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Rürup-Rente

Lukrative Steuervorteile

Rürup-Rente

Lukrative Steuervorteile

Überblick

Ihre Vorteile im Überblick

  • Flexible Beiträge
  • Hohe staatliche Förderung durch Steuervorteile
  • Lebenslange garantierte Rente
  • Hartz IV - und Insolvenzsicher

Die Altersvorsorge speziell für Freiberufler und Selbstständige.

Vertrags­partner: VGH Versicherungen,
Provinzial Lebens­versicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Details

Details

Ihre Beiträge können Sie gerne Ihrer finanziellen Lebenssituation anpassen und diese monatlich oder jährlich entrichten. Zusätzlich können Sie über die gesamte Laufzeit der Rürup-Rente flexible Zuzahlungen vornehmen. Dies ergibt vor allem dann Sinn, wenn Sie in einem bestimmten Jahr eine besonders hohe Steuerlast haben, und  diese durch die Zuzahlung dann entsprechend mindern können.

Von steuerlichen Vorteilen profitieren

Die Beiträge für Ihre Rürup-Rente können Sie als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen. Damit eignet sich diese staatlich geförderte Altersvorsorge besonders für Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen.

Rentenleistungen aus der Rürup-Rente sind bis zum Jahr 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil ist gestaffelt und richtet sich nach dem Beginn der Rentenphase.

Lebenslang eine garantierte Rente erhalten

Die Rürup-Rente ist eine private Rentenversicherung, die Ihnen als versicherte Person eine lebenslange monatliche Rente garantiert – egal wie alt Sie werden. Beginnen können Sie zwischen dem 62. und dem 80. Lebensjahr.  

Hartz IV- und Insolvenzsicher

Ihre förderfähigen Beiträge der Rürup-Rente in der Ansparphase sind im Fall der Arbeitslosigkeit oder der Insolvenz geschützt, werden also nicht aufgebraucht oder angerechnet.

Keine Gesundheitsprüfung

Für den Abschluss eines Rürup-Vertrages benötigen wir keine Gesundheitsprüfung von Ihnen.

Hinterbliebenenschutz eingeschlossen

Eine Absicherung Ihrer Hinterbliebenen bei Tod vor oder nach dem Rentenbeginn ist möglich.

Rürup-Produkte

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VGH BasisRente

Ihre Rente mit Steuervorteilen

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Wer erhält die staatliche Förderung der Rürup-Rente?

Grundsätzlich lohnt sich die Rürup-Rente für alle, die Steuern zahlen und die Beiträge ab 2005 nach neuem Steuerrecht im Rahmen des Höchstbeitrages für Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend machen können:

  • Selbstständige und Freiberufler
  • Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst
  • Arbeitnehmer
Welche steuerlichen Vorteile gibt es während der Ansparphase?

Die von Ihnen geleisteten Beiträge in einen Rürup-Vertrag können Sie als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. So reduzieren Sie durch die Steuerersparnis Ihren Eigenaufwand. Der ansetzbare Anteil war dabei gestaffelt und erhöhte sich jeweils um 2 % pro Jahr.

Um die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu entlasten, können Sie Ihren Jahresbeitrag seit dem 1. Januar 2023 voll als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend machen – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. 

Eine vereinfachte Übersicht entnehmen Sie bitte folgender Tabelle:

Beispiel: Einzahlung von 4.200 Euro pro Jahr in die Rürup-Rente

Steuerjahr   Steuerlich ansetzbarer Prozentsatz Steuerlich ansetzbarer Betrag
2018 86 % 3.360 Euro (80 % von 4.200 Euro)
2020 90 % 3.780 Euro (90 % von 4.200 Euro)
2023 100 % 4.200 Euro (100 % von 4.200 Euro)
Wie ist die steuerliche Behandlung während der Rentenphase?

Rentenleistungen aus der Rürup-Rente sind bis zum Jahr 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil ist gestaffelt und richtet sich nach dem Beginn der Rentenphase. Für das Jahr 2018 beträgt der zu versteuernde Anteil 86 %. Bis zum Jahr 2020 gibt eine jährliche Steigerung um 2 %.
Anschließend gibt es eine Steigerung um 1 % jährlich. Ab dem Jahr 2040 beträgt der dann zu versteuernde Anteil 100 %. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges ermittelt und somit als fester Freibetrag angesetzt. Dieser besteht während der gesamten Rentenzahlungsdauer und ändert sich auch nicht bei Rentenerhöhungen, die damit immer voll steuerpflichtig sind.

Beispiel:

Rentenbeginn im Jahr 2030
Steuerpflichtiger Prozentsatz 90 %
Erste volle Jahresrente im Jahr 2031 30.000 Euro
Steuerpflichtiger Anteil (90 % von 30.000 Euro) 27.000 Euro
Lebenslanger steuerfreier Betrag 3.000 Euro
Wie kann ich die Beiträge zu meiner Rürup-Rente entrichten?

Sie können die Beiträge als monatlich feste Beiträge oder einmal jährlich entrichten. Ihre Beiträge können Sie gerne jederzeit Ihrer finanziellen Lebenssituation anpassen. Zusätzlich können Sie über die gesamte Laufzeit der Rürup-Rente flexible Zuzahlungen oder Einmalzahlungen vornehmen, was die zu erwartende Rentenleistung erhöht. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn Sie in einem bestimmten Jahr eine besonders hohe Steuerlast haben, und diese durch die Zuzahlung dann entsprechend mindern können.

Wann und wie bekomme ich meine Rürup-Rente?

Die Auszahlung können sie zwischen dem 62. und dem 80. Lebensjahr frei wählen. Sie erfolgt in einer monatlichen Rente.

Was passiert, wenn ich die Auszahlung gar nicht mehr erlebe?

Sie haben optional die Möglichkeit einen Hinterbliebenenschutz zu vereinbaren. Diesen können Sie zum einen für die Ansparphase vereinbaren und zum anderen für die Rentenphase. In beiden Fällen sind aber nur die Ehegatten bzw. die eigenen Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, bezugsberechtigt.

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