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Gewässerschaden-Haftpflicht

Sie heizen mit Öl?

Zwei Personen stehen mit Gummistiefeln im Wasser
Überblick

Schützen Sie sich mit einer Gewässerschaden-Haftpflicht

Ein Tropfen Öl macht 1.000 Liter Trinkwasser ungenießbar. Als Inhaber von Heizöltanks haften Sie unbegrenzt bei Verunreinigung von Grundwasser.  

Ihre Vorteile:

  • Schäden am Gebäude oder am Erdreich werden übernommen
  • Kosten für behördlich angeordnete Rettungsmaßnahmen sind mitversichert
  • Wehrt unberechtigte Schadensersatz-Ansprüche ab

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Konditionen

Konditionen der VGH-Gewässerschaden-Haftpflicht

Wenn Öl austritt und Schäden anrichtet, kann es schnell teuer werden.

 

Die VGH-Gewässerschaden-Haftpflicht kostet jährlich 59,01 Euro*.

 

* Der angezeigte Preis wurde auf Grundlage verschiedener Annahmen berechnet. Stand: 02/2018

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Welche Gefahren sind bei einer Gewässerschaden-Haftpflicht abgesichert?

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz haftet der Inhaber eines Öltanks, wegen der besonderen Gefährlichkeit, vor allem für das Grundwasser auch ohne Verschulden und der Höhe nach unbegrenzt. Übrigens haften Sie auch als Mieter unbegrenzt, da Sie das ausschließliche Nutzungsrecht der Anlage haben.

Ob der Inhaber zum Auslaufen seines Tanks beigetragen hat oder ein Dritter den Schaden ausgelöst hat, (z. B. der Tankhersteller oder Installateur) ist gleichgültig. Es kommt allein darauf an, dass die gewässerschädliche Substanz aus der Anlage des Inhabers stammt.

Sobald eine Verseuchung des Grundwassers durch auslaufendes Öl droht, treffen die Behörden unverzüglich die notwendigen Rettungsmaßnahmen. So ordnen sie das sofortige Ausbaggern, Abfahren und Entsorgen des verschmutzten Erdreichs an. Allein die Rettungsmaßnahmen können schnell Kosten von mehr als 50.000 Euro verursachen. Für diese Kosten ist der Inhaber ersatzpflichtig, egal ob ein Gewässerschaden eingetreten ist oder nicht.

Schützen Sie sich gegen diese Kosten - mit einer Gewässerschaden-Haftpflicht.

In welcher Höhe bin ich mit einer Gewässerschaden-Haftpflicht abgesichert?

Die Gewässerschaden-Haftpflicht ersetzt Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 5 Millionen Euro. Pro Schadenfall besteht eine Selbstbeteiligung von 250 Euro.

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