Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung:
ein Puzzle, dem entscheidende Teile fehlen. Vervollständigen Sie Ihren Schutz - mit der ambulanten Zusatzversicherung der VGH!
Ihre Vorteile:
Vertragspartner: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen der Sparkasse Hannover
Konditionen der ambulanten Zusatzversicherung
Sehhilfen, Medikamente, Impfungen und vieles mehr - das alles ist bei der ambulante Zusatzversicherung dabei.
Die ambulante Zusatzversicherung bekommen Sie beispielsweise für monatlich 9,01 Euro*.
Weitere Berechnungsbeispiele finden Sie in den Berechnungsgrundlagen.
Fragen und Antworten
Für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt längst nicht alle Kosten. Oft bleibt ein Eigenanteil und einige Behandlungen müssen Sie komplett aus eigener Tasche zahlen. Die Tarife „top fit 90“, „top fit 50“ bzw. „top fit 30“ gleichen die wichtigsten Leistungslücken aus
Seit dem 01.01.2004 zahlen die gesetzlichen Kassen in der Regel keine Zuschüsse mehr für Brillen und Kontaktlinsen. Für Massagen, sonstige Heilmittel, Medikamente, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte sowie Kuren und Zahnersatz müssen Patienten einen Eigenanteil leisten. Die Tarife „top fit 90“, „top fit 50“ oder „top fit 30“ übernehmen diese Kosten teilweise oder auch komplett. Darüber hinaus beinhalten sie auch Leistungen für Glaukom- und Hautkrebsfrüherkennung, Auslandsreisekrankenschutz inkl. medizinisch notwendigen Rücktransports und Schutzimpfungen (bis zu 105 € pro Jahr) vor Auslandsreisen.
Für alle Leistungen, die nicht die zahnärztliche Behandlung betreffen, besteht eine Wartezeit von nur drei Monaten.
Für zahnärztliche Leistungen beträgt die Wartezeit sechs Monate.
Treue zahlt sich aus! Je länger der Vertrag läuft, desto mehr Kosten werden erstattet. Für Zahnersatzleistungen gilt die folgende Zahnstaffel:
1. Versicherungsjahr bis zu 500 €
2. Versicherungsjahr 750 €
3. Versicherungsjahr 1.500 €
4. Versicherungsjahr 2.000 €
5. Versicherungsjahr 3.000 €
ab 6. Versicherungsjahr 10.000 €
Bei Unfällen entfallen die Höchstsätze. Für einzelne Leistungen gelten weitere Höchstgrenzen.
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