Ihre Vorteile im Überblick
Mit LBS-Bausparen sind Sie vorbereitet auf das, was die Zukunft bringt – ganz gleich, ob Sie kaufen, bauen oder renovieren möchten. Bilden Sie Eigenkapital und sichern Sie sich attraktive Zinsen über die gesamte Darlehenszeit. Zusätzlich ist die eigene Immobilie eine zukunftssichere Altersvorsorge, von der Sie lange etwas haben.
Details
So funktioniert Bausparen:
Gut zu wissen
Gut zu wissen: LBS-Bausparen eignet sich auch, um Ihr Heim energetisch zu sanieren oder ein neues Wohlfühl-Badezimmer zu finanzieren. So senken Sie die Energie kosten, machen Ihr Zuhause gemütlicher und erhalten dabei den Wert Ihrer Immobilie.
Denken Sie auch schon an morgen: Mit einem altersgerechten Umbau sorgen Sie dafür, dass Sie sich in Ihrem Zuhause lange wohlfühlen können.
Auch wenn Sie noch keine konkreten Modernisierungspläne haben – darauf hinzusparen ist in jedem Fall sinnvoll: Sie legen mit LBS-Bausparen rechtzeitig Geld zurück und verfügen bei Bedarf über die nötigen finanziellen Mittel.
Tarif-Übersicht
Fragen und Antworten
Die Grundidee des Bausparens ist, dass sich viele "Bausparer" zu einer Spargemeinschaft zusammenschließen. So kann das jeweilige Sparziel schneller erreicht werden.
Die Bausparsumme ist der Rahmen, innerhalb dessen ein Bausparguthaben aufgebaut wird. Der Darlehnsanspruch (tarifabhängig; maximal 60% der Bausparsumme) ist die Differenz von Bausparsumme zu Bausparguthaben.
Als Bausparguthaben wird die Summe der auf einen Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen inklusive der vermögenswirksamen Leistungen, der gutgeschriebenen Zinsen und Wohnungsbauprämie bezeichnet.
Auch mit kleinen Sparbeiträgen können Sie beim Bausparen in kurzer Zeit ein ansehnliches Startkapital für Ihre Immobilie aufbauen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, jederzeit Sonderzahlungen in den Bausparvertrag einfließen zu lassen. So erhalten Sie ein Höchstmaß an Flexibilität.
Tipp: Die staatlichen Förderungen machen das Bausparen noch interessanter! Informieren Sie sich über die Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.
Als Mindestsparzeit wird die Zeit bezeichnet, die je nach Tarif und den Bausparbedingungen, zwischen Abschluss und frühestmöglichem Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegt. Die Mindestsparzeit ist in den Allgemeinen Bedingungen der Bausparkassen festgelegt und ist tarifabhängig.
Die Bewertungszahl drückt die Sparleistung aus, d.h. wie viel Geld Sie über welchen Zeitraum auf Ihrem Bausparkonto angelegt haben. Die Bewertungszahl erhöht sich nach zwei Kriterien:
1. Durch jede Einzahlung, die Sie tätigen.
2. Durch die fortlaufende Verzinsung Ihres Guthabens.
Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt wenn die tarifliche Mindestsparzeit, das entsprechend dem Tarif notwendige Bausparguthaben und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht ist.
Sie haben beim Bausparvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Kunden die im Online-Bankingvertrag nur bestimmte Konten freigeschaltet haben sehen Ihre Bausparverträge nicht. Damit Sie künftig Ihre Bausparverträge im Online-Banking sehen, müssen Sie einfach einen Antrag zum Online-Banking ausfüllen. Informieren Sie sich jetzt zum Online-Banking.
Der Bausparvertrag muss mindestens mit 40 % der Bausparsumme angespart sein. Zusätzlich müssen die Mindestsparzeit und eine Mindestbewertungszahl erreicht sein. Die LBS teilt Ihnen selbstverständlich mit, wann der Bausparvertrag zuteilungsreif ist und Sie Anspruch auf das Darlehen haben.
Sie haben ein Anspruch auf das Darlehen, müssen diesen jedoch nicht geltend machen.
PAngV ist die Abkürzung für Preisangabenverordnung. Die PAngV schreibt vor, dass im einzelnen Vertragsangebot und in der Werbung die Preise vollständig und richtig, das heißt die vollständigen Endpreise anzugeben sind.
Neben dem Kontoauszug / der Steuerbescheinigung erhalten Sie bei entsprechenden Sparleistungen den Antrag auf Wohnungsbauprämie sowie die Bescheinigung über die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen.
Bei vor- oder zwischenfinanzierten Bausparverträgen werden für das Spar- und Kreditkonto separate Kontoauszüge erstellt. Dies gilt auch für Spar- und Darlehenskonten bei zugeteilten Verträgen.
Jede natürliche Person erhält für Ihre Bausparverträge eine gesonderte Jahresbescheinigung. Bei Gemeinschaftsverträgen von Ehegatten wird ebenfalls eine gesonderte Jahresbescheinigung erstellt.
Die Steuerbescheinigung ist dem Finanzamt einzureichen, wenn: