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Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • Verschiedene Möglichkeiten aus denen Sie wählen können
  • Arbeitgeber und Staat können Sie unterstützen
  • Individuelle Sparbeiträge
  • Überschaubarer Anlagezeitraum bei der Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen

Fördermittel-Check

Mit wenigen Klicks erfahren Sie, welche Förderungen Sie bekommen können.

Bessern Sie auch Ihre Rente auf  

Mit der betrieblichen Altersvorsorge erhalten Sie eine lebenslang garantierte Rente. Durch Gehaltsumwandlungen sorgen Sie schon heute für das Alter vor und sparen gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben.

Alle Arbeitnehmer können die betriebliche Altersvorsorge nutzen - Sie haben sogar einen Rechtsanspruch darauf.

Staatliche Förderungen

Diese staatlichen Förderungen sind drin

Durch regelmäßiges Sparen können Sie staatliche Förderungen von bis zu 192,30 Euro pro Jahr erhalten. Durch die diesjährige Erhöhung der Einkommensgrenzen können jetzt noch mehr Menschen profitieren. Um hierbei die passende Anlageentscheidung zu treffen, gilt es unter anderem folgende Faktoren zu berücksichtigen: 

  1. Welches Anlageziel haben Sie? Den reinen Vermögensaufbau mit Renditechancen oder vielleicht den Wunsch nach einem Eigenheim? 
  2. Auf welche Förderungen haben Sie Anspruch? Steht Ihnen eine Förderung wie die Arbeitnehmersparzulage, oder auch die Wohnungsbauprämie zu?

VL-Sparen mit Deka Investmentfonds

Hier steht der Vermögensaufbau im Vordergrund. Oft helfen der  Arbeitgeber und unter bestimmten Voraussetzungen auch der Staat kräftig mit. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert!

VL-Sparen mit LBS Bausparen

Der Finanz-Boost für das eigene Zuhause: Um den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen oder Modernisierungen durchzuführen. 

Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen, sobald Sie sogenannte Vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegen.

Vermögenswirksame Leistungen sind in Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. So zahlt Ihr Chef im Idealfall diese VL für Sie. Alternativ können Sie die VL auch aus eigener Tasche zahlen, um so in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage zu kommen.

Die Arbeitnehmersparzulage können Sie beim Bausparen und beim Fondssparen erhalten.

Wohnungsbauprämie  

Die Wohnungsbauprämie (WOP) ist eine staatliche Förderung, die besonders für zukünftige und aktuelle Hausbesitzer interessant ist. Ab dem 16. Lebensjahr fördert der Staat Ihren Wunsch vom Eigenheim mit dieser staatlichen Prämie. Schließen Sie den Vertrag vor Ihrem 25. Geburtstag ab, können Sie die WOP frei verwenden. Danach erhalten Sie die Förderung nur in Zusammenhang mit Bau, Kauf und Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum.

Die Wohnungsbauprämie können Sie beim Bausparen erhalten.

Betriebliche Altersvorsorge: Steuern und Sozialabgaben sparen

Wandeln Sie einen Teil Ihres Gehaltes um. Konkret wird dabei der Beitrag aus Ihrem Bruttoeinkommen in Ihre Altersvorsorge überwiesen. Bis zu einem Betrag von 3.408 Euro pro Jahr fallen auf den umgewandelten Teil keine Beiträge für die Sozialversicherung oder Steuer an. Sie zahlen also brutto mehr in die betriebliche Altersvorsorge ein, als es Sie netto letztendlich kostet. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit weitere 3.408 Euro steuerfrei für eine betriebliche Altersvorsorge anzusparen.

Fördermittel-Check

Fördermittel-Check

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Vermögenswirksame Leistungen

Was mache ich konkret um von Vermögenswirksamen Leistungen zu profitieren?
  • Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, in welcher Höhe er Vermögenswirksame Leistungen für Sie bezahlt.
  • Treffen Sie die Wahl, welche Anlagemöglichkeit für Sie am besten geeignet ist - gern beraten wir Sie dabei.
  •  Achten Sie darauf, dass Sie die volle Sparzulage erhalten. Wir empfehlen, zu den Vermögenswirksamen Leistungen die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten einen eigenen monatlichen Sparbeitrag zu leisten.
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber gleich nach Abschluss über den Vertrag, dann werden Ihnen Ihre Vermögenswirksamen Leistungen mit der nächsten Gehaltszahlung überwiesen.
  • Die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Sie einfach zusammen mit Ihrer Einkommenssteuererklärung. Nach sieben Jahren überweist das Finanzamt den gesammelten Sparzulagenbetrag automatisch auf Ihren VL-Vertrag.
Wie kann ich vermögenswirksame Leistungen auf einen LBS-Bausparvertrag überweisen?

