen Sie später im Ruhe­stand Steuern auf Ihre Riester-Rente – dann aber in der Regel mit einem günstigeren Steuer­satz.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.

Lebenslange garantierte Rente erhalten

Bereits ab dem 62. Geburtstag und spätestens mit dem Beginn der gesetzlichen Altersrente können Sie zu jedem Monatsersten die lebenslange Rentenzahlung beginnen lassen.

Keine Gesundheitsprüfung

Für den Abschluss eines Riester-Vertrages benötigen wir keine Gesundheitsprüfung von Ihnen.

Hartz IV-sicher

Ihr Vermögen der Riester-Rente der Ansparphase ist im Fall der  Arbeitslosigkeit geschützt, wird also nicht aufgebraucht oder angerechnet.

Flexible Rentenzahlung

Auf Wunsch können Sie sich 30% des Kapitals zu Rentenbeginn auszahlen lassen.

Hinterbliebenenschutz eingeschlossen

Eine Absicherung Ihrer Hinterbliebenen bei Tod vor oder nach dem Rentenbeginn ist möglich.

Ganz einfach: Staatliche Förderung beantragen

Sichern Sie sich das Geld vom Staat und beantragen Sie die Riester-Zulage nur einmal für die gesamte Laufzeit mit unserem Dauerzulagenantrag.

Riester-Produkte

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LBS Wohn-Riester

Sie möchten eine Immobilie als Altersvorsorge? Der Staat unterstützt Sie bei der Eigenheimfinanzierung: Profitieren Sie mit LBS-Bausparen und Wohn-Riester.
 

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Wer erhält die staatliche Förderung?
  • Alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten
  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • Pflichtversichert Selbständige Landwirte
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Arbeitslose
  • Eltern im gesetzlichen Erziehungsurlaub
  • Ehegatten von förderungsberechtigten Personen
Wer erhält die staatliche Förderung nicht?
  • Alle Personen, die keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten
  • Selbständige
  • Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken (z. B. Rechtsanwälte, Architekten)
  • Geringfügig Beschäftigte
Welche Einzahlungen sind für den Erhalt der vollen Zulage erforderlich?

Um die volle Zulage zu erlangen, müssen Sie pro Jahr 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens (abzüglich der zu erwartenden Zulagen) in Ihren Riester-Vertrag einzahlen.

Wie werden die Zulagen verrechnet?

Die Zulagen werden mit Ihrer jährlichen Eigenleistung verrechnet und dann Ihrem Riester-Vertrag direkt gutgeschrieben.

Wie werden die Zulagen beantragt?

Sie brauchen die Zulagen nur einmal beantragen. Mit dem Antrag auf Dauerzulage werden die Zulagen für Sie automatisch Jahr für Jahr beantragt. Den Antrag füllt Ihr Berater gern mit Ihnen aus. Falls Sie Kinder haben, bringen Sie bitte die Kindergeldnummern mit. Lediglich bei Änderungen (zum Beispiel Gehaltserhöhung, Familienstand, Kinder) ist eine erneute Meldung erforderlich - informieren Sie in diesen Fällen bitte einfach Ihren Berater.

Wie kann der Steuervorteil genutzt werden?

Unabhängig vom Einkommen können die Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Im Jahr sind bis zu 2.100 Euro Einzahlung möglich, die Sie als Steuervorteil ausnutzen können.

Ab wann kann ich Rentenzahlungen in Anspruch nehmen?

Bereits ab dem 62. Geburtstag und spätestens mit dem Beginn der gesetzlichen Altersrente können Sie zu jedem Monatsersten die lebenslange Rentenzahlung beginnen lassen.

Was passiert, wenn der Riester-Versicherte verstirbt?

Tod vor Rentenbeginn:
Hier erfolgt die Zahlung des vorhandenen Kapitals abzüglich staatlicher Förderung an einen Begünstigten. Der Abzug kann vermieden werden, wenn gebildetes Kapital auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen wird.


Tod nach Rentenbeginn innerhalb der Garantiezeit:
Die Rente wird bis zum Ende der Garantiezeit an einen Begünstigten gezahlt. Wahlweise kann auch der Restbetrag im Ganzen ausgezahlt werden. Die staatliche Förderung ist anteilig zurückzuzahlen -  dies kann ebenfalls vermieden werden, wenn das gebildete Kapital auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen wird.

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