Wenn Sie länger krank sind, erhalten Sie nur noch Krankengeld. Und das ist niedriger als Ihr Nettoeinkommen.
Ihre Vorteile:
Vertragspartner: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen der Sparkasse Hannover
Konditionen der VGH Verdienstausfall-Zusatzversicherung
Die Verdienstausfall-Zusatzversicherung können Sie abschließen, wenn Sie Arbeitnehmer mit sechswöchiger Lohnfortzahlung (regelmäßiges Einkommen) und Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Die VGH Verdienstausfall-Zusatzversicherung bekommen Sie beispielsweise für monatlich 7,35 Euro*.
Details
Fragen und Antworten
Egal ob Sie 8 Wochen oder 8 Monate krank sind - die Verdienstausfall-Versicherung zahlt Ihnen das vereinbarte Tagegeld, bis Sie wieder gesund sind.
Selbständige haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie den allgemeinen Beitragssatz zahlen oder gegen Mehrbeitrag einen Wahltarif der Kasse nutzen. Auch hier sollte ein ergänzendes Krankentagegeld vereinbart werden. Für Selbständige sind auch kürzere Karenzzeiten als 6 Wochen möglich.
Der Anspruch auf das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung endet, wenn Sie wegen derselben Krankheit länger als 78 Wochen (inkl. Lohnfortzahlung) innerhalb von drei Jahren arbeitsunfähig sind. Für den Fall der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit bieten wir Ihnen weitere Absicherungsmöglichkeiten an.
Wie schnell kann zum Beispiel ein Fahrrad- oder Skiunfall passieren? Und schon sind Sie für Wochen oder Monate außer Gefecht gesetzt. Mit der Verdienstausfall-Zusatzversicherung können Sie sich jetzt schnell und problemlos absichern.
Rechnen Sie nach, ob Sie sich einen Einkommensausfall in dieser Höhe leisten können. Die Verdienstausfall-Zusatzversicherung überbrückt die Lücke - ganz gleich, wie lange Sie brauchen, um im Fall der Fälle wieder fit zu werden.
Das Tagegeld erhalten Sie ab dem 43. Tag Ihrer Krankschreibung. Und zwar genauso lange, wie Sie arbeitsunfähig sind.
Gestalten Sie ihr Tagegeld individuell - vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrem Berater.
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