Gesetzliche Änderungen im Zahlungsverkehr

Neue Abläufe. Mehr Sicherheit.

Gesetzliche Änderungen im Zahlungsverkehr

Neue Abläufe. Mehr Sicherheit.

  • Ab 5. Oktober 2025 ändern sich die Abläufe bei Überweisungen und Daueraufträgen
  • Name und IBAN werden künftig bei allen Zahlungsaufträgen automatisch geprüft
  • Fehlbuchungen werden vermieden und die Zahlungssicherheit wird erhöht
Allgemeines

Gesetzliche Änderungen im SEPA-Zahlungsverkehr

Durch die von der Europäischen Union erarbeitete Verordnung zur Regulierung von Echtzeitüberweisungen (EU Nr. 2024/886) werden ab 5. Oktober 2025 wichtige Veränderungen im SEPA-Überweisungsverkehr umgesetzt.

Eine für Sie wesentliche Änderungen ist die Implementierung einer Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz VoP) bei Standardüberweisungen, Echtzeitüberweisungen und Daueraufträgen. So können Sie sicher sein, dass ihr Geld beim richtigen Empfänger ankommt.

Was ist die Empfängerüberprüfung?

Ab 5. Oktober 2025 erfolgt für jede neue Standard- und Echtzeitüberweisung und jeden neu eingerichteten Dauerauftrag vor Autorisierung eine Empfängerüberprüfung bei der Bank des Zahlungsempfängers. Dabei wird überprüft, ob die eingegebene Empfänger-IBAN und der eingegebene Empfängername zum tatsächlichen Kontoinhaber bei der Empfängerbank passen.

Von einer Empfängerüberprüfung ausgenommen sind beleghafte Überweisungen, bereits bestehende Terminüberweisungen und Daueraufträge.

Wichtiger Hinweis

Halten Sie Ihre Apps und Banking-Software auf dem aktuellen Stand. Für den Zahlungsverkehr über Ihre App Sparkasse ist mindestens die App-Version 7.3.0 erforderlich.

Führen Sie ein Update durch: Nur so funktioniert Ihr Online-Zahlungsverkehr auch ab 5. Oktober 2025 wie gewohnt.

Wann erfolgt die  Empfängerüberprüfung?

Online-Banking / App Sparkasse

Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung wird vor der Freigabe einer Zahlung per pushTAN oder chipTAN angezeigt. Anschließend können Sie den Auftrag freigeben, den Empfängernamen korrigieren oder den gesamten Auftrag stornieren.

SB-Terminal

Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung wird direkt vor Freigabe der Zahlung angezeigt. Anschließend können Sie den Auftrag freigeben, den Empfängernamen korrigieren oder den gesamten Auftrag stornieren.

Kann ich einen Auftrag auch bei Abweichungen von Empfängername und IBAN ausführen?

Grundsätzlich können Sie Ihren Zahlungsverkehr wie gewohnt ausführen. Wenn Abweichungen von Empfängername und IBAN festgestellt werden, können Sie diesen Auftrag dennoch freigeben.

Beachten Sie bitte: Wird ein solcher Auftrag ausgeführt, ist eine Haftung durch die Sparkasse Hannover ausgeschlossen. Diesen Haftungsausschluss bestätigen Sie mit der Freigabe Ihres Zahlungsauftrages.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den Zahlungsempfänger.

Ergebnisse der Empfängerüberprüfung

Folgende Ergebnisse bei der Empfängerüberprüfung sind möglich

 

Übereinstimmung („Match“)Der eingegebene Empfängername stimmt mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen überein. Beispiel
Nahezu Übereinstimmung („Close Match“)Der eingegebene Empfängername stimmt nahezu/teilweise mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen überein. Durch bspw. eine Abkürzung oder einen Tippfehler beim Namen wird eine Abweichung erkannt. Der korrekte Empfängername wird angezeigt und kann alternativ zum manuell eingegebenen Namen für den Zahlungsauftrag genutzt werden.Beispiel
Keine Übereinstimmung („No Match“)Der Empfängername passt nicht zur IBAN. Es besteht das Risiko einer Fehlüberweisung oder sogar eines Betrugsversuchs. Obwohl der Abbruch oder eine Änderung empfohlen wird, kann die Überweisung auf eigenes Risiko ausgeführt werden. Der Haftungsanspruch gegenüber uns entfällt.

Aus Datenschutzgründen darf der korrekte Empfängername nicht angezeigt werden.
Beispiel
Prüfung nicht möglich („Not Possible/Not Applicable“)

Es kann keine Empfängerüberprüfung erfolgen, da zum Beispiel:

  • Das Empfängerkonto kein Konto ist, das dem Zahlungsverkehr dient.
  • Das Empfängerinstitut diesen Service nicht anbietet.

Die Überweisung kann ohne den Service der Empfängerüberprüfung ausgeführt werden. 

Beispiel

Folgende Ergebnisse bei der Empfängerüberprüfung sind möglich

 

Übereinstimmung („Match“)Der eingegebene Empfängername stimmt mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen überein. Beispiel
Nahezu Übereinstimmung („Close Match“)Der eingegebene Empfängername stimmt nahezu/teilweise mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen überein. Durch bspw. eine Abkürzung oder einen Tippfehler beim Namen wird eine Abweichung erkannt. Der korrekte Empfängername wird angezeigt und kann alternativ zum manuell eingegebenen Namen für den Zahlungsauftrag genutzt werden.Beispiel
Keine Übereinstimmung („No Match“)Der Empfängername passt nicht zur IBAN. Es besteht das Risiko einer Fehlüberweisung oder sogar eines Betrugsversuchs. Obwohl der Abbruch oder eine Änderung empfohlen wird, kann die Überweisung auf eigenes Risiko ausgeführt werden. Der Haftungsanspruch gegenüber uns entfällt.

Aus Datenschutzgründen darf der korrekte Empfängername nicht angezeigt werden.
Beispiel
Prüfung nicht möglich („Not Possible/Not Applicable“)

Es kann keine Empfängerüberprüfung erfolgen, da zum Beispiel:

  • Das Empfängerkonto kein Konto ist, das dem Zahlungsverkehr dient.
  • Das Empfängerinstitut diesen Service nicht anbietet.

Die Überweisung kann ohne den Service der Empfängerüberprüfung ausgeführt werden. 

Beispiel

Unsere Empfehlung

Beachten Sie die angegebenen Zahlungsdaten auf Ihren Rechnungen und geben Sie beim Überweisen den vollständigen Kontoinhabernamen an. Dadurch können Hindernisse bei der Beauftragung einer Zahlung an das Unternehmen verringert werden.

Bei Unklarheiten sprechen Sie den Zahlungsempfänger für die richtigen Kontodaten an.

Beispiele für Ergebnisse der Empfängerüberprüfung:

SzenarioAnfrageEmpfängernameRückmeldung
Richtiger NameMax MustermannMax MustermannÜbereinstimmung
Mehrere VornamenMax MustermannMax Maximilian MustermannÜbereinstimmung
Gemeinschafts­personenMax MustermannMax Mustermann und Maxima MustermannÜbereinstimmung
Richtiger Name, kleine TippfehlerMax MusttermanMax MustermannNahezu
Übereinstimmung
InitialenM. MustermannMax MustermannNahezu  
Übereinstimmung
Kein VornameMustermannMax MustermannNahezu Übereinstimmung
Falscher NameMaria MustermannMax MustermannKeine Übereinstimmung
Handelsname abweichend vom Namen der Konto­inhaberin oder des Konto­inhabersPizzeria Don FrancescoMax MustermannKeine Übereinstimmung
Keine Antwort erhaltenMax MustermannMax MustermannPrüfung nicht möglich
Bank nimmt nicht an Empfänger­prüfung teilMax MustermannMax MustermannPrüfung nicht möglich
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was tue ich wenn der Zahlungsempfänger nicht zur IBAN passt?

Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nicht überein. Prüfen Sie die angegebenen Zahlungsdaten auf Ihrer Rechnung und halten gegebenenfalls Rücksprache mit dem Zahlungsempfänger.

Eine Überweisung ist trotzdem möglich. In dem Fall bestätigen Sie einen Haftungsausschluss der Sparkasse und überweisen, auch wenn der Zahlungsempfänger nicht zur angegebenen IBAN passt.

Kann ich auf eine Empfängerüberprüfung verzichten?

Als Privatkunde können Sie auf eine Prüfung nicht verzichten.

Kann eine Echtzeitüberweisung über mein Online-Banking-Limit hinaus beauftragt werden?

Mit der Sparkasse Hannover vereinbarte Limite, z. B. im Online-Banking (Business), bleiben selbstverständlich bestehen und bieten Ihnen die gewohnte Sicherheit im Zahlungsverkehr.

Ich weiß nicht, ob meine Banking-Anwendung die Empfängerüberprüfung unterstützt. Was kann ich tun?

Von uns zur Verfügung gestellte Anwendungen wie zum Beispiel das Online-Banking oder die App Sparkasse werden rechtzeitig die Empfänger­überprüfung unterstützen.

Für den Zahlungsverkehr über Ihre App Sparkasse ist mindestens die App-Version 7.3.0 erforderlich. Führen Sie alle Updates durch, damit Ihr Online-Zahlungsverkehr auch ab 5. Oktober 2025 wie gewohnt funktioniert.

Für Fragen zu anderen Anwendungen oder Programmen wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller - beziehungsweise die Herstellerin oder Lizenz­geber beziehungsweise Lizenz­geberin der Banking-Anwendung.

Wie kann ich über den Status meiner Echtzeitüberweisungen informiert bleiben?

Im Online-Banking können Sie sich über Ihre Umsatz­anzeige über den Status Ihrer Echtzeit­überweisung informieren.

Alternativ können Sie auch einen Echtzeitüberweisungswecker stellen. Dieser informiert Sie - je nach Einstellung - über den Ein- und Ausgang einer Echtzeitüberweisung. Auch wenn eine Überweisung nicht ausgeführt werden kann, erhalten Sie eine Benachrichtigung.

Was passiert, wenn die Überweisung nicht innerhalb von zehn Sekunden ausgeführt wird?

Kann eine Echtzeitüberweisung nicht innerhalb von zehn Sekunden abgeschlossen werden, wird der überwiesene Betrag Ihrem Konto automatisch wieder gutgeschrieben. Sollte in Ausnahmefällen der Ausführungsstatus nach Ablauf der Frist weiterhin unklar sein, erhalten Sie zusammen mit der Rückbuchung einen entsprechenden Hinweis.

Bitte nehmen Sie in diesem Fall keine erneute Überweisung vor, bis wir den Zahlungsstatus abschließend geprüft haben. Wir informieren Sie zeitnah.

Gilt die Empfängerüberprüfung auch für Eilüberweisungen und Auslandszahlungen?

Nein, Euro-Eil­überweisungen und Auslands­zahlungen unterliegen nicht den Vorgaben zur Empfänger­überprüfung und können wie bisher eingereicht werden.

Gilt die Empfängerüberprüfung auch für Zahlungen auf meine eigenen Girokonten?

Unabhängig davon, ob Zahlungen auf eigene Zahlungskonten bei der Sparkasse oder bei einem anderen Kreditinstitut erfolgen, unterliegen diese der Pflicht zur Empfängerüberprüfung. 

Ausgenommen sind Nicht-Zahlungskonten, beispielsweise Festgeld- und Sparkonten.

Zwei Männer in Anzug geben sich die Hand.

Für Geschäfts- und Firmenkunden

Sie sind Kontoinhaber von einem Geschäftsgirokonto? Dann sind für Sie noch weitere Informationen wichtig. Informieren Sie sich auf unserer separaten Informationsseite für unsere gewerblichen Kundinnen und Kunden.

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