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Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse

Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse

Nach dem Gesetz über das Kreditwesen (§ 18 KWG) sind wir dazu verpflichtet, uns die Vermögensverhältnisse unserer Kunden offen legen zu lassen.

Vorteile für die Offenlegung

  • Individuelle, bedarfsgerechte Beratung
  • Aktuelle Risikobeurteilung möglich
  • Regelmäßiges Feedback über die Entwicklung Ihres Unternehmens

Für bilanzierende Unternehmen

Als bilanzierendes Unternehmen können Sie uns Ihren Jahresabschluss digital einreichen. 

Für nicht bilanzierende KreditnehmerBei nicht bilanzierenden Kreditnehmern benötigen wir eine Vermögensaufstellung und eine Selbstauskunft.

Diese können Sie sich hier herunterladen. Sie können die Dokumente direkt am Bildschirm ausfüllen. Senden Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Dokument an Ihren Firmenkundenberater. Für alle weiteren Fragen zum Thema stehen wir Ihnen zur Verfügung.

 

* Wir empfehlen Ihnen, diese Dokumente am Computer mit dem Acrobat Reader zu bearbeiten.

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