Die Koffer sind gepackt und morgen soll die lang ersehnte Reise beginnen. Wenn eine Krankheit Ihnen dann einen Strich durch die Rechnung macht, ist das ärgerlich genug. Noch schlimmer wird es, wenn Sie auch auf den Reisekosten sitzen bleiben. Mit einer Reiserücktrittsversicherung sind Sie vor hohen Stornokosten bestens geschützt. Auch im Falle eines vorzeitigen Abbruchs Ihrer Reise, finden Sie hier den passenden Schutz.
Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen der Sparkasse Hannover
Wenn Sie aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels von zwei Stunden oder mehr Ihre Schiffsreise nicht antreten können, werden Ihnen die nachweislich entstandenen Mehrkosten der Nachreise erstattet. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären, maximal jedoch bis zu 1.500 Euro pro Person. Gerade bei teuren Kreuzfahrten lohnt es sich also, auf Nummer sicher zu gehen.
Lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie einen Termin.
Viele Reisen werden bereits Monate, manchmal sogar Jahre im Voraus gebucht. In der Zwischenzeit kann jedoch viel passieren. Mit einem gebrochenen Bein können Sie beispielsweise nicht Skifahren. Auch die unerwartet schwere Krankheit eines Angehörigen oder der Verlust des Arbeitsplatzes können Ihre Abreise verhindern. Trotzdem müssen Sie für die entstandenen Stornokosten Ihrer Reise aufkommen.
Dieser Gefahr können Sie mit der Reiserücktrittsversicherung der VGH entgehen. Je mehr Personen an der Reise teilnehmen, umso höher das Risiko, dass jemand kurzfristig erkrankt. Somit ist gerade bei Familienreisen eine Reiserücktrittsversicherung besonders sinnvoll.
Hier ein kleiner Auszug der versicherten Ereignisse (Versicherungsfälle):
Eine Reise gilt als angetreten, wenn die erste Reiseleistung ganz oder nur zum Teil in Anspruch genommen wird, zum Beispiel
Sollte der Transfer zum versicherten Gesamtreisepreis gehören (zum Beispiel Rail&Fly), beginnt die Reise mit dem Einsteigen in den Zug oder den Bus. Bei einer Fluganreise beginnt die Reise nach der Pass- oder Bordkartenkontrolle. Sobald die Reise angetreten ist, enden die Leistungen der Reiserücktrittskostenversicherung.
Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227 in Kooperation mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. 040 4119 1000, Fax 040 4119 3040, E-Mail: reiseinfo@hansemerkur.de, Handelsregister: HRB Hamburg 19768.
Verlust des Arbeitsplatzes, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat.
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