Durch die von der Europäischen Union erarbeitete Verordnung zur Regulierung von Echtzeitüberweisungen (EU Nr. 2024/886) werden ab 5. Oktober 2025 wichtige Veränderungen im SEPA-Überweisungsverkehr umgesetzt.
Eine für Sie wesentliche Änderungen ist die Implementierung einer Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz VoP) bei Standardüberweisungen, Echtzeitüberweisungen und Daueraufträgen. So können Sie sicher sein, dass ihr Geld beim richtigen Empfänger ankommt.
Was ist die Empfängerüberprüfung?
Ab 5. Oktober 2025 erfolgt für jede neue Standard- und Echtzeitüberweisung und jeden neu eingerichteten Dauerauftrag vor Autorisierung eine Empfängerüberprüfung bei der Bank des Zahlungsempfängers. Dabei wird überprüft, ob die eingegebene Empfänger-IBAN und der eingegebene Empfängername zum tatsächlichen Kontoinhaber bei der Empfängerbank passen.
Von einer Empfängerüberprüfung ausgenommen sind beleghafte Überweisungen, bereits bestehende Terminüberweisungen und Daueraufträge.
Wichtiger Hinweis
Halten Sie Ihre Apps und Banking-Software auf dem aktuellen Stand. Für den Zahlungsverkehr über Ihre App Sparkasse oder Sparkasse Business ist mindestens die App-Version 7.3.0 erforderlich. Für SFirm ist der Patch 25.09 erforderlich.
Führen Sie ein Update durch: Nur so funktioniert Ihr Online-Zahlungsverkehr auch ab 5. Oktober 2025 wie gewohnt.
Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung wird vor der Freigabe einer Zahlung per pushTAN oder chipTAN angezeigt. Anschließend können Sie den Auftrag freigeben, den Empfängernamen korrigieren oder den gesamten Auftrag stornieren.
Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung wird elektronisch mittels VOP Status Report (im Format pain.002.001.10) zum Abruf am ELKO-Bankrechner bereitgestellt, sobald der komplette Sammler geprüft wurde. Ebenfalls wird die VEU-Mappe (Verteilte Elektronischen Unterschrift) um Details zur Empfängernamensprüfung ergänzt. Nach Kenntnisnahme des Ergebnisses muss der Sammelauftrag mit einer weiteren elektronischen Unterschrift autorisiert oder storniert werden.
Kann der Auftrag auch bei negativem Prüfergebnis ausgeführt werden?
Ein (Sammel-)Auftrag kann unabhängig von einem positiven oder negativen Prüfergebnis ausgeführt werden. Die Freigabe einzelner Zahlungen innerhalb eines Sammelauftrages ist jedoch nicht möglich.
Wird ein Auftrag bei negativem Prüfergebnis ausgeführt, ist eine Haftung durch die Sparkasse ausgeschlossen. Diesen Haftungsausschluss bestätigen Sie bei Autorisierung des Zahlungsauftrages.
Kann ich auf eine Empfängerüberprüfung verzichten?
Gewerbliche Kunden können bei Sammelaufträgen mit mehr als einer Transaktion* über ein Geschäftsgirokonto auf die Empfängerüberprüfung verzichten (sogenanntes Opt-Out). Bei Einzelaufträgen kann nicht auf eine Prüfung verzichtet werden.
Wie steuere ich, ob die Empfängerüberprüfung durchgeführt wird oder nicht?
Über eine Schaltfläche im Online-Banking (Business) können Sie ab 5. Oktober 2025 bei Auftragserteilung eines Sammelauftrages mit mehr als einer Transaktion steuern, ob eine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll oder nicht.
Im EBICS-Verfahren werden für Standardüberweisungen und Echtzeitüberweisungen neue Auftragsarten eingesetzt, die eine Empfängerüberprüfung auslösen. Um auf die Empfängerüberprüfung zu verzichten, verwenden Sie die bisherigen Auftragsarten. Hierbei gibt es keine Änderung zur bisherigen Auftragseinreichung per EBICS.
*Bei über EBICS eingereichte Sammelaufträge mit nur einer Transaktion kann ebenfalls das Opt-out-Verfahren genutzt werden.
