Wohn-Riester ist eine Altersvorsorge, von der Sie heute schon etwas haben. Während Sie Ihren Bausparvertrag besparen, bekommen Sie jährlich staatliche Riester-Zulagen.
Planen Sie einen Immobilienerwerb für die Zukunft, dann investieren Sie Ihr gefördertes Guthaben in Ihre selbst genutzte Wunschimmobilie, wenn es so weit ist – und sparen sich so die Miete. Das Besondere daran: Sie schaffen sich zusätzlich ein zinsgünstiges und Riester-gefördertes Bauspardarlehen. Das garantiert Ihnen schon heute die Darlehenszinsen für die Zukunft.
Die Muster-Produktinformationsblätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier: https://www.lbs.de/riester_muster_pib
Fragen und Antworten
Staatliche Förderung bekommen alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, Beamte und sonstige Besoldungs-Empfänger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dies gilt auch für in Deutschland lebende Ausländer. Staatliche Förderung erhalten außerdem:
Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Partner die Voraussetzungen erfüllt. Der andere Partner erhält für den zweiten Riester-Vertrag Zulagen, auch wenn er selbst keine Beiträge einzahlt. Auch Steuerpflichtige, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit beziehen, zählen seit 2008 zum begünstigten Personenkreis. Voraussetzung ist, dass sie vor diesem Rentenbezug auch schon zum begünstigten Personenkreis gehört haben und das 67. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Grundsätzlich wird jeder Riestervertrag nachgelagert besteuert - das heißt mit Ihrem individuellen Steuersatz. Ihre Beiträge auf dem Wohnförderkonto werden jährlich mit zwei Prozent verzinst.
Den Gegenwert des Wohnförderkontos müssen Sie vom Rentenbeginn an bis zum 85. Lebensjahr gleichmäßig Ihrem Einkommen zurechnen und versteuern. Sie können sich auch alternativ für die Einmalbesteuerung gleich zu Rentenbeginn entscheiden. Sie müssen so nur 70 % versteuern, 30 % entfallen aufgrund der vorzeitigen Steuerzahlung.
Nein, da diese dann nicht mehr ausschließlich eigengenutzt wird. Sie können aus diesem Grund auch ein Zweifamilienhaus oder ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung nicht mit Wohn-Riester finanzieren.
Wohn-Riester wurde zur Förderung von Eigentum als Altersvorsorge geschaffen. Wenn Sie innerhalb von vier Jahren wieder in eine eigene selbstgenutzte Immobilie ziehen, so müssen Sie keine Beiträge zusätzlich versteuern. Auch wer sein Kapital wieder in ein neues Riesterprodukt investiert, bleibt verschont. Alle, die von keinem der zwei Punkte Gebrauch machen, müssen den 1,5-fachen Satz des Wohnförderkontos versteuern.
Wenn Sie die Fördersumme nicht neu investieren, müssen Sie die Beträge auf Ihrem Wohnförderkonto mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Sie haben fünf Jahre Zeit um den geförderten Betrag wieder in eine Immobilie zu reinvestieren.
Wie bei allen Riester-Produkten können Sie jährlich 4 % Ihres Einkommens, maximal 2.100 Euro, in einen Riester-Vertrag sparen. Dafür erhalten Sie Grund- und Kinderzulagen als staatliche Förderung.
Ja, Riester-Verträge müssen zertifiziert sein. Sprechen Sie Ihren Sparkassen-Berater an.
Nein, gesetzlich ist keine Altersgrenze vorgesehen.
Die Eigenheimrente ist mit Wohn-Riester gleichzusetzen. Um die private Altersvorsorge zu unterstützen fördert der Staat den Erwerb von Wohneigentum mit der Eigenheimrente.
Wer kurzfristig eine Immobilie kaufen möchte, darf die angesparte Summe nach Abschluss des Kaufvertrags aus dem bisherigen Riester-Vertrag entnehmen und kann sie vollständig zur Finanzierung des neuen Wohneigentums einsetzen. Sie können in diesem Fall schon weit vor Rentenbeginn das angesparte Riester-Guthaben zu 100 % nutzen.