Vollmacht einrichten
Sie möchten auf einem bestehendem Girokonto eine Vollmacht einrichten?
Bitte lesen Sie sich zunächst die folgenden Hinweise durch:
Wenn Sie jemandem eine Vollmacht auf Ihrem Girokonto erteilen, kann dieser über das Guthaben im vollen Umfang verfügen. Der Bevollmächtigte kann sich also z. B. selbstständig Geld auszahlen lassen oder überweisen. Auf Wunsch erhält Ihr Bevollmächtigter eine eigene Sparkassen-Card (Debitkarte), mit der er sich Geld am Automaten auszahlen lassen oder im Geschäft bezahlen kann. Ebenfalls auf Wunsch schalten wir Ihren Bevollmächtigten für das Online-Banking frei.
Grundsätzliche Änderungen des Kontos können nicht durch den Bevollmächtigten in Auftrag gegeben werden. So kann er z. B. keine weiteren Vollmachten ausstellen oder das Konto schließen.
Für die Einrichtung der Vollmachten benötigen wir die Unterschriften und Ausweise aller Beteiligten: Wir schicken Ihnen sämtliche Unterlagen zu. Bitte holen Sie die Unterschrift Ihres Bevollmächtigten ein. Gesetzlich sind wir verpflichtet, die Identität Ihres Bevollmächtigten zweifelsfrei festzustellen. Haben wir noch kein gültiges Legitimationspapier vorliegen, nutzen wir dazu das Postident Comfort-Verfahren: Der Bevollmächtigte muss sich einmalig in seiner Postfiliale ausweisen.
Sie können eine Vollmacht jederzeit widerrufen. Hierzu sprechen Sie am besten mit Ihrem Berater, damit dieser alle nötigen Schritte einleiten kann.
Bitte beachten Sie: Sie können online nur eine Vollmacht hinterlegen. Sie möchten mehr als eine Person bevollmächtigen oder haben bereits jemandem eine Vollmacht erteilt? Dann vereinbaren Sie bitte ebenfalls einen Termin mit Ihrem Berater.
Sie besitzen ein Geschäftskonto und möchten eine Vollmacht einrichten? Bitte wenden Sie sich auch hierzu an Ihren Berater.
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