Bei Gehaltszahlungen ist keine Empfängerüberprüfung erforderlich.
In Ihrer Banking-Software (mittels FinTS oder EBICS) wird künftig voraussichtlich eine Auswahlmöglichkeit zur Ausführung eines Überweisungsauftrages mit oder ohne Empfängerüberprüfung geschaffen.
Halten Sie hierzu rechtzeitig Rücksprache mit Ihrem Softwareanbieter oder Ihrer IT-Administration und stellen Sie sicher, dass die neuen Auftragsarten ab 5. Oktober 2025 unterstützt werden.
Von Ihrer Sparkasse angebotene Banking-Programme, SFirm und das Online-Banking Business (Pro), werden rechtzeitig mit allen nötigen Aktualisierungen versorgt.
Der erforderliche Patch 25.09 für SFirm wird am 24.09.2025 ausgeliefert. Bitte führen Sie bis zum 5. Oktober 2025 selbstständig ein Update Ihrer SFirm-Software durch.
| Neu: Mit Empfängernamensprüfung (Opt-In) | Ohne Empfängernamensprüfung (Opt-Out) | |
| SEPA-Überweisung | CTV (SCT//VOI/pain.001/) | CCT (SCT//VOO/pain.001/ oder SCT///pain.001/) |
| Echtzeitüberweisung | CIV (SCI//VOI/pain.001/) | CIP (SCI//VOO/pain.001/ oder SCT///pain.001/) |
| SEPA-Überweisung oder Echtzeitüberweisung mit einer Transaktion | CTV bzw. CIV | nicht möglich |
| Gehaltszahlungen (ab zwei Transaktionen möglich) | nicht möglich | XCT |
| VOP Status Report | VPZ (REP/DE/VOP/pain.002/ZIP) | nicht möglich |
Wenn Sie im Geschäftsverkehr abweichende Handelsnamen, Abkürzungen oder ähnliches verwenden, haben Sie die Möglichkeit, diese Namen als Aliase bei uns zu hinterlegen. Die hinterlegten Aliase werden ebenfalls bei der Empfängerüberprüfung berücksichtigt. Als Empfänger von SEPA-Überweisungen wird dadurch ein reibungsloser Zahlungseingang bzw. ein negatives Prüfergebnis bei Ihren Zahlungspflichtigen verhindert.
Unsere Empfehlung: Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen auf geschäftlichem Briefpapier oder auf Rechnungsdokumenten den vollständigen Kontoinhabernamen anzugeben. Damit unterstützen Sie einen reibungslosen Zahlungsverkehr durch Ihre Kunden und Geschäftspartner.
Sie sind Zahlungsempfänger und möchten einen Alias hinterlegen lassen?
Schicken Sie uns eine Anfrage zur Hinterlegung eines Alias für Ihr Unternehmen.
Beachten Sie die Spezifikationen und Informationen der Deutschen Kreditwirtschaft:
| Zur Empfängerüberprüfung im EBICS-Verfahren | Mehr erfahren |
| Zur Umsetzung der Instant Payments Regulierung im EBICS-Verfahren | Mehr erfahren |
Mit der Sparkasse Hannover vereinbarte Limite, z. B. im Online-Banking (Business), bleiben selbstverständlich bestehen und bieten Ihnen die gewohnte Sicherheit im Zahlungsverkehr.
Die Empfängerüberprüfung ist für alle Standard- und Echtzeitüberweisungsaufträge im SEPA-Überweisungsverkehr verpflichtend – sowohl für Einzel- als auch für Sammelaufträge von Privat- und Geschäftsgirokonten.
Ausgehend von dieser Pflicht definiert der Gesetzgeber gewisse Ausnahmen zum Verzicht auf eine Überprüfung, z. B. für Sammelaufträge mit mehr als einer Transaktion, die von einem gewerblichen Kunden über ein Geschäftsgirokonto beauftragt werden.
Im EBICS-Verfahren kann bei Sammelaufträgen mit nur einer Transaktion ebenfalls auf die Empfängerüberprüfung verzichtet werden.
