Wenn Sie länger krank sind, erhalten Sie nur noch Krankengeld. Und das ist niedriger als Ihr Nettoeinkommen.
Ihre Vorteile:
Vertragspartner: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen der Sparkasse Hannover
Konditionen der VGH Verdienstausfall-Zusatzversicherung
Die Verdienstausfall-Zusatzversicherung können Sie abschließen, wenn Sie Arbeitnehmer mit sechswöchiger Lohnfortzahlung (regelmäßiges Einkommen) und Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Die VGH Verdienstausfall-Zusatzversicherung bekommen Sie beispielsweise für monatlich 7,35 Euro*.
Details
Fragen und Antworten
Egal ob Sie 8 Wochen oder 8 Monate krank sind - die Verdienstausfall-Versicherung zahlt Ihnen das vereinbarte Tagegeld, bis Sie wieder gesund sind.
Selbständige haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie den allgemeinen Beitragssatz zahlen oder gegen Mehrbeitrag einen Wahltarif der Kasse nutzen. Auch hier sollte ein ergänzendes Krankentagegeld vereinbart werden. Für Selbständige sind auch kürzere Karenzzeiten als 6 Wochen möglich.
Der Anspruch auf das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung endet, wenn Sie wegen derselben Krankheit länger als 78 Wochen (inkl. Lohnfortzahlung) innerhalb von drei Jahren arbeitsunfähig sind. Für den Fall der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit bieten wir Ihnen weitere Absicherungsmöglichkeiten an.
Wenn Sie länger als 6 Wochen krank sind, bekommen die meisten Arbeitnehmer kein Gehalt mehr von Ihrem Arbeitgeber, sondern stattdessen Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Nur: Von diesem Krankengeld werden die Arbeitgeberbeträge zur Renten -, Pflegepflicht - und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Konkret bedeutet das an einem Beispiel:
Das Krankengeld beträgt 70% vom Bruttoeinkommen (max. von der Beitragsbemessungsgrenze), höchstens jedoch 90% vom Nettoeinkommen. Das Krankengeld wird bei Arbeitnehmern um folgende Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung gekürzt:
= gesamt 12,025% bzw. 12,275%. Beiträge zur Krankenversicherung müssen während des Krankengeldbezugs nicht gezahlt werden.
Bei einem Arbeitnehmer (Gesetzlich Krankenpflichtversichert, kinderlos) wirkt sich das wie folgt aus:
Monatsbrutto 2.000,00 Euro, Monatsnetto 1.300,00 Euro
70% vom Brutto | 1.400,00 Euro |
aber max 90% vom Netto (1.300,00 Euro) | 1.170,00 Euro |
KRANKENGELD brutto | 1.170,00 Euro |
Beiträge zur Sozialversicherung 12,275% | 143,62 Euro |
KRANKENGELD netto | 1.026,38 Euro |
Monatliche Versorgungslücke | 273,62 Euro |
Tägliche Versorgungslücke | 9,12 Euro |
Eine Absicherung über 10 Euro Krankentagegeld wäre hier sinnvoll.