Mit dem Giro You durchstarten und mit etwas Glück ein Kinoevent gewinnen. Wir verlosen insgesamt 10 x 6 Kino-Gutscheine im Wert von je 15 Euro für das ASTOR Grand Cinema Hannover.
*Teilnahme für alle von 10 bis 17 Jahren. Die Teilnahme ist nicht abhängig von einem Produktabschluss.
Vom Spar- und Taschengeldkonto bis hin zum vollwertigen Girokonto – die Funktionalität des mitwachsenden Kontos passt sich jeder Lebensphase Ihres Kindes optimal an.
Preise
Kontoführung monatlich Kein Mindestgeldeingang erforderlich |
0,00 Euro |
---|
Deutschlandweite Bargeldauszahlung An über 21.000 Sparkassen-Geldautomaten aller Sparkassen und Landesbanken |
Kostenfrei |
Weltweite Bargeldauszahlung | Kostengünstig mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) |
Banking am Terminal oder in der Filiale (Standard-Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften) |
Kostenfrei |
Banking im Online-Banking und mit der App Sparkasse (Standard-Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften) |
Kostenfrei |
Kontoauszüge digital im Elektronischen Postfach | Kostenfrei |
Kontoauszüge am SB-Terminal | Kostenfrei |
Sparkassen-Card (Debitkarte) | Kostenfrei |
Gemäß Preisangabenverordnung. Den vollständigen Wortlaut unserer AGB-Preisvereinbarung entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen, unserem Preis- und Leistungsverzeichnis oder der Entgeltinformation.
Individuell und leicht zu merken: für die Sparkassen-Card (Debitkarte) können Sie eine persönliche Geheimzahl als Wunsch-PIN festlegen.
Der Geldkarten-Chip der Sparkassen-Card (Debitkarte) ist mit einem Jugendschutz-Merkmal ausgestattet.
Sie können die Kontoeröffnung bequem von Zuhause aus durchführen. Hierzu sind neben der Einreichung der Geburtsurkunde auch Online-Legitimationen der gesetzlichen Vertreter notwendig. Wenn Sie bereits Online-Banking-Kunde bei uns sind, können Sie die Kontoeröffnung auch mit einer TAN bestätigen. Der zweite gesetzliche Vertreter bestätigt die Kontoeröffnung immer über eine Online-Legitimation.
Ab dem 16. Lebensjahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durchgeführt. Hierfür ist es notwendig, dass Ihr Kind einen Reisepass oder Personalausweis besitzt.
Das mitwachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind eröffnen. Sie selbst, Verwandte oder Paten können auf dieses Konto einzahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Startguthaben für einen künftigen Führerschein, ein Auto oder Studium heran. Später wird das mitwachsende Konto zum Taschengeldkonto – ab 10 Jahren mit eigener Sparkassen-Card (Debitkarte) und mit 12 Jahren mit Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Kontonummer/ IBAN des mitwachsenden Kontos bleibt ein Leben lang.
Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährigkeit alleine verfügungsberechtigt sein. Ihr Kind erhält mit 10 Jahren automatisch eine Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Guthabenbasis auf eigenen Namen. Somit können alleine Verfügungen am Geldautomaten, an der Kasse, Überweisungen und Daueraufträge sowie Bezahlvorgänge mittels Lastschrift vorgenommen werden.
Eine Sparkassen-Card (Debitkarte) bieten wir ab zehn Jahren an. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 11. Lebensjahr ist die Sparkassen-Card (Debitkarte) automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 11. Lebensjahr, schicken wir Ihrem Kind die eigene Sparkassen-Card (Debitkarte) automatisch per Post zu – hierüber informieren wir Sie im Voraus noch einmal gesondert.
Im Rahmen der Kontoeröffnung ist der Online-Banking-Vertrag ab dem 13. Lebensjahr automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 13. Lebensjahr, bekommt Ihr Kind die Online-Banking Zugangsdaten automatisch per Post zugeschickt – Sie brauchen nichts weiter tun.
Mit Abschluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann Ihr Kind die App Sparkasse nutzen. Um den Umgang mit Geld zu lernen und einen Überblick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanzchecker“ mit seinem mobilen Haushaltsbuch an.
Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung) gibt es bei Kinder- und Jugendgirokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld auszahlen lassen, wie tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Schulden sind daher ausgeschlossen. Ab 18 Jahren ist auch das mitwachsende Konto erwachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regelmäßigen Geldeingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung). Optional ist für Studentinnen und Studenten auch ein Studentenkredit möglich.
Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das Girokonto bleibt bis zum 25. Geburtstag kostenfrei.
Das Taschengeld sollte altersgemäß gestaffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschengeld wöchentlich gezahlt werden, ab ungefähr 10 Jahren monatlich. Ihr Kind sollte das Taschengeld immer zu einem festen Zeitpunkt erhalten, damit es früh lernt, sein Geld einzuteilen. Für die Höhe des Taschengeldes gibt der Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. folgende Empfehlung:
Unter 6 Jahre | 0,50-1,00 Euro / Woche |
6 Jahre | 1,00-1,50 Euro / Woche |
7 Jahre | 1,50-2,00 Euro / Woche |
8 Jahre | 2,00-2,50 Euro / Woche |
9 Jahre | 2,50-3,00 Euro / Woche |
10 Jahre | 16,00-18,50 Euro / Monat |
11 Jahre | 18,50-20,20 Euro / Monat |
12 Jahre | 20,50-23,00 Euro / Monat |
13 Jahre | 23,00-25,50 Euro / Monat |
14 Jahre | 25,50-30,50 Euro / Monat |
15 Jahre | 30,50-38,00 Euro / Monat |
16 Jahre | 38,00-45,50 Euro / Monat |
17 Jahre | 45,50-61,00 Euro / Monat |
Ab 18 Jahre | 61,00-76,00 Euro / Monat |
Im Rahmen der Kontoeröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine entsprechende Online-Banking-Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertragsdokumente und die Kontoauszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Postfach und können dort auch die Umsätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinderkonto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt.
Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nachgang der Kontoeröffnung einrichten. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.