Hauptnavigation

Wohn-Riester

Entspannt in die Zukunft schauen

Wohn-Riester

Entspannt in die Zukunft schauen

  • Schnell und günstig in die eigenen vier Wände
  • Staat­liche Prämien nutzen
  • Ihr Eigen­heim als Alters­vorsorge
Überblick

Altersvorsorge im Hier und Jetzt

Wohn-Riester ist eine Alters­vorsorge, von der Sie heute schon etwas haben. Während Sie Ihren Bau­spar­vertrag besparen, bekommen Sie jährlich staatliche Riester-Zulagen.

Planen Sie einen Immobilien­erwerb für die Zukunft, dann investieren Sie Ihr gefördertes Gut­haben in Ihre selbst genutzte Wunsch­immobilie, wenn es so weit ist – und sparen sich so die Miete. Das Besondere daran: Sie schaffen sich zusätzlich ein zins­günstiges und Riester-gefördertes Bau­spar­darlehen. Das garantiert Ihnen schon heute die Darlehens­zinsen für die Zukunft.

Für finanzielle Sicherheit

  • Riester-Förderung unabhängig von Einkommens­grenzen
  • Staatliche Zulagen auf Ihre Spar- und Tilgungs­leistungen
  • Mögliche steuerliche Vorteile nutzen
  • Familien mit Kindern profitieren besonders

Ihr Vertragspartner

Ihr nächster Schritt

Mit Wohn-Riester und LBS-Bausparen kommen Sie schneller und günstiger ins eigene Zuhause. Zusätzlich sorgt das Eigenheim für finanzielle Sicherheit im Alter. Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit Ihrem Berater.

Details

Ein gutes Gefühl – jetzt und in Zukunft

Für Ihre Baufinanzierung

Nutzen Sie Wohn-Riester, um Ihr selbst genutztes Eigen­heim zu kaufen oder zu bauen.

Für den alters­gerechten Umbau

Bauen Sie Barrieren ab – damit Sie sich lange in Ihrem Zuhause wohl­fühlen.

Zur Umschuldung

Mit einem Riester-geförderten Bau­spar­vertrag können Sie alle Kredite umschulden, mit denen Sie Ihr Eigen­heim gekauft oder gebaut haben.

Der Staat fördert

Mit staatlichen Prämien kommen Sie schnell ans Ziel.

Steuern sparen

Setzen Sie die Spar­beträge auf Ihren Riester-Bau­spar­vertrag steuerlich ab.

Ihr nächster Schritt

Ob Neubau oder Kauf, alters­gerechter Umbau oder Umschuldung – Wohn-Riester bietet Ihnen viele Möglichkeiten, wenn es um die Finanzierung des Eigen­heims geht. Ihr Berater hilft Ihnen gerne dabei, den für Sie passenden Weg zu finden.

 Die Muster-Produktinformationsblätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier:  https://www.lbs.de/riester_muster_pib

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Wohn-Riester-Förderung?
  • Grundzulage: 175 Euro pro Jahr
  • Kinderzulage: 300 Euro jährlich pro Kind (Geburt nach 2008), 185 Euro pro Kind (Geburt bis einschließlich 2008)
  • Starter-Bonus: Sparer unter 25 Jahren erhalten 200 Euro einmalig
Welche Personen sind förderberechtigt?

Staatliche Förderung bekommen alle in der gesetzlichen  Rentenversicherung Pflichtversicherten, Beamte und sonstige Besoldungs-Empfänger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dies gilt auch für in Deutschland lebende Ausländer. Staatliche Förderung erhalten außerdem:

  • geringfügig Beschäftigte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
  • Bezieher von Arbeitslosengeld
  • Eltern während der dreijährigen gesetzlichen Erziehungszeit
  • pflichtversicherte Landwirte
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen
  • pflichtversicherte Selbstständige

Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Partner die Voraussetzungen erfüllt. Der andere Partner erhält für den zweiten Riester-Vertrag Zulagen, auch wenn er selbst keine Beiträge einzahlt. Auch Steuerpflichtige, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit beziehen, zählen seit 2008 zum begünstigten Personenkreis. Voraussetzung ist, dass sie vor diesem Rentenbezug auch schon zum begünstigten Personenkreis gehört haben und das 67. Lebensjahr nicht vollendet haben.

