Sie haben geheiratet? Dann wünschen wir Ihnen zunächst alles Gute für Ihren gemeinsamen Weg.
Hier stellen wir Ihnen eine kleine Checkliste bereit, an was Sie nun denken sollten.
Haben Sie einen neuen Nachnamen? Dann geben Sie uns bitte Bescheid. Wir schreiben Ihre Konten auf Ihren neuen Namen um. Auch Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) oder Kreditkarten werden neu erstellt.
Füllen Sie einfach den Vordruck aus und schicken ihn uns zu. Natürlich können Sie damit auch gern in eine unserer BeratungsCenter gehen. Für die Bearbeitung benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite).
Hat sich Ihre Anschrift geändert?
Im Online-Banking können Sie Ihre Postanschrift, Ihre E-Mailadresse und auch Ihre Telefonnummer ändern.
Tipp: Denken Sie daran, auch Ihre Hausratversicherung zu ändern. Vereinbaren Sie dazu am Besten einen Termin.
Ehepartner / Eingetragene Lebenspartner werden normalerweise steuerlich zusammen veranlagt. Sie haben also auch künftig einen gemeinsamen Freistellungsauftrag. Wir benötigen die Unterschrift von Ihnen und Ihrem Partner, damit wir Ihren bisherigen Auftrag aktualisieren können.
Sie hatten bisher keinen Freistellungsauftrag? Dann wird es höchste Zeit: Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent an das Finanzamt ab – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.
Wenn Sie geheiratet haben, lohnt es sich einen Blick auf Ihre Versicherungen zu werfen:
Ihr Berater hilft Ihnen gern weiter. Es lohnt sich für Sie!
Haben Sie bereits ein gemeinsames Konto? Oder haben Sie Konten, auf denen Sie Ihrem Partner eine Vollmacht einrichten möchten? Beides können Sie bequem online erledigen.
Vollmacht einrichten
Sie möchten auf einem bestehendem Girokonto eine Vollmacht einrichten?
Bitte lesen Sie sich zunächst die folgenden Hinweise durch:
Wenn Sie jemandem eine Vollmacht auf Ihrem Girokonto erteilen, kann dieser über das Guthaben im vollen Umfang verfügen. Der Bevollmächtigte kann sich also z. B. selbstständig Geld auszahlen lassen oder überweisen. Auf Wunsch erhält Ihr Bevollmächtigter eine eigene Sparkassen-Card (Debitkarte), mit der er sich Geld am Automaten auszahlen lassen oder im Geschäft bezahlen kann. Ebenfalls auf Wunsch schalten wir Ihren Bevollmächtigten für das Online-Banking frei.
Grundsätzliche Änderungen des Kontos können nicht durch den Bevollmächtigten in Auftrag gegeben werden. So kann er z. B. keine weiteren Vollmachten ausstellen oder das Konto schließen.
Für die Einrichtung der Vollmachten benötigen wir die Unterschriften und Ausweise aller Beteiligten: Wir schicken Ihnen sämtliche Unterlagen zu. Bitte holen Sie die Unterschrift Ihres Bevollmächtigten ein. Gesetzlich sind wir verpflichtet, die Identität Ihres Bevollmächtigten zweifelsfrei festzustellen. Haben wir noch kein gültiges Legitimationspapier vorliegen, nutzen wir dazu das Postident Comfort-Verfahren: Der Bevollmächtigte muss sich einmalig in seiner Postfiliale ausweisen.
Sie können eine Vollmacht jederzeit widerrufen. Hierzu sprechen Sie am besten mit Ihrem Berater, damit dieser alle nötigen Schritte einleiten kann.
Bitte beachten Sie: Sie können online nur eine Vollmacht hinterlegen. Sie möchten mehr als eine Person bevollmächtigen oder haben bereits jemandem eine Vollmacht erteilt? Dann vereinbaren Sie bitte ebenfalls einen Termin mit Ihrem Berater.
Sie besitzen ein Geschäftskonto und möchten eine Vollmacht einrichten? Bitte wenden Sie sich auch hierzu an Ihren Berater.
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