Sie haben sich von Ihrem Partner getrennt?
Hier stellen wir Ihnen eine kleine Checkliste bereit, an was Sie nun denken sollten.
Hat sich Ihre Anschrift geändert?
Im Online-Banking können Sie Ihre Postanschrift, Ihre E-Mailadresse und auch Ihre Telefonnummer ändern.
Tipp: Denken Sie daran, auch Ihre Hausratversicherung zu ändern. Vereinbaren Sie dazu am Besten einen Termin.
Haben Sie einen neuen Nachnamen? Dann geben Sie uns bitte Bescheid. Wir schreiben Ihre Konten auf Ihren neuen Namen um. Auch Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) oder Kreditkarten werden neu erstellt.
Füllen Sie einfach den Vordruck aus und schicken ihn uns zu. Natürlich können Sie damit auch gern in eine unserer Filialen gehen. Bitte senden Sie uns auch eine Kopie Ihres Personalausweises.
Nach einer Trennung benötigen Sie einen eigenen Freistellungsauftrag, wenn Sie zuvor gemeinsam mit Ihrem Ehepartner / eingetragenen Lebenspartner veranlagt waren.
Sie hatten bisher keinen Freistellungsauftrag? Dann wird es höchste Zeit: Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent an das Finanzamt ab – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.
Wenn Sie sich getrennt haben, sollten Sie auch einen Blick auf Ihre Versicherungen werfen:
Ihr Berater hilft Ihnen gern weiter. Es lohnt sich für Sie!
Haben Sie ein gemeinsames Konto? Dann sollte dieses Konto auf eine Person umgeschrieben werden. Dazu vereinbaren Sie am besten einen Termin.
Haben Sie Vollmachten erteilt, die Sie nun nicht mehr benötigen? Auch diese Vollmachten können Sie bei Ihrem Berater ändern lassen.
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