Ihre Vorteile im Überblick
Vertragspartner: VGH Versicherungen,
Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen der Sparkasse Hannover
Details
Ihre Beiträge können Sie gerne Ihrer finanziellen Lebenssituation anpassen und diese monatlich oder jährlich entrichten. Zusätzlich können Sie über die gesamte Laufzeit der Rürup-Rente flexible Zuzahlungen vornehmen. Dies ergibt vor allem dann Sinn, wenn Sie in einem bestimmten Jahr eine besonders hohe Steuerlast haben, und diese durch die Zuzahlung dann entsprechend mindern können.
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Ihre Rente mit Steuervorteilen
Fragen und Antworten
Grundsätzlich lohnt sich die Rürup-Rente für alle, die Steuern zahlen und die Beiträge ab 2005 nach neuem Steuerrecht im Rahmen des Höchstbeitrages für Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend machen können:
Die von Ihnen geleisteten Beiträge in einen Rürup-Vertrag können Sie als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. So reduzieren Sie durch die Steuerersparnis Ihren Eigenaufwand. Der ansetzbare Anteil war dabei gestaffelt und erhöhte sich jeweils um 2 % pro Jahr.
Um die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu entlasten, können Sie Ihren Jahresbeitrag seit dem 1. Januar 2023 voll als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend machen – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant.
Eine vereinfachte Übersicht entnehmen Sie bitte folgender Tabelle:
Beispiel: Einzahlung von 4.200 Euro pro Jahr in die Rürup-Rente
Steuerjahr | Steuerlich ansetzbarer Prozentsatz | Steuerlich ansetzbarer Betrag |
2018 | 86 % | 3.360 Euro (80 % von 4.200 Euro) |
2020 | 90 % | 3.780 Euro (90 % von 4.200 Euro) |
2023 | 100 % | 4.200 Euro (100 % von 4.200 Euro) |
Rentenleistungen aus der Rürup-Rente sind bis zum Jahr 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil ist gestaffelt und richtet sich nach dem Beginn der Rentenphase. Für das Jahr 2018 beträgt der zu versteuernde Anteil 86 %. Bis zum Jahr 2020 gibt eine jährliche Steigerung um 2 %.
Anschließend gibt es eine Steigerung um 1 % jährlich. Ab dem Jahr 2040 beträgt der dann zu versteuernde Anteil 100 %. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges ermittelt und somit als fester Freibetrag angesetzt. Dieser besteht während der gesamten Rentenzahlungsdauer und ändert sich auch nicht bei Rentenerhöhungen, die damit immer voll steuerpflichtig sind.
Beispiel:
Rentenbeginn im Jahr | 2030 |
Steuerpflichtiger Prozentsatz | 90 % |
Erste volle Jahresrente im Jahr 2031 | 30.000 Euro |
Steuerpflichtiger Anteil (90 % von 30.000 Euro) | 27.000 Euro |
Lebenslanger steuerfreier Betrag | 3.000 Euro |
Sie können die Beiträge als monatlich feste Beiträge oder einmal jährlich entrichten. Ihre Beiträge können Sie gerne jederzeit Ihrer finanziellen Lebenssituation anpassen. Zusätzlich können Sie über die gesamte Laufzeit der Rürup-Rente flexible Zuzahlungen oder Einmalzahlungen vornehmen, was die zu erwartende Rentenleistung erhöht. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn Sie in einem bestimmten Jahr eine besonders hohe Steuerlast haben, und diese durch die Zuzahlung dann entsprechend mindern können.
Die Auszahlung können sie zwischen dem 62. und dem 80. Lebensjahr frei wählen. Sie erfolgt in einer monatlichen Rente.
Sie haben optional die Möglichkeit einen Hinterbliebenenschutz zu vereinbaren. Diesen können Sie zum einen für die Ansparphase vereinbaren und zum anderen für die Rentenphase. In beiden Fällen sind aber nur die Ehegatten bzw. die eigenen Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, bezugsberechtigt.
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