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Überblick

Schutz­baustein Elementar­schäden der VGH

Kräftige Regen­fälle lassen Bäche über die Ufer treten und Schlamm- und Wasser­massen bahnen sich ihren Weg in die Häuser. Wer schon einmal seinen Keller auspumpen musste, weiß: Natur­gewalten sind unbe­rechen­bar und nehmen beständig zu. Versicherungs­schutz gegen extreme Natur­ereignisse besteht nicht automatisch über die VGH Hausrat­versicherung und VGH Wohn­gebäude­versicherung. Mit dem Schutzbaustein Elementar­schäden (weitere Natur­gefahren) als Ergänzung zu Ihrer Wohngebäude- und Hausrat­versicherung sind Sie vor den Auswirkungen von Natur­katastrophen geschützt.

Sichern Sie sich bei diesen Schäden ab

  • Hochwasser
    Wenn zum Beispiel Bäche, Flüsse oder Seen durch Regen oder Schnee­schmelze über die Ufer treten
  • Rückstau
    Wenn zum Beispiel durch eine Überflut­ung ungeklärte Ab­wässer in Ihr Haus gedrückt werden
  • Schnee­druck und Schäden durch Dach­lawinen
    Wenn zum Beispiel das Dach unter extremen Schnee­lasten zusammen­bricht oder Dach­rinnen und Vor­dächer durch Dach­lawinen beschädigt werden
  • Erdbeben und Erdfall
    Wenn zum Beispiel natürliche, unterirdische Hohl­räume einstürzen und Ihr Haus absackt
  • Lawinen und Erdrutsch
    Wenn zum Beispiel Ihr Haus durch abrutschende Schnee- oder Eis­massen beziehungsweise Erd- oder Gesteins­lawinen beschädigt wird
  • Vulkan­ausbruch
    Wenn zum Beispiel Asche­wolken über Niedersachsen abregnen

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

VGH Wetter-App

Die VGH Wetter-App ist eine hilfreiche Service-App zur Über­mittlung von Wetter-Informationen innerhalb Deutschlands. Die App bietet orts­bezogene Wetter­vorhersagen inklusive Unwetter­nachrichten und Wetter­hinweise, Übersichts­informationen zum deutschen Wetter sowie wetter­bedingte Benachrichtigungen für Freizeit­aktivitäten.

So bekommen Sie die VGH Elementar­schaden­versicherung

Die VGH Elementar­schaden­versicherung als Baustein

In der VGH Wohn­gebäude­versicherung und der VGH Hausrat­versicherung können Sie die VGH Elementar­schaden­versicherung als Baustein dazu wählen. Informieren Sie sich jetzt und profitieren Sie von noch mehr Schutz.

VGH Wohn­gebäude­versicherung

  • Leistet bei Schäden durch Feuer, Leitungs­wasser, Rohr­bruch, Sturm, Hagel und Stark­regen
  • Erstattung für Reparatur oder Wieder­aufbau zum Neu­wert
  • Inklusive Zubehör und baulicher Grundstück­bestandteile

VGH Hausrat­versicherung

  • Absicherung von Schäden an Einrichtung und Gebrauchs­gegenständen
  • Ersatz zum Neu­wert
  • Erstattung bei Feuer, Einbruch­diebstahl, Beraubung, Leitungs­wasser, Sturm, Hagel und Stark­regen
FAQ

FAQ – die häufigsten Fragen zur Elementar­schaden­versicherung

Was sind Elementarschäden (weitere Naturgefahren)?

Elementar­schäden sind Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. Dann zeigt sie sich von ihrer zerstörerischen Seite und richtet oft sehr große Schäden an.

Hilft mir bei Naturkatastrophen der Staat?

Nein, Versicherungs­schutz bei Natur­katastrophen ist keine staatliche Leistung. Darauf weist die niedersächsische Landes­regierung ausdrücklich hin. Für die Versicherung Ihres Eigentums sind Sie selbst verantwortlich.

Kann ich solche Schäden aus eigener Tasche bezahlen?

Schäden an der Gebäude­substanz durch zum Beispiel Überflutung des Kellers können schnell mehrere Zehn­tausend Euro kosten. In den meisten Fällen wird auch der Hausrat in Mitleiden­schaft gezogen und muss ersetzt werden. Die Erneuerung eines Daches nach der Beschädigung durch schwere Schnee­massen kann eine große finanzielle Belastung sein.

Ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung als eigenständiger Vertrag möglich?

Nein, der Schutz­baustein Elementar­schäden ist nur als Ergänzung zur VGH Hausrat­versicherung und VGH Wohn­gebäude­versicherung möglich.

Werden Schäden durch Naturkatastrophen nicht bereits durch meine VGH Hausrat­versicherung und VGH Wohn­gebäude­versicherung abgedeckt?

Nein, in der VGH Hausrat­versicherung und VGH Wohn­gebäude­versicherung sind nur Schäden durch Sturm und Hagel, bei neueren Verträgen ab 2010 auch durch Starkregen, versichert.

Warum soll ich den Schutzbaustein Elementarschschäden in die VGH Hausrat­versicherung und VGH Wohn­gebäude­versicherung einschließen?

In der VGH Wohn­gebäude­versicherung schützt dieser Schutz­baustein gegen Schäden am Gebäude. In den meisten Fällen wird jedoch auch der Hausrat in Mitleiden­schaft gezogen.

In Ihrer VGH Hausrat­versicherung schützt er bei Schäden an Einrichtung (Möbel, technische Geräte), Kleidung, Verbrauchs­gütern (Lebensmittel) – und an allen lieb gewonnenen Dingen.

Um den Rundum­schutz gegen Elementar­gefahren zu erhalten, schließen Sie das Schutz­paket einfach in beide Verträge ein.

Muss ich mich auch als Mieter gegen extreme Naturgefahren schützen?

Ja, Natur­gefahren können jeden treffen. Besonders, wenn Sie im Erd­geschoss wohnen oder den Keller zur Lagerung von Winter- oder Sommer­sachen, Schuhen, Urlaubs­utensilien oder Ähnlichem nutzen, sind Sie mit dem Einschluss des Schutz­bausteins Elementar­schäden in Ihre VGH Hausrat­versicherung im Schaden­fall bestens abgesichert.

Was ist mit Starkregen und Rückstau?

Bei Stark­regen fällt innerhalb von ganz kurzer Zeit so viel Regen, dass der Boden das Wasser nicht aufnehmen kann und zwangs­läufig zur Überflutung des Grund­stücks führt. Wasser und Schmutz dringen so über Keller­abgänge, Licht­schächte und Garagen ins Haus. Kann die Kanalisation das Wasser nicht mehr aufnehmen, entsteht ein Rück­stau. Bei fehlender Rückstau­sicherung könnte Abwasser über die Entwässerungs­leitungen ins Haus gelangen. Erhebliche Schäden am Gebäude und Hausrat sind die Folge. Eine Rückstau­sicherung vermindert das Risiko. Übrigens schreiben die meisten Kommunen diese vor. Fragen Sie einfach dort oder beim Abwasser­verband nach.

Die VGH Hausrat­versicherung und VGH Wohn­gebäude­versicherung decken in den Paketen „Sicherheit“ und „Spezial“ bereits Schäden durch extreme Regen­fälle ab. Zusammen mit der richtigen Rückstau­sicherung sind Sie im Schaden­fall auf der sicheren Seite.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag für den Zusatzbaustein Elementarschäden (weitere Naturgefahren)?

Der Beitrag wird individuell für Sie berechnet und hängt unter anderem von Ihrem Wohn­gebiet ab.

In Deutschland wird das Hochwasser­risiko mithilfe des Geoinformations­systems ZÜRS beurteilt. Dabei werden regionale und geografische Besonder­heiten berücksichtigt und die Gebäude den vier Gefährdungs­klassen (1 = niedrig, 4 = hoch) zugeordnet. 99 Prozent aller Haus­halte können problem­los versichert werden.

Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu Ihrer Sparkasse auf und vereinbaren Sie einen Beratungs­termin.

Muss ich mich an dem Schaden selbst beteiligen?

Ihre Selbst­beteiligung beträgt je Schaden­fall 500 Euro.

Kann ich mich vor Unwettern warnen lassen?

Ja, laden Sie sich die VGH Wetter-App mit kostenlosem Unwetter-Frühwarn­system im App Store oder bei Google Play herunter. Dann werden Sie bereits ab Warn­stufe ORANGE informiert.

Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.

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