Ab dem 1. Dezember 2023 können Aufträge in der EBICS-Version 2.4 nicht mehr verarbeitet werden.
Stellen Sie rechtzeitig in Ihrer Banking-Software auf die höhere EBICS-Version 2.5 oder 3.0 um.
Sie nutzen SFirm? Dann hilft Ihnen unser Leitfaden.
Mit dem „Electronic Banking Internet Communication Standard“ kurz EBICS, können Firmenkunden Ihr Finanzmanagement effizienter gestalten und viele Zahlungen gleichzeitig erledigen. Dies geschieht über Ihre Finanz-Software und elektronische Unterschrift, mittels derer Sie von überall tätig werden und Aufträge freigeben können. Bei der elektronischen Unterschrift lässt sich zwischen drei Berechtigungen unterscheiden:
Ihre Daten werden dabei stets nach höchsten Sicherheitsstandards übermittelt und bieten einen sicheren Schutz vor allen bekannten Phishing-Attacken oder Trojanern.
Lassen Sie sich im ersten Schritt von Ihrer Sparkasse für das EBICS-Verfahren freischalten. Des Weiteren benötigen Sie Ihren Computer, sowie eine Internetverbindung. EBICS setzt voraus, dass Sie eine Finanz-Software wie zum Beispiel SFirm.PLUS auf Ihrem Computer nutzen.
Sie haben die Möglichkeit eine Chipkarte mit PIN als Sicherheitsmedium für die Freigabe zu wählen, in diesem Fall ist zusätzlich ein Chipkartenleser notwendig. Alternativ können Sie auch einen USB-Stick mit Passwort oder die S-Finanzcockpit-App verwenden.
Informieren Sie sich über die unterstützten Geschäftsvorfälle im EBICS-Verfahren.
Erleben Sie bequemes Banking unabhängig von den Öffnungszeiten Ihrer Sparkasse. Nutzen Sie SFirm für Ihr gesamtes Finanzmanagement und koordinieren Sie Ihre Geschäfte auch über die Sparkassen-Finanzgruppe hinaus.