In diesem Abschnitt finden Sie den aktuellen Preisaushang und das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie weitere grundlegende Informationen der Sparkasse Hannover im PDF-Format. Zum Ansehen, Speichern und Ausdrucken benötigen Sie ein Programm, das PDF-Dateien öffnet. Zum Beispiel den Adobe Reader, den Sie kostenfrei bei Adobe herunterladen können.
Preisaushang Der Preisaushang enthält grundlegende Angaben zu Preisen im Privatkundengeschäft. |
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Preis- und Leistungsverzeichnis Das Preis- und Leistungsverzeichnis enthält sonstige Produkte und Dienstleistungen. |
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GlossarHier finden Sie eine Liste der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste. |
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Entgeltinformation gemäß Zahlungskontengesetz (ZKG) | |
Entgeltinformation Giro Best | PDF-Dokument ansehen |
Entgeltinformation Giro Smart | PDF-Dokument ansehen |
Entgeltinformation Giro Premium | PDF-Dokument ansehen |
Entgeltinformation Giro You | PDF-Dokument ansehen |
Entgeltinformation Giro Pure | PDF-Dokument ansehen |
Entgeltinformation Basiskonto | PDF-Dokument ansehen |
Bereitstellung der Vergleichskriterien gemäß § 17 Nrn. 2 und 3 ZKG für Betreiber einer Vergleichswebsite |
Filialnetz und Geldautomatennetz | PDF-Dokument ansehen |
Filialnetz und Geldautomatennetz (für Giro Smart) | PDF-Dokument ansehen |
Offenlegungsbericht Der Offenlegungsbericht enthält die nach der Capital Requirements Regulation (CRR) erforderlichen Angaben. |
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Bürgerkonto Ihre Sparkasse folgt der Erklärung der deutschen Sparkassen zum Bürgerkonto. |
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Basiskonto Das Basiskonto ist ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen auf Guthabenbasis. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen |
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Hier finden Sie das Antragsformular zum Basiskonto. | PDF-Dokument ansehen |
KontenwechselhilfeHier finden Sie die aktuelle Verbraucherinformation zur Kontenwechselhilfe im PDF-Format. Gerne übernimmt Ihre Sparkasse als empfangender Zahlungsdienstleister die Benachrichtigung Ihrer Zahlungsverkehrspartner. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Berater vor Ort. |
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Beschwerdemanagement-Grundsätze der Sparkasse HannoverIhre Sparkasse hat eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Hier finden Sie die Beschwerdemanagement-Grundsätze im PDF-Format. |
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Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren FinanzinstrumentenMit der „Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten“ informieren Sie sich über Ihre Sparkasse – insbesondere zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Wertpapiergeschäft. |
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ZinsanpassungsklauselHier finden Sie Informationen zur Zinsanpassungsklausel und dem Referenzzinssatz. |
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PSD2-KontozugriffKontoinformations- und Zahlungsauslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde sind, können – sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt – über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen. Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle, Anwendungen erstellen, stellen wir nachfolgend die benötigten Informationen zur Verfügung. Für weitere Informationen zu dieser Schnittstelle sowie zu Testmöglichkeiten rufen Sie bitte den folgenden Link auf. |
Mehr zur XS2A-Sandbox |
Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen
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Der Sparkasse Hannover liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 Prospektverordnung (PVO) angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.
Wenn Sie ein Wertpapier erworben oder gezeichnet haben und der hierfür maßgebliche Wertpapierprospekt Gegenstand eines Nachtrags ist, kann Ihnen gemäß Artikel 23 der EU-Prospektverordnung ein Widerrufsrecht zustehen.
Rechtsverbindliche Erklärungen (zum Beispiel Überweisungen, Wertpapierorder, Kartensperren, Belastungsbuchungen aus Lastschriften) können Sie nicht per E-Mail, sondern ausschließlich übers Online-Banking, per Telefon oder auf herkömmlichem Wege abgeben. Dies gilt nicht für den Widerruf von Vertragserklärungen, wenn in gesetzlichen Vorschriften oder den Vertragsformularen Ihrer Sparkasse auch der Widerruf in Textform (zum Beispiel E-Mail) vorgesehen ist.
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Disclaimer für das Wertpapiergeschäft
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Die Aussagen zur Abgeltungssteuer geben einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der beschlossenen Gesetzesänderungen. Bei Fragen zu steuerlichen Auswirkungen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
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Antragsverfahren
In diesem Internet-Auftritt erhalten Sie neben ausführlichen Informationen und Entscheidungshilfen auch die Möglichkeit des Online-Antrags. Es gibt bis zu zwei unterschiedliche Antragsverfahren. Sie wählen – je nach Produkt – zwischen den Verfahren PIN/TAN- und E-Mail-Antrag. Entscheiden Sie selbst, welches dieser Verfahren Sie nutzen möchten. Im Folgenden erhalten Sie ergänzende Hinweise zu den Antragsverfahren.