Wie wird ein Wohn-Riester-Vertrag besteuert?

Grundsätzlich wird jeder Riestervertrag nachgelagert  besteuert - das heißt mit Ihrem individuellen Steuersatz. Ihre Beiträge auf dem Wohnförderkonto werden jährlich mit zwei Prozent verzinst.

Den Gegenwert des Wohnförderkontos müssen Sie vom Rentenbeginn an bis zum 85. Lebensjahr gleichmäßig Ihrem Einkommen zurechnen und versteuern. Sie können sich auch alternativ für die Einmalbesteuerung gleich zu Rentenbeginn entscheiden. Sie müssen so nur 70 % versteuern, 30 % entfallen aufgrund der vorzeitigen Steuerzahlung.

Kann ich eine Immobilie, die mit Wohn-Riesteranteilen finanziert wurde auch vermieten?

Nein, da diese dann nicht mehr ausschließlich eigengenutzt wird. Sie können aus diesem Grund auch ein Zweifamilienhaus oder ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung nicht mit Wohn-Riester finanzieren.

Kann ich aus einer Immobilie ausziehen, wenn diese mit Riester finanziert wurde?

Wohn-Riester wurde zur Förderung von Eigentum als Altersvorsorge geschaffen. Wenn Sie innerhalb von vier Jahren wieder in eine eigene selbstgenutzte Immobilie ziehen, so müssen Sie keine Beiträge zusätzlich versteuern. Auch wer sein Kapital wieder in ein neues Riesterprodukt investiert, bleibt verschont. Alle, die von keinem der zwei Punkte  Gebrauch machen, müssen den 1,5-fachen Satz des Wohnförderkontos versteuern.

Muss ich die Wohnriester-Förderung wieder zurückzahlen, wenn die Immobilie nicht mehr selbst genutzt wird?

Wenn Sie die Fördersumme nicht neu investieren, müssen Sie die Beträge auf Ihrem Wohnförderkonto mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Sie haben fünf Jahre Zeit um den geförderten Betrag wieder in eine Immobilie zu reinvestieren.  

Was ist das Ziel von Wohn-Riester?
  • Die private Altersvorsorge soll durch staatliche Zulagen und Steuervorteile gefördert werden
  • Selbstgenutztes Wohneigentum wird so ein Baustein der Altersvorsorge
  • Die Entschuldung der eigenen 4 Wände wird beschleunigt
Wie funktioniert Wohn-Riester?

Wie bei  allen Riester-Produkten können Sie jährlich 4 % Ihres Einkommens, maximal 2.100 Euro, in einen Riester-Vertrag sparen. Dafür erhalten Sie Grund- und Kinderzulagen als staatliche Förderung.

Benötige ich für Wohn-Riester einen speziellen Vertrag?

Ja, Riester-Verträge müssen zertifiziert sein. Sprechen Sie Ihren Sparkassen-Berater an.

Gibt es eine Altersgrenze für Riester-Verträge?

Nein, gesetzlich ist keine Altersgrenze vorgesehen.

Was bedeutet Eigenheimrente?

Die Eigenheimrente ist mit Wohn-Riester gleichzusetzen. Um die private Altersvorsorge zu unterstützen fördert der Staat den Erwerb von Wohneigentum mit der Eigenheimrente.

Was passiert, wenn ich bereits einen Riester-Vertrag habe und auf eine Eigenheimrente umsteigen möchte?

Wer kurzfristig eine Immobilie kaufen möchte, darf die angesparte Summe nach Abschluss des Kaufvertrags aus dem bisherigen Riester-Vertrag entnehmen und kann sie vollständig zur Finanzierung des neuen  Wohneigentums einsetzen. Sie können in diesem Fall schon weit vor Rentenbeginn das angesparte Riester-Guthaben zu 100 % nutzen.

Alle anzeigen
 Cookie Branding

Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.

i