Ihre Vorteile im Überblick
Ausstieg nach halber Laufzeit möglich
Es kann immer mal was dazwischen kommen: Beim Zuwachssparen können Sie auch während der Laufzeit verfügen und gehen trotzdem nicht leer aus. Ihren garantierten Zinssatz erhalten Sie bis zum Tag der Auszahlung.
ab 2.500 Euro | |
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1. Jahr | 0,02 % |
2. Jahr | 0,02 % |
3. Jahr | 0,05 % |
4. Jahr | 0,05 % |
5. Jahr | 0,15 % |
6. Jahr | 0,45 % |
Diese Leistungen sind drin
Heute wissen, was am Ende rauskommt: Wenn Sie Wert auf ein hohes Maß an Sicherheit legen, ist das Zuwachssparen genau das Richtige. Sie erhalten Zinsen, die von Beginn bis zum Ende der Laufzeit garantiert sind.
Service
Sie haben festgestellt, dass Ihnen Kontoauszüge für Ihr Sparbuch fehlen? Bestellen Sie online die fehlenden Jahresauszüge, die wir Ihnen ganz bequem per Post zusenden.
Im Online-Banking können Sie die Höhe und die Auslastung Ihres Freistellungsauftrages abfragen.
Mit einem Freistellungsauftrag können Sie Steuern sparen. Online-Formular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post einreichen oder in jeder unserer Filialen abgeben.
Sie möchten die Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge (zum Beispiel Zinsen) nicht von Ihrer Sparkasse, sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt erheben lassen? Dann widersprechen Sie der automatischen Übermittlung beim Bundeszentralamt für Steuern.
Und so kommen Sie hin: Klick auf "Formularcenter" / Formulare A – Z / Buchstabe "K" / Punkt "Kirchensteuer" und die "Erklärung zum Sperrvermerk"
Sie möchten ein Sparkonto für einen Minderjährigen eröffnen? Dies können Sie bequem online tun. Wählen Sie einfach beim Abschluss Ihres gewünschten Sparproduktes beim Antrag die Variante "Konto für Minderjährige" aus und geben alle erforderlichen Daten ein. Wir senden Ihnen im Anschluss alle erforderlichen Unterlagen nach Hause, da wir die Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter benötigen.
Kündigen Sie, frühestens nach Ablauf der 33 monatigen Kündigungssperrfrist, rechtzeitig (in der Regel 3 Monate vorher), damit Sie den Betrag vorschusszinsfrei verfügen können.
Ergänzen Sie bitte den Auftrag zur Kontoschließung. Senden Sie die kompletten Unterlagen (inklusive Sparbuch mit aktuellen Kontoauszug) an die angegebene Adresse.
Als Online-Banking-Teilnehmer können Sie Ihre Adresse direkt im Online-Banking ändern. Sie möchten Online-Kunde werden? Dann melden Sie sich gleich an!
Fragen und Antworten
Sie legen Ihr Geld sicher mit einem festen Zinssatz für 6 Jahre an. Der von Ihnen gewünschte Anlagebetrag wird vom genannten Konto eingezogen. Weitere Einzahlungen sind dann nicht mehr möglich.
Ein Loseblattsparbuch wird Ihnen nach Hause geschickt.
Den aktuellen Kontoauszug zu Ihrem Zuwachssparen erhalten Sie per Post.
Die Zinsen beim Zuwachssparen werden jedes Jahr am 31.12. auf dem Anlagekonto gutgeschrieben.
Ihr Zuwachssparen können Sie nach Ablauf der Kündigungssperrfrist von 33 Monaten kündigen. Unter Beachtung der dreimonatigen Kündigungsfrist können Sie so - erstmals nach 3 Jahren - über einen Teil oder das gesamte Guthaben verfügen.
Ihr Guthaben wird nach Ablauf der sechsjährigen Laufzeit automatisch als Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist weitergeführt.
Damit Sie sich zum Vertragsende Ihres Zuwachssparen alle Möglichkeiten offen halten, sollten Sie rechtzeitig (ca. 4 Monate vor Ablauf des Vertrages) vorsorglich kündigen.
Die Kündigung des Sparvertrages ist
Zum Vertragsende können Sie Ihren Vertrag dann bequem auflösen (weitere Informationen unter "Auflösung") oder erneut anlegen.
Eröffnen Sie Ihr Zuwachssparen bequem über den "Produktantrag Einzelkunden" und melden Sie sich mit auf der folgenden Seite an. Wir benachrichtigen Sie, sobald Ihr neues Zuwachssparen eröffnet wurde.
Bitte wählen Sie unseren "Produktantrag Einzelkunde" aus und fahren ohne Anmeldung fort. Sie bekommen von uns umgehend alle nötigen Unterlagen zugesendet. Diese schicken Sie bitte unterschrieben an uns zurück. Nach Erhalt der Unterlagen eröffnen wir Ihr Zuwachssparen und benachrichtigen Sie über die Eröffnung.
Sie können das Zuwachssparen über unseren "Produktantrag Gemeinschaftskonto" auch als Gemeinschaftskonto eröffnen. Ihre Geldanlage wird dann nicht nur für Sie, sondern auf den Namen von zwei Personen eröffnet.
Gegenüber der Sparkasse haben beide Kontoinhaber die gleichen Nutzungsrechte und Pflichten.
Beispielsweise kann die gemeinschaftliche Inhaberschaft - im Gegensatz zu einer Kontovollmacht - nicht von einer Person widerrufen werden und auch bei der Kontoauflösung sind die Unterschriften beider Vertragsinhaber notwendig.
Im Todesfall bleibt das Verfügungsrecht des überlebenden Kontoinhabers weiterhin bestehen. Als Kontoinhaber kann er - bis zum Widerruf eventuell weiterer Erben - das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen.
Beim Online-Banking ändert sich nichts. Beiden Inhabern wird das Zuwachssparen angezeigt.
Für die Vertragsauflösung reichen Sie uns bitte das Sparkassenbuch mit dem aktuellem Kontoauszug ein.
Die Auflösung kann erfolgen
Für die Auflösung des Vertrages ist drei Monate im voraus eine Kündigung (weitere Informationen unter "Kündigung") erforderlich. Zum Vertragsende haben Sie dann vier Wochen Zeit über Ihren Anlagebetrag frei zu verfügen.
Das Zuwachssparen kann eröffnet werden:
Produktbedingungen vom Zuwachssparen zum Herunterladen: