Sie haben geheiratet? Dann wünschen wir Ihnen zunächst alles Gute für Ihren gemeinsamen Weg.
Hier stellen wir Ihnen eine kleine Checkliste bereit, an was Sie nun denken sollten.
Haben Sie einen neuen Nachnamen? Dann geben Sie uns bitte Bescheid. Wir schreiben Ihre Konten auf Ihren neuen Namen um. Auch Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) oder Kreditkarten werden neu erstellt.
Füllen Sie einfach den Vordruck aus und schicken ihn uns zu. Natürlich können Sie damit auch gern in eine unserer BeratungsCenter gehen. Für die Bearbeitung benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite).
Hat sich Ihre Anschrift geändert?
Im Online-Banking können Sie Ihre Postanschrift, Ihre E-Mailadresse und auch Ihre Telefonnummer ändern.
Tipp: Denken Sie daran, auch Ihre Hausratversicherung zu ändern. Vereinbaren Sie dazu am Besten einen Termin.
Ehepartner / Eingetragene Lebenspartner werden normalerweise steuerlich zusammen veranlagt. Sie haben also auch künftig einen gemeinsamen Freistellungsauftrag. Wir benötigen die Unterschrift von Ihnen und Ihrem Partner, damit wir Ihren bisherigen Auftrag aktualisieren können.
Sie hatten bisher keinen Freistellungsauftrag? Dann wird es höchste Zeit: Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent an das Finanzamt ab – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.
Wenn Sie geheiratet haben, lohnt es sich einen Blick auf Ihre Versicherungen zu werfen:
Ihr Berater hilft Ihnen gern weiter. Es lohnt sich für Sie!
Haben Sie bereits ein gemeinsames Konto? Oder haben Sie Konten, auf denen Sie Ihrem Partner eine Vollmacht einrichten möchten? Beides können Sie bequem online erledigen.