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Elektronischer Kontoauszug für Firmenkunden

Mit qualifizierter Signatur

Elektronischer Kontoauszug für Firmenkunden

Mit qualifizierter Signatur

Die Kontoauszüge für Ihre Firma gibt es auch elektronisch: einfach, bequem und sicher.

Vorteile

  • Keine Portokosten mehr
  • Abruf mit einer Banking-Software wie StarMoney oder SFirm möglich
  • Freier Erstellungsrhythmus: täglich, wöchentlich, vierzehntäglich, monatlich oder vierteljährlich
  • Kontoauszüge papierfrei als PDF-Dokument archivieren
  • Durch die qualifizierte Signatur sind steuerliche Anforderungen an die Unveränderbarkeit des Auszugs erfüllt

Ihre nächsten Schritte

  1. Voraussetzung ist ein Firmen- oder Geschäftskonto bei der Sparkasse Hannover.
  2. Für den Empfang elektronischer Konto­auszüge mit Signatur ist die Nutzung einer Banking-Software wie z. B. StarMoney oder SFirm erforderlich.
  3. Ebenso benötigen Sie einen Online-Banking-Zugang  mit PIN/TAN oder eine Freischaltung für EBICS.
  4. Beantragen Sie die Freischaltung ihres Firmen- oder Geschäftskontos für den elektronischen Kontoauszug mit qualifizierter Signatur.
  5. StarMoney: Stellen Sie in Ihrer Software die Kontoauszüge auf "Elektronischer Kontoauszug PDF" um.
    SFirm (mit EBICS): Ergänzen Sie die Auftragsart BKA.

    Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Handbuch Ihrer Software. Sie nutzen eine andere Software? Bitte wenden Sie sich an den Hersteller.
Preise

Preise

Signatur pro Kontoauszug 0,10 Euro
Software „Sign Live! Sparkassen-Edition“ zur Prüfung der Signatur kostenlos

 

Signatur und Aufbewahrung

Qualifizierte elektronische Signatur

Wie die Unterschrift bei einem Papierdokument ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur die eindeutige Bestimmung des Verfassers eines Dokumentes.

Technische Voraussetzung

Zur Prüfung der Signatur benötigen Sie lediglich eine kostenfreie Software, den sogenannten „Signatur-Viewer“.

Besser nachfragen

Bitte informieren Sie sich vor Freischaltung bei Ihrem zuständigen Finanzamt, ob dieses den elektronischen Kontoauszug akzeptiert.

Sichere Aufbewahrung

Als Empfänger des elektronischen Konto­auszugs sind Sie verpflichtet, die sogenannten "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Auf­bewahrung von Büchern, Auf­zeichnungen und Unter­lagen in elektronischer Form sowie zum Daten­zugriff", kurz GoBD, zu beachten.

Die Anforderungen an die Aufbewahrung im Überblick:

  • Die Inhalte dürfen nicht verändert werden, so dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr fest­stellbar ist.
  • Die über­mittelten Daten dürfen vor dem Weiter­verarbeiten in Ihren Systemen, vor dem Speichern bzw. bei einem möglichen späteren Aus­druck nicht bzw. nur nach­voll­ziehbar verändert werden.
  • Das Daten­verarbeitungs­system muss die Un­veränderbarkeit des Daten­bestandes gewährleisten.
  • Die Daten müssen während der Dauer der Auf­bewahrung jeder­zeit verfügbar sein.
  • Die Daten müssen unverzüglich lesbar gemacht werden können.
  • Die Daten müssen mit den Buchungs­belegen inhaltlich über­einstimmen, wenn sie les­bar gemacht werden.
  • Die Daten müssen maschinell aus­gewertet werden können.
  • Originär digitale Daten sind auf maschinell verwert­baren Daten­trägern zu archivieren. Nicht ausreichend ist die ausschließliche Archivierung in maschinell nicht auswert­baren Formaten.

Mit Hilfe der Signatur ist der Nach­weis erbracht, dass die Inhalte des Konto­auszugs nicht verändert wurden. Um die An­forderungen an die maschinelle Aus­wertbar­keit erfüllen zu können, müssen Sie zusätzlich zur PDF-Konto­auszugs­datei auch die Umsatz­daten aus Ihrer Online-Banking-Software auf­bewahren und auf Verlangen zu­gänglich machen.

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