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Überblick

VGH Versicherung gegen weitere Naturgefahren (Elementarschäden)

Kräftige Regenfälle lassen Bäche über die Ufer treten und Schlamm- und Wassermassen bahnen sich ihren Weg in die Häuser. Wer schon einmal seinen Keller auspumpen musste, weiß: Naturgewalten sind unberechenbar und nehmen beständig zu. Versicherungs­schutz gegen diese extremen Ereignisse besteht automatisch über die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung und Sie sind vor den Auswirkungen von Natur­katastrophen geschützt. Wenn Sie diesen Schutz nicht möchten, können Sie ihn abwählen.

Sichern Sie sich bei diesen Schäden ab

  • Hochwasser
    Wenn zum Beispiel Bäche, Flüsse oder Seen durch Regen oder Schnee­schmelze über die Ufer treten.
  • Rückstau
    Wenn zum Beispiel durch eine Überflut­ung ungeklärte Ab­wässer in Ihr Haus gedrückt werden.
  • Schnee­druck und Schäden durch Dach­lawinen
    Wenn zum Beispiel das Dach unter extremen Schnee­lasten zusammen­bricht oder Dach­rinnen und Vor­dächer durch Dach­lawinen beschädigt werden.
  • Erdbeben und Erdfall
    Wenn zum Beispiel natürliche, unterirdische Hohl­räume einstürzen und Ihr Haus absackt.
  • Lawinen und Erdrutsch
    Wenn zum Beispiel Ihr Haus durch abrutschende Schnee- oder Eis­massen beziehungsweise Erd- oder Gesteins­lawinen beschädigt wird.
  • Vulkan­ausbruch
    Wenn zum Beispiel Asche­wolken über Niedersachsen abregnen.

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

VGH Wetter-App

Die VGH Wetter-App ist eine hilfreiche Service-App zur Über­mittlung von Wetter-Informationen innerhalb Deutschlands. Die App bietet orts­bezogene Wetter­vorhersagen inklusive Unwetter­nachrichten und Wetter­hinweise, Übersichts­informationen zum deutschen Wetter sowie wetter­bedingte Benachrichtigungen für Freizeit­aktivitäten.

So bekommen Sie die VGH Versicherung gegen weitere Naturgefahren (Elementarschäden)

Die VGH Versicherung gegen weitere Naturgefahren (Elementarschäden)

Mit der VGH Wohn­gebäude­versicherung und der VGH Hausrat­versicherung sind Sie auch gegen weitere Natur­gefahren (Elementar­schäden) geschützt. Wenn Sie diesen Versicherungs­schutz nicht möchten, können Sie ihn abwählen.

VGH Wohn­gebäude­versicherung

  • Leistet bei Schäden durch Feuer, Leitungs­wasser, Rohr­bruch, Sturm, Hagel und Stark­regen
  • Erstattung für Reparatur oder Wieder­aufbau zum Neu­wert
  • Inklusive Zubehör und baulicher Grundstück­bestandteile

VGH Hausrat­versicherung

  • Absicherung von Schäden an Einrichtung und Gebrauchs­gegenständen
  • Ersatz zum Neu­wert
  • Erstattung bei Feuer, Einbruch­diebstahl, Beraubung, Leitungs­wasser, Sturm, Hagel und Stark­regen
FAQ

FAQ – die häufigsten Fragen zur VGH Versicherung gegen weitere Naturgefahren (Elementarschäden)

Hilft mir bei Naturkatastrophen der Staat?

Nein, Versicherungs­schutz bei Natur­katastrophen ist keine staatliche Leistung. Darauf weist die niedersächsische Landes­regierung ausdrücklich hin. Für die Versicherung Ihres Eigentums sind Sie selbst verantwortlich.

Ist der Abschluss einer Versicherung gegen weitere Naturgefahren (Elementarschäden) als eigenständiger Vertrag möglich?

Nein, das ist nur im Zusammenhang mit einer Wohngebäude- und Hausrat­versicherung möglich.

Werden Schäden durch Naturkatastrophen nicht bereits durch meine VGH Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Sofern Ihr Versicherungs­beginn vor dem 11.05.2024 lag, konnten Sie Ihre Hausrat- und/oder Wohngebäude­versicherung um den Schutzbaustein "Weitere Natur­gefahren (Elementar­schäden) noch extra ergänzen. Mit dem neuen Tarif ab 11.05.2024 ist dieser Baustein immer mitversichert (kann aber abgewählt werden, wenn nicht gewünscht).

Warum soll ich den Schutzbaustein "Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)" in die VGH Hausrat­versicherung und VGH Wohn­gebäude­versicherung einschließen?

Weil Natur­gefahren unberechenbar sind und hohe Schäden verursachen können. Zum Beispiel bei einer Überflutung an der Gebäude­substanz und am Hausrat oder durch schwere Schnee­massen auf dem Dach. Mit dem Einschluss des Bausteins "Weitere Natur­gefahren (Elementar­schäden)" in Ihre Hausrat- und Wohngebäude­versicherung nimmt Ihnen die VGH im Schadenfall die finanzielle Belastung ab.

Muss ich mich auch als Mieter gegen extreme Naturgefahren schützen?

Ja, Natur­gefahren können jeden treffen. Besonders, wenn Sie im Erd­geschoss wohnen oder den Keller zur Lagerung von Winter- oder Sommer­sachen, Schuhen, Urlaubs­utensilien oder Ähnlichem nutzen, sind Sie mit Ihrer VGH Hausrat­versicherung im Schaden­fall bestens abgesichert.

Was ist mit Starkregen und Rückstau gemeint?

Bei Stark­regen fällt innerhalb von ganz kurzer Zeit so viel Regen, dass der Boden das Wasser nicht aufnehmen kann und zwangs­läufig zur Überflutung des Grund­stücks führt. Wasser und Schmutz dringen so über Keller­abgänge, Licht­schächte und Garagen ins Haus. Kann die Kanalisation das Wasser nicht mehr aufnehmen, entsteht ein Rück­stau. Bei fehlender Rückstau­sicherung könnte Abwasser über die Entwässerungs­leitungen ins Haus gelangen. Erhebliche Schäden am Gebäude und Hausrat sind die Folge. Eine Rückstau­sicherung vermindert das Risiko. Übrigens schreiben die meisten Kommunen diese vor. Fragen Sie einfach dort oder beim Abwasser­verband nach.

Die VGH Hausrat­versicherung und VGH Wohn­gebäude­versicherung decken auch Schäden durch extreme Regen­fälle (Starkregen) ab. Zusammen mit der richtigen Rückstau­sicherung sind Sie im Schaden­fall auf der sicheren Seite.

Wie hoch ist der Beitrag für den Versicherungsschutz gegen weitere Naturgefahren (Elementarschäden)?

Der Beitrag wird individuell für Sie berechnet und hängt unter anderem von Ihrem Wohn­gebiet ab.

In Deutschland wird das Hochwasser­risiko mithilfe des Geoinformations­systems ZÜRS beurteilt. Dabei werden regionale und geografische Besonder­heiten berücksichtigt und die Gebäude den vier Gefährdungs­klassen (1 = niedrig, 4 = hoch) zugeordnet. 99 Prozent aller Haus­halte können problem­los versichert werden.

In der Hausratversicherung ist der Baustein weitere Naturgefahren (Elementarschäden) schon für unter 4 Euro im Jahr zu haben (bei einer Versicherungs­summe von 75.000 Euro in Gefährdungs­klasse 1).
In der Wohn­gebäude­versicherung kostet der Versicherungs­schutz weniger als 35 Euro pro Jahr (bei einem Gebäudewert von 350.000 Euro in Gefährdungs­klasse 1).

Sollten Sie weitere Fragen haben, vereinbaren Sie gern einen Beratungs­termin mit Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner bei der VGH.

Muss ich mich an dem Schaden selbst beteiligen?

Nein, in den Verträgen ab dem 11.05.2024 ist keine Selbst­beteiligung notwendig. Bei Verträgen vor dem 11.05.2024 beträgt Ihre Selbst­beteiligung je Schadenfall 500 Euro.

Kann ich mich vor Unwettern warnen lassen?

Ja, laden Sie sich die VGH Wetter-App mit kostenlosem Unwetter-Frühwarn­system im App Store oder bei Google Play herunter. Dann werden Sie bereits ab Warn­stufe ORANGE informiert.

Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.

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