Ihre Vorteile im Überblick
Mit der betrieblichen Altersvorsorge erhalten Sie eine lebenslang garantierte Rente. Durch Gehaltsumwandlungen sorgen Sie schon heute für das Alter vor und sparen gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben.
Alle Arbeitnehmer können die betriebliche Altersvorsorge nutzen - Sie haben sogar einen Rechtsanspruch darauf.
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen, sobald Sie sogenannte Vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegen.
Vermögenswirksame Leistungen sind in Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. So zahlt Ihr Chef im Idealfall diese VL für Sie. Alternativ können Sie die VL auch aus eigener Tasche zahlen, um so in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage zu kommen.
Die Arbeitnehmersparzulage können Sie beim Bausparen und beim Fondssparen erhalten.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie (WOP) ist eine staatliche Förderung, die besonders für zukünftige und aktuelle Hausbesitzer interessant ist. Ab dem 16. Lebensjahr fördert der Staat Ihren Wunsch vom Eigenheim mit dieser staatlichen Prämie. Schließen Sie den Vertrag vor Ihrem 25. Geburtstag ab, können Sie die WOP frei verwenden. Danach erhalten Sie die Förderung nur in Zusammenhang mit Bau, Kauf und Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum.
Die Wohnungsbauprämie können Sie beim Bausparen erhalten.
Betriebliche Altersvorsorge: Steuern und Sozialabgaben sparen
Wandeln Sie einen Teil Ihres Gehaltes um. Konkret wird dabei der Beitrag aus Ihrem Bruttoeinkommen in Ihre Altersvorsorge überwiesen. Bis zu einem Betrag von 3.408 Euro pro Jahr fallen auf den umgewandelten Teil keine Beiträge für die Sozialversicherung oder Steuer an. Sie zahlen also brutto mehr in die betriebliche Altersvorsorge ein, als es Sie netto letztendlich kostet. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit weitere 3.408 Euro steuerfrei für eine betriebliche Altersvorsorge anzusparen.
Fördermittel-Check
Fragen und Antworten
Vermögenswirksame Leistungen
Reichen Sie einen Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen beim Arbeitgeber ein.
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Sie mit der VL-Bescheinigung, die Sie zusammen mit dem Jahres-Kontoauszug der LBS oder der Deka erhalten. Diese reichen Sie dann bei Ihrem Finanzamt, zusammen mit Ihrer Steuererklärung, ein. Sofern Sie keine Steuererklärung abgeben, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Arbeitnehmersparzulage anfordern.
Zahlen Sie und Ihr Ehepartner die VL auf denselben Vertrag ein, vermerken Sie bitte in der VL-Bescheinigung (Abschnitt Zusatzerklärung), für wen die Zahlungen geleistet wurden.
Für alle Verträge wird die Arbeitnehmer-Sparzulage durch das zuständige Finanzamt auf einem gesonderten Konto verwaltet. Sie erhalten diese automatisch, wenn die siebenjährige Bindefrist des Vertrages abgelaufen ist oder wenn Sie vorher unschädlich über den Vertrag verfügen. Die Auszahlung erfolgt vom Finanzamt über die LBS oder die Deka.
Ja, wenn Sie innerhalb der Einkommensgrenzen liegen, sparen Sie am Besten freiwillig in einen Sparvertrag, denn diese Anlage bringt Ihnen durch die staatliche Förderung eine deutliche höhere Rendite als mit einem "normalen Sparvertrag".
Eine vorzeitige Kündigung ist jederzeit möglich, jedoch geht dann der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage verloren.
Die fehlenden Sparbeiträge zur Erlangung der Arbeitnehmersparzulage können für das aktuelle Jahr nachgezahlt werden.
Wohnungsbauprämie
Sie erhalten mit Ihrem Jahreskontoauszug der Landesbausparkasse (LBS) einen Antrag auf Wohnungsbauprämie. Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn anschließend an die LBS zurück. Den Rest erledigt die LBS für Sie.
Die Wohnungsbauprämie wird im Bausparkonto zunächst "vorgemerkt". Sie wird von der LBS angefordert und dem Bausparkonto gutgeschrieben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Betriebliche Altersvorsorge
Alle Arbeitnehmer können die betriebliche Altersvorsorge nutzen - Sie haben sogar einen Rechtsanspruch darauf.
Wenn Sie vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, wird die Versicherung auf Sie übertragen - Sie sind damit Versicherungsnehmer. Sie können den Vertrag selbstverständlich auch auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragen. Folgende Möglichkeiten bestehen:
Arbeitnehmersparzulage
Die staatliche Förderung der Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen. Zum einen müssen sie sogenannten Vermögenswirksamen Leistungen (VL) direkt von Ihrem Arbeitgeber eingezahlt werden. Außerdem gibt es folgende Einkommensgrenzen, die Sie nicht überschreiten dürfen:
Einkommensgrenzen für Alleinstehende:
Anlageprodukt: | Einkommen: | Förderung: |
---|---|---|
VL-Bausparen | 17.900 Euro | 9 % auf 470 Euro |
VL-Fondssparen | 20.000 Euro | 20 % auf 400 Euro |
* Einkommen = zu versteuerndes Einkommen
Einkommensgrenzen für Verheiratete (zwei Arbeitnehmer):
Anlageprodukt: | Einkommen: | Förderung: |
---|---|---|
VL-Bausparen | 35.800 Euro | 9 % auf 940 Euro |
VL-Fondssparen | 40.000 Euro | 20 % auf 800 Euro |
* Einkommen = zu versteuerndes Einkommen