Voraussetzung zur Nutzung des PIN/TAN-Verfahrens ist, dass Sie bereits Online-Banking-Kunde sind. Bei diesem Verfahren gelangen Sie zunächst auf die Startseite des Online-Bankings. Durch Eingabe Ihres Anmeldenamens und Ihrer PIN auf der Startseite legitimieren Sie sich. Anschließend füllen Sie bitte online das entsprechende Antragsformular aus. Nach Angabe der Antragsdaten werden Ihnen diese noch einmal zur Kontrolle auf einer Übersichtsseite angezeigt. Danach bestätigen Sie bitte die Antragsdaten durch Eingabe der angeforderten TAN.
Auch bei diesem Verfahren füllen Sie bitte zunächst online das entsprechende Antragsformular aus. Die eingegebenen Antragsdaten werden Ihnen daraufhin zur Kontrolle auf einer Übersichtsseite angezeigt. Danach senden Sie die Antragsdaten bitte per E-Mail an Ihre Sparkasse.
Der Vertrag kommt zustande, wenn Ihnen eine Annahmeerklärung der Sparkasse zugeht. Dies gilt nicht, wenn weitergehende Form-Erfordernisse Ihre persönliche Unterschrift erforderlich machen.
Die Kundenangaben werden innerhalb des Antragsformulars online auf Vollständigkeit und fehlerhafte Eingaben geprüft. Darüber hinaus werden die Antragsdaten noch einmal in einer Übersicht zur Kontrolle angezeigt, um gegebenenfalls Korrekturen vornehmen zu können.
Alle Antragsdaten werden über das Internet sicher übermittelt. Ihre Sparkasse verwendet hierzu ein Übertragungsverfahren, das auf dem SSL-Protokoll basiert. Durch den Einsatz des SSL-Protokolls wird der gesamte Datenverkehr zwischen Ihrem Browser und dem Server der Sparkasse verschlüsselt. Somit werden Ihre Daten vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt.
Die Antragsdaten werden bei Ihrer Sparkasse in elektronischer Form gespeichert. Zusätzlich erhalten Sie Ihre Verträge in Kopie zugeschickt. Auf Nachfrage erhalten Sie Einsicht in diese Daten.
Die Antragsunterlagen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.
Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt.
Das System besteht aus 13 Sicherungseinrichtungen:
Seit der Gründung des Sicherungssystems in den 1970er-Jahren ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Insolvenz gekommen. In der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder darauf fällige Zinsen verloren.
Kreditverkauf: Wir verkaufen unsere Kunden nicht!
Eigenheimbesitzer werden immer wieder durch die Diskussion um Kreditverkäufe von Banken an Investoren beunruhigt. Medien berichten über Fälle, in denen die Investoren (Aufkäufer der Kredite) den Titel aus der Grundschuld zur Vollstreckung gebracht haben, auch wenn das Darlehen ordnungsgemäß bedient wurde.
Kurz und knapp: Das Thema Kreditverkauf ist für unsere Privatkunden kein Thema!
Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr Sicherungssystem an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Und sie hat es als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG anerkennen lassen.
Das wichtigste Ziel des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt werden.
Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG.
Die Sparkasse Hannover verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.
Kreditverkauf
Die Geschäftsverbindung mit unseren Kunden beruht auf wechselseitigem Vertrauen und ist auf Langfristigkeit ausgelegt. Es entspricht nicht unserer Geschäftspolitik, vertragsgemäß bediente Kredite zu verkaufen und unseren Kunden auf diese Weise ungewollte Vertragspartner aufzudrängen.
Wir haben ordnungsgemäß bediente Kredite von Privatkunden, insbesondere grundpfandrechtliche Darlehen, nicht veräußert und werden dies auch in Zukunft nicht tun. Bei Zahlungsschwierigkeiten oder anderen Störungen im Kreditverhältnis versuchen wir mit dem Kunden gemeinsam eine Lösung zu finden. Nur in den Fällen, in denen diese Bemühungen scheitern, müssen auch wir uns die Verwertung von Sicherheiten vorbehalten. Aber auch in diesen schwierigen Fällen verwerten wir selbst oder stellen sicher, dass unsere Kunden einen Ansprechpartner in der Sparkassen-Finanzgruppe behalten. Eine faire Behandlung ist unabdingbar.
Kurz und knapp: Das Thema Kreditverkauf ist für unsere Privatkunden kein Thema!
Weitere Informationen
Haftet eine Grundschuld auch in voller Höhe, wenn der Kredit ganz oder teilweise zurückgezahlt wurde?
Grundsätzlich ist das nicht zulässig: Die als Sicherheit bestellte Grundschuld haftet in jedem Fall nur mit dem Betrag, der zur Sicherung der Verbindlichkeiten notwendig ist. Die so genannte Sicherungszweckabrede stellt eine Verbindung zwischen Kreditforderung und Grundschuld her. Ein neuer Gläubiger kann gegenüber dem Darlehensnehmer keine weitergehenden Rechte geltend machen als der ursprüngliche Kreditgeber.
Einige Kreditinstitute wollen Darlehen mit Verkaufsschutz zu einem höheren Preis anbieten. Wie steht die Sparkasse Hannover dazu?
Wir betrachten es als Selbstverständlichkeit, vertragsgemäß bediente Kredite nicht an Finanzinvestoren weiterzuverkaufen. Demnach ist diese Differenzierung von Darlehen überflüssig.
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