Nur gewerbliche Kunden, die Zahlungsaufträge von einem Geschäftsgirokonto auslösen, dürfen auf die Empfängerüberprüfung verzichten. Die Sparkasse Hannover stellt sicher, dass diese regulatorische Vorgabe eingehalten wird.
Wird eine Zahlung mit Empfängerüberprüfung beauftragt (Opt-In), wird die mitgelieferte elektronische Unterschrift als Transport-Unterschrift gewertet. Soll der Auftrag nach Kenntnisnahme des Prüfergebnisses ausgeführt werden, ist er nun mittels elektronischer Unterschrift zu autorisieren.
Wird auf die Empfängerüberprüfung verzichtet (Opt-Out), ändert sich nichts am bekannten Vorgehen.
Die neuen Regelungen im Zahlungsverkehr gelten ab Anfang Oktober. Wir empfehlen die Installation aller notwendigen Updates zu diesen wesentlichen Änderungen rechtzeitig vorzunehmen, um weiterhin am Zahlungsverkehr teilnehmen zu können.
Von Ihrer Sparkasse zur Verfügung gestellte Anwendungen wie zum Beispiel das Online-Banking, Online-Banking Business (Pro) oder SFirm werden rechtzeitig die Empfängerüberprüfung unterstützen.
Für Fragen zu anderen Anwendungen wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller beziehungsweise die Herstellerin oder Lizenzgeber beziehungsweise Lizenzgeberin der Banking-Anwendung.
Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nicht überein. Prüfen Sie die angegebenen Zahlungsdaten auf Ihrer Rechnung und halten gegebenenfalls Rücksprache mit dem Zahlungsempfänger.
Eine Überweisung ist trotzdem möglich. In dem Fall bestätigen Sie einen Haftungsausschluss der Sparkasse und überweisen, auch wenn der Zahlungsempfänger nicht zur angegebenen IBAN passt.
Von Ihrer Sparkasse zur Verfügung gestellte Anwendungen wie zum Beispiel das Online-Banking, Online-Banking Business (Pro) oder SFirm werden rechtzeitig die Empfängerüberprüfung unterstützen.
Für Fragen zu anderen Anwendungen wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller beziehungsweise die Herstellerin oder Lizenzgeber beziehungsweise Lizenzgeberin der Banking-Anwendung.
Bei Einzelüberweisungen oder Sammelaufträgen mit nur einer Transaktion ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend durchzuführen, sie kann nicht ausgeschaltet werden. Firmenkundinnen und Firmenkunden können bei Sammelüberweisungen mit mehr als einer Transaktion die Empfängerüberprüfung optional nutzen.
Im Online-Banking können Sie sich über Ihre Umsatzanzeige oder den Kontowecker über den Status Ihrer Echtzeitüberweisung informieren. Im EBICS-Verfahren können Sie den Status anhand Ihrer Umsatzinformationen, Vormerkposten oder auch im Status-Report nachvollziehen.
Nein, Euro-Eilüberweisungen und Auslandszahlungen unterliegen nicht den Vorgaben zur Empfängerprüfung und können wie bisher eingereicht werden.
Unabhängig davon, ob Zahlungen auf eigene Zahlungskonten bei der Sparkasse oder bei einem anderen Kreditinstitut erfolgen, unterliegen diese der Pflicht zur Empfängerüberprüfung.
Ausgenommen sind Nicht-Zahlungskonten, beispielsweise Festgeld- und Sparkonten.
Kann eine Echtzeitüberweisung nicht innerhalb von zehn Sekunden abgeschlossen werden, wird der überwiesene Betrag Ihrem Konto automatisch wieder gutgeschrieben. Sollte in Ausnahmefällen der Ausführungsstatus nach Ablauf der Frist weiterhin unklar sein, erhalten Sie zusammen mit der Rückbuchung einen entsprechenden Hinweis.
Bitte nehmen Sie in diesem Fall keine erneute Überweisung vor, bis wir den Zahlungsstatus abschließend geprüft haben. Wir informieren Sie zeitnah.
Sie sind Kontoinhaber von einem Privatgirokonto? Dann sind für Sie noch weitere Informationen wichtig. Informieren Sie sich auf unserer separaten Informationsseite für unsere privaten Kundinnen und Kunden.
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