Reichen Sie einen Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen beim Arbeitgeber ein.

Arbeitnehmersparzulage

Wie und wo beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Sie mit der VL-Bescheinigung, die Sie zusammen mit dem Jahres-Kontoauszug der LBS oder der Deka erhalten. Diese reichen Sie dann bei Ihrem Finanzamt, zusammen mit Ihrer Steuererklärung, ein. Sofern Sie keine Steuererklärung abgeben, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Arbeitnehmersparzulage anfordern.

Zahlen Sie und Ihr Ehepartner die VL auf denselben Vertrag ein, vermerken Sie bitte in der VL-Bescheinigung (Abschnitt Zusatzerklärung), für wen die Zahlungen geleistet wurden.

Wie und wann erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

Für alle Verträge wird die Arbeitnehmer-Sparzulage durch das zuständige Finanzamt auf einem gesonderten Konto verwaltet. Sie erhalten diese automatisch, wenn die siebenjährige Bindefrist des Vertrages abgelaufen ist oder wenn Sie vorher unschädlich über den Vertrag verfügen. Die Auszahlung erfolgt vom Finanzamt über die LBS oder die Deka.  

Bekomme ich Arbeitnehmersparzulage auch, wenn mein Arbeitgeber keine Vermögenswirksamen Leistungen bezahlt?

Ja, wenn Sie innerhalb der Einkommensgrenzen liegen, sparen Sie am Besten freiwillig in einen Sparvertrag, denn diese Anlage bringt Ihnen durch die staatliche Förderung eine deutliche höhere Rendite als mit einem "normalen Sparvertrag".

Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

Eine vorzeitige Kündigung ist jederzeit möglich, jedoch geht dann der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage verloren.  

Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?

Die fehlenden Sparbeiträge zur Erlangung der Arbeitnehmersparzulage können für das aktuelle Jahr nachgezahlt werden.

Alle anzeigen

Wohnungsbauprämie

Was muss ich tun, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten?

Sie erhalten mit Ihrem Jahreskontoauszug der Landesbausparkasse (LBS) einen Antrag auf Wohnungsbauprämie. Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn anschließend an die LBS  zurück. Den Rest erledigt die LBS für Sie.

Wie und wann erfolgt die Auszahlung der Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie wird im Bausparkonto zunächst "vorgemerkt". Sie wird von der LBS angefordert und dem Bausparkonto gutgeschrieben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • die siebenjährige gesetzliche Bindungsfrist ist abgelaufen
  • der Vertrag ist zugeteilt
  • der Vertrag ist vor- oder zwischenfinanziert
  • der Vertrag wurde für wohnwirtschaftliche Maßnahmen an Dritte abgetreten

Betriebliche Altersvorsorge

Wie funktioniert die Betriebliche Altersvorsorge?
  • Die Sparbeiträge werden direkt von Ihrem Arbeitgeber aus Ihrem Bruttoeinkommen in Ihre Altersvorsorge überwiesen.
  • Sie können auch Ihre vermögenswirksamen Leistungen einzahlen.
Wer kann eine betriebliche Altersvorsorge abschließen?

Alle Arbeitnehmer können die betriebliche Altersvorsorge nutzen - Sie haben sogar einen Rechtsanspruch darauf.

Wie kann ich eine betriebliche Altersvorsorge abschließen?
  • Die Wahl des Anbieters / Versicherers trifft der Arbeitgeber.
  • Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung nach, welche Variante angeboten wird. Viele Unternehmen lassen auch verschiedene Anbieter zu, so dass Sie sich für den Versicherer Ihres Vertrauens entscheiden können.
  • Ihr Arbeitgeber hat noch kein Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge? Sprechen Sie uns an, unsere Vorsorgespezialisten beraten auch gern Ihren Arbeitgeber.
  • Tipp: Bei Ausschöpfung der Höchstbeträge - also 3.120 Euro plus 3.120 Euro jährlich - spart der Arbeitgeber auch Lohn-Nebenkosten ein. Ein gutes Argument für die nächste Gehaltsverhandlung.
Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle oder aus dem Berufsleben ausscheide?

Wenn Sie vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, wird die Versicherung auf Sie übertragen - Sie sind damit Versicherungsnehmer. Sie können den Vertrag selbstverständlich auch auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragen. Folgende Möglichkeiten bestehen:

  • Der neue Arbeitgeber führt die angesparte Versicherung fort.
  • Der neue Arbeitgeber bietet Ihnen eine betriebliche Altersvorsorge an und überträgt das bisher angesparte Kapital auf den neuen Vertrag.
  • Sie führen den Vertrag privat fort.
  • Der Arbeitnehmer stellt den Vertrag beitragsfrei - das heißt es werden vorerst keine weiteren Beiträge eingezahlt.
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