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KfW-Studienkredit

Kopf frei für das Studium

Überblick

Überblick

Ihre Vorteile

  • Keine Sicherheiten erforderlich 
  • Unabhängig vom Einkommen und Vermögen 
  • Förderung von Erst- und Zweitstudium
  • Flexibilität in der Rückzahlung über maximal 25 Jahre

Was ist möglich?

Einfach ausrechnen, was ein KfW-Studienkredit kostet.

Preise & Details

Preise

Schauen Sie sich die Konditionen sowie verschiedene Berechnungsbeispiele zum KfW-Studienkredit direkt bei der KfW-Bank an. Dort erfahren Sie das Wichtigste zum Studieren mit flexibler Förderung.

Details

Flexibel in der Tilgung
In der  Tilgungsphase zahlen Sie Ihr Darlehen in monatlichen Raten innerhalb von maximal 25 Jahren bzw. bis zum 67. Lebensjahr zurück.  Dabei gilt eine Mindestrate von 20 Euro.

Individuell

Einfach eine monatliche Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro wählen.

Flexibel

Der Rückzahlungsbeginn ist erst 6 bis maximal 23 Monate nach Auszahlungsende.

Kein Risiko

Um das Zinsrisiko für Sie kalkulierbar zu machen, garantieren wir Ihnen einen Höchstzinssatz  für einen Zeitraum von 15 Jahren ab Vertragsabschluss.

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Wie beantrage ich den KfW-Studienkredit?

Hier können Sie das Antragsformular für den KfW-Studienkredit bequem online ausfüllen.

Sie benötigen weitere Informationen zum KfW-Studienkredit?

Alle Informationen, Voraussetzungen und Konditionen finden Sie in den ergänzenden Informationen zum KfW-Studienkredit, zusammengestellt von der KfW-Förderbank.

Ob Sie einen Kredit für Ihr Studium benötigen, finden Sie im "Vorab-Check" unter dem Punkt `Wen fördern wir`. Wie Sie Ihren Kredit zurückzahlen können, erfahren Sie durch den Tilgungsrechner.

Wer kann einen Studienkredit beantragen?
  • deutschen Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige, die sich mit dem deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet aufhalten. (Familienangehörige sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, eigene Kinder und Kinder des Ehepartners / eingetragenen Lebenspartners, die maximal 20 Jahre alt sind oder die Unterhaltsansprüche haben.)
  • EU-Staatsangehörige, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig im Bundesgebiet aufhalten sowie deren Familienangehörige, die sich mit dem EU-Staatsangehörigen im Bundesgebiet aufhalten.
  • so genannte Bildungsinländer, die ihre deutsche Hochschulzugangsberechtigung durch einen Schulabschluss in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.

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Tipps zur  Studienfinanzierung

Neben dem KFW-Studienkredit gibt es noch viele andere Möglichkeiten ein Studium zu finanzieren. Gerne informieren wir dich, wie du deine Studienfinanzierung optimal gestalten kannst